Kein Streit unter Erben ? kein Problem: die Finanzverwaltung hilft und versteuert Einnahmen ohne Zufluss !

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Es ist selten genug, dass Erben sich nicht streiten. Da freut es den Berater, wenn die Finanzverwaltung Ideen zur Auslegung des Testamentes hat, auf die beim besten Willen bislang keiner der Erben gekommen ist und auch nicht kommen konnte, und die im Ergebnis zur Versteuerung von Einnahmen führen, die gar nicht zugeflossen sind. Was war geschehen ? Der Erblasser hatte nicht nur mehrere Erben eingesetzt, sondern angeordnet, dass, bis auf einen Erben, alle anderen fünf Erben (nur) einen bestimmten Geldbetrag und bestimmte Gegenstände erhalten sollten. Ein Erbe sollte alles erhalten, was nicht die übrigen fünf Erben und die Vermächtnisnehmer erhielten (den Rest).

Jetzt hätte sich der eine Erbe über mehrere Jahre mit den fünf übrigen Erben darüber streiten können, ob diese fünf wirklich alle Erben geworden sind oder „nur“ Vermächtnisnehmer waren. Ein unsinniger Streit, der nicht geführt wurde.

Schön, dass die Einsicht siegt. Also Ende gut, alles gut ? Leider nein. Der eine Erbe beantragte bei seinem Finanzamt, ihm die Steuerabzugsbeträge auf die Kapitalerträge zu erstatten, die er allein (nicht aber die anderen fünf Erben mangels Anspruch) aus dem Nachlass erhalten hatte. Nach fast einem halben Jahr kam dann die überraschende Antwort des Amtes: die Zinsen müssten unter den Erben aufgeteilt werden. Der Laie staunt, und der Fachmann wundert sich: Setzt nicht die Besteuerung von Einnahmen Zufluss voraus ? und wo ist der, wenn die besagten fünf Erben nur das erhalten haben, was ihnen nach dem Testament zusteht ? oder anders: warum sollen diese fünf Erben etwas versteuern, was sie nie erhalten haben ?

Ach ja, wie konnten wir das nur übersehen ! die Lösung ist doch einfach: das Finanzamt muss die fünf Erben doch nur auf eine Idee bringen, die sie selbst bisher gar nicht hatten: man kann doch Zinsen verlangen, wenn man sie versteuern muss ! das ist doch unser gutes Recht. Jaja, wenn es schon um das gute Recht geht, dann ist es schnell passiert. Das gilt erst recht, wenn eine Behörde einen zivilrechtlichen Anspruch festgestellt hat (und das trotz Unzuständigkeit !).

Dann findet sich sicher auch ein Kollege, der gerne eine Streit vom Zaun bricht. Das wiederum führt bei den Anwälten zu Einkünften, die das Finanzamt wiederum besteuern kann…

Und die Moral von der Geschicht: versteuere Einkünfte ohne Einnahmen nicht.

Wir berichten, wie es weitergeht. Vielleicht gibt es auch etwas über Amtshaftung zu berichten….

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