Kompliziertes Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH): die Nichtzulassungsbeschwerde

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Die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) in finanzgerichtlichen Verfahren bildet eine ganz besondere Herausforderung für den Berater. Eine erschreckend hohe Zahl von NZB wird bereits als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführer schaffen es nicht, die NZB in einer Fassung vor den BFH zu bringen, die den strengen Maßstäben des BFH genügt. Ein Beispiel dazu aus jüngster Vergangenheit ist die Entscheidung des BFH vom 26. Juni 2012 (IV B 129/11). In der genannten Entscheidung versagte der BFH der NZB den Erfolg. Der BFH betont, dass die Notwendigkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO nicht allein damit begründet werden kann, dass das angefochtene Urteil des Finanzgerichts rechtsfehlerhaft ist. Eine Entscheidung des BFH im vorgenannten Sinne setzt voraus, dass das Finanzgericht von einem von dem BFH aufgestellten Rechtssatz abweicht. Maßgebend ist dabei auch der Sachverhalt, wie er von dem Finanzgericht festgestellt worden ist.

In der Tat werden viele Berater bei dem Erstellen von NZB aufgrund der einzuhaltenden Formalien überfordert sein.

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