Aufregung in der Konditorei: Dunkle oder helle Arbeitskleidung?

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Das VG Berlin trifft eine bahnbrechende Entscheidung für ein ganzes Gewerbe.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte mit Urteil vom 26. Juli 2012 (VG 14 K 342.11) in einer Sache zu entscheiden, bei der viele Menschen sich zu Recht die Frage stellen, ob Behörden keine andere Arbeit haben. Was war geschehen? Eine Konditorei beschäftigte Mitarbeiter in dunkler Arbeitsbekleidung. Das erschien der zuständigen Behörde derart suspekt, dass sie anordnete, die Konditorei müsse ihre Mitarbeiter in heller Arbeitskleidung präsentieren. Zur Begründung führte die Behörde aus, dass die Arbeitsbekleidung hell sein müsse, damit man Verunreinigungen auf der Kleidung schnell und zuverlässig erkennen könne.

Die Konditorei wies dagegen darauf hin, dass die in der Konditorei typischerweise auftretenden Flecken hell seien. Auf dunkler Kleidung seien diese Flecken daher viel besser zu erkennen als auf heller. Die Behörde ließ nicht locker.

Das angerufene Verwaltungsgericht Berlin gab der Konditorei Recht. Die banale Frage, ob denn nun helle oder dunkle Kleidung in einer Konditorei getragen werden müsse, entschied das Verwaltungsgericht nicht. Es zog sich auf den Standpunkt zurück, dass dunkle Bekleidung unter Hygienegesichtspunkten nicht per se unangemessen sei. Wenn auf dunkler Bekleidung die Flecken schlechter zu erkennen seien, dann müssten eben strengere Maßstäbe an die Sicherstellung der Sauberkeit der Arbeitsbekleidung gestellt werden.

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