Finanzgericht des Saarlands entscheidet gegen den BFH: Kein Zufluss von Kapitaleinkünften bei sogenanntem „Schneeballsystem“

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Das Steuerrecht ist nicht selten kurios. Bei sogenannten Schneeballsystemen, bei denen Anlagebetrüger den Steuerpflichtigen nicht vorhandene Erträge gutschreiben, nimmt der BFH bei Steuerpflichtigen zu versteuernde Einkünfte an. Dieser Rechtsprechung ist das Finanzgericht des Saarlandes mit Urteil vom 10. Mai 2012 (1 K 2327/03, EFG 2012, 1642) entgegengetreten. Das Finanzgericht meint, ein Zufluss von Einkünften kann in diesen Fällen nicht angenommen werden. Denn ein Anlagebetrüger, der gar nicht vorhandene Erträge gutschreibt, ist kein leistungswilliger und leistungsfähiger Schuldner.

Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts hat das Finanzamt bei dem BFH Revision eingelegt. Sie ist dort unter Aktenzeichen VIII R 25/12 anhängig.

WS
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