Uli Hoeneß – es wird viel geschrieben, nur eine Frage wird – mal wieder nicht gestellt: wie gelangen solche Infos in die Öffentlichkeit?

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Ja: Uli Hoeneß hat Steuern hinterzogen; er hat damit eine Straftat (oder mehrere) begangen. Das ist in keiner Weise akzeptabel. Juristisch liegt der Sprengstoff dieses „Falles“ nach der Selbstanzeige von Hoeneß aber nur noch darin, ob diese wirksam ist. Nur dann kann er straffrei bleiben. Was das für die Reputation von Hoeneß heißt, ist dagegen keine Aufgabe für Juristen.  Angesichts des breiten Medienechos gehört aber auch für einen Juristen nicht viel Fantasie dazu sich vorzustellen, dass dies für Hoeneß das „Aus“ ist.

Eine Frage wird aber auch hier wieder einmal nicht gestellt. Schon bei Herrn Zumwinkel fragten sich noch ein paar (weinge) Personen, wie es denn sein könne, dass die Presse schon vor Eintreffen der Ermittlungsbehörden „schussbereit“ in Position war. Diese Frage stellt sich bei Hoeneß in etwas anderer Form, aber dennoch stellt sie sich (nur neimand in der Presse schreibt darüber). Auch eine Selbstanzeige fällt unter das Steuergeheimnis nach § 30 AO. Das gilt für alle Behörden. Dazu gehört schon die einfache Tatsache, dass überhaupt eine solche Anzeige erstattet worden ist. Wie kann es dann aber sein, dass der Focus all dies recherchiert hat? Mit legalen Mitteln ist das kaum denkbar. Es spricht mehr dafür, dass hier jemand nachgeholfen hat. Aber auch hier heiligt der Zweck (welcher ist es denn?) die Mittel, sich die Infos (über einen nicht legalen Weg?) zu beschaffen.

Noch einmal: Steuerhinterziehung ist strafbar und nicht zu tolerieren. Das ist simpel. Die Steuergesetze sind, ebenso wie andere Gesetze, einzuhalten. Auch das ist simpel. Was der Staat aber zu recht von seinen Bürgen verlangt, die Gestzestreue, das muss er aber auch gegen sich selbst gelten lassen. Und dann geht es nicht an, z.B. mit Kriminellen zusammen zu arbeiten, um Daten-CDs zu kaufen, mögen die auch noch so interessant sein. Damit wird der Staat zum Anstifter für Straftaten. Datenklau wäre auch in Deutschland strafbar. Und der Staat muss auch dafür Sorge tragen, dass ihm anvertraute Informationen, die unter das Steuergeheimnis fallen, auch (selbstverständlich) dem Gesetz entsprechend behandelt werden. Es geht nicht an, dass, was z.Zt. nur vermutet werden kann, Mitarbeiter von Behörden ihnen in ihrer Eigenschaft als Amtsträger bekannt gewordene Tatsachen für Zwecke verwenden, die vom Gesetz offensichtlich nicht gedeckt sind. Recht muss Recht bleiben. Wird es nur noch zum Zweck degradiert, wird ihm bald die Akzeptanz fehlen. Am Steuerrecht sehen wir deutlich, wohin das führen kann. Es ist fast nicht mehr zu verstehen. Und wenn dann populistisch eine aus guten Gründen (extem hoher Verwaltungsaufwand und dazu im Verhältnis nicht mehr zu rechtfertigende geringe Einnahmen) vom BVerfG, nicht etwa von einer „Reichen-Lobby, abgeschaffte Vermögensteuer unter dem Jubel vieler Bürger wieder eingeführt werden soll, dann stellt man sich besser nicht die Sinnfrage. Steuern sind eben dann gut, wenn man sie selbst nicht zahlen muss.
ws

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2 Kommentare zu “Uli Hoeneß – es wird viel geschrieben, nur eine Frage wird – mal wieder nicht gestellt: wie gelangen solche Infos in die Öffentlichkeit?”

  1. Uli Hoeneß und die Selbstanzeige - reicht sie/es? Und: Mehr als 50.000 €? - JURION Strafrecht Blog
    April 22nd, 2013 10:49
    1

    […] Frage, wie die Dinge eigentlich an die Öffentlichkeit kommen konnten (Gegenfrage: Warum nicht und war es nicht ggf. Uli Hoeneß, der die Flucht nach vorn angetreten […]

  2. Wochenspiegel für die 17. KW., das war der Uli, das NSU-Verfahren und die Finanzaufsicht beim BvB (?) - JURION Strafrecht Blog
    April 28th, 2013 10:06
    2

    […] an der Spitze Uli Hoeneß, da geht kein Weg dran vorbei, die Wellen schlagen hoch und es wird viel spekuliert, vgl. auch hier, hier und noch […]

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