random coil setzt für Mandanten vor dem Finanzgericht Münster Aufhebung eines Feststellungsbescheides aus verfahrensrechtlichen Gründen durch; Steuer entfällt damit endgültig.

Download PDF

random coil hat einen mittelständischen Mandanten erfolgreich vor dem Finanzgericht Münster vertreten. In dem Klageverfahren vor dem Finanzgericht zu Az. 6 K 41/10 F haben wir uns mit unserer Auffassung, dass ein Irrtum über den Verfahrensweg kein Irrtum im Sinne von § 174 Abs. 4 AO darstellt, durchgesetzt. Das Finanzgericht folgte der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, nach dem die Vorschrift des § 174 Abs. 4 immer nur innerhalb des gleichen Verfahrens gelte. So könnten die Konsequenzen bei Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides nur durch Erlass eines anderen Einkommensteuerbescheides, nicht aber durch Erlass eines Feststellungsbescheides gezogen werden. So war es im Streitfall. Das Finanzamt Gütersloh wollte, nachdem wir für den Mandanten vor Finanzgericht und BFH einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1994 erfolgreich angefochten hatten, für das Jahr 1993 eine nach Auffassung des BFH notwendige Feststellung nachholen. Dabei war dem Finanzamt Gütersloh bereits eine Feststellung gegenüber weiteren Miterben, die ebenfalls an den Einkünften beteiligt waren, verwehrt, weil bei ihnen bereits Verjährung eingetreten war.

Der dritte verbliebene Miterbe sollte aber über einen Feststellungsbescheid für das Jahr 1993 noch zur Steuer herangezogen werden. Dem erteilte jetzt das Finanzgericht Münster in dem Verfahren 6 K 41/10 F eine Absage. Es vertrat, unserer Argumentation folgend, die Auffassung, dass es für den Erlass des Feststellungsbescheides für 1993 keine Rechtsgrundlage gäbe. In der Konsequenz bedeutet das Urteil, dass der unseren Mandanten belastende Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1993 aufzuheben ist.
ws

Wenn wir Sie über neue posts in unserem blog informieren sollen, tragen Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse in unseren Verteiler ein: >> hier eintragen!


JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Kommentar abgeben:

Sie müssen angemeldet sein um Kommentare abgeben zu können.