Skandal: Justizminister hält nicht nur an Robenpflicht für Anwälte fest: empfohlen wird, die Tracht auch außerhalb der Gerichtssäle zu tragen. Dafür gibt es für Rechtsanwältinnen jetzt auch wahlweise die pinke Robe, auf Wunsch auch als kurzer Mini; auch Änderungen für Richter: bald sollen keine „Stachelbeerbeine“ mehr unter der Richter Robe hervorblitzen.

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Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, plante das Justizministerium tiefgreifende Änderungen, um der Rechtspflege ein besseres Ansehen zu verschaffen. Herausgekommen ist bei den Verhandlungen zwischen Ministerium, Kammern und Richterbund der in der Überschrift beschriebene Kompromiss. Diese Meldung ist natürlich eine Ente. Aber jede Geschichte hat auch einen wahren Kern, so auch diese hier.

Wer sich in Gerichten umschaut, kann die tollsten Varianten der Kleidung und des Verhaltens der Richterschaft sehen. Ich habe dabei immer den Eindruck, dass es nicht darum geht, eine gute Figur abzugeben. Verschlissene und nicht immer saubere Roben sind schon für sich genommen eine Katastrophe. Wer aber mal einen Blick auf die Kleidung unter die Robe wirft, den wird schnell klar, dass es sowohl weiten Teilen der Richterschaft (m/w) und der Anwaltschaft (m/w) nicht darauf ankommt, dass Kleider Leute machen.

Dabei legen beide Berufsgruppen großen Wert auf Respekt, die Anwaltschaft sogar darauf, dass ihre Mitglieder „Organe“ der Rechtspflege sind. Das ist auch gut so, weil es auch den Gerichten in das Bewusstsein ruft, dass Anwälte nicht irgendwelche Halunken sind (oder sein sollten), die nur (selbst wenn es unwahr wäre) das vortragen, was der eigenen Partei nützt.

Wer einen solchen Respekt einfordert, der sollte diesem Anspruch auch durch gute Kleidung Rechnung tragen. Das gilt aber nicht minder für die Gerichte. Eine sich auf den Tisch „fleezende“, gelangweilt auf die Ellenbogen stützende nicht sehr Richterin mit strähnigen Haaren, aber Richter, bei denen die weißen Socken und womöglich im Sommer noch die Stachelbeerbeine unter der Robe hervorlugen, sollten sich nicht wundern, dass sie damit die auch heute noch vorhandene Autorität und den geschuldeten Respekt nicht nur verlieren, sondern sogar untergraben.

Aber es gibt Ausnahmen, z.B. die junge Richterin im Amtsgericht Bielefeld, deren Namen ich nicht mehr erinnere, die ein weißes elegant gewickeltes Seidentuch trug. Das darauf gemachte Kompliment nahm sie mit großer ehrlicher Freude wie einem ebenso strahlenden Lächeln entgegen. Und da sag noch einer,  die Richterschaft und die Anwaltschaft verstünden einander nicht.

Also: keine Scheu vor guter Kleidung für den souveränen Auftritt. Es wird das Klima im Gericht verbessern. Nur Mut. Es macht Spaß.
ws      

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