Das Bundesverfassungsgericht und die Zinsen – Beschluss vom 08.07.2021

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91007 Linus fliege orange_1 Mit Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2422/17) hat das Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen (§ 233a AO) i.H.v. 6% p.a. entschieden. Kurz gefasst hat das Gericht folgendes beschlossen:

Für die Jahre 2010 bis 2013 hält das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Höhe der Zinsen  noch als verfassungsgemäß. Ab 2014 ist die Regelung dagegen verfassungswidrig. Allerdings erklärt das Gericht die aktuellen Regeln mit den hohen Zinsen für die Jahre bis 2018 für weiterhin anwendbar. Erst für Verzinsungszeiträume, die in das Jahr 2019 und später fallen, darf das bisherige Recht nicht mehr angewendet werden. Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.07.2022 für die Zeiträume ab dem Jahr 2019 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Die Entscheidung ist zu begrüßen. Allerdings ist es für die Steuerpflichtigen enttäuschend,  dass der ihnen gewährte Rechtsschutz für die Jahre 2014 bis 2018, also immerhin für 5 Jahre, trotz der von dem Gericht festgestellten Verfassungswidrigkeit im Ergebnis leerläuft. Denn trotz der Verfassungswidrigkeit erhält kein Steuerpflichtiger die verfassungswidrig erhobenen Zinsen erstattet. Das ist ein trauriger Befund.
ws

 

 

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