Mit uns müssen Sie kein Recht haben, um Recht zu bekommen……und hier die Auffassung der Anwaltskammer dazu

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Den Spruch fanden wir richtig gut und haben damit einmal geworben, und zwar in bewusster Anspielung auf den Begriff der im  Zivilprozess geltenden „prozessualen“ Wahrheit. Danach ist das wahr, was vorgetragen ist und von der Gegenseite nicht (substantiiert) bestritten wird. Wenn man dabei, wie es sich gehört, bei der Wahrheit bleibt, ist das hohe Schule der Prozessführung. Die Anwaltskammer sah das leider mit weniger Humor und zudem ganz anders. Es werde bei dem rechtssuchenden Publikum der negative Eindruck erweckt, dass man – mit einem geschickten Anwalt – zu Unrecht Recht bekommen könne, ohne es zu haben. Das sei fatal und werfe ein schlechtes Licht auf die Anwaltschaft. Unseren Argumenten wollte die Kammer leider nicht folgen.

Wir würden uns wünschen, dass sich die Kammern mit ähnlicher Intensität einmal um die Kollegen (m/w) kümmern würden, die Mandanten in Prozesse treiben, unsachlich auf Kollegen losgehen und die die einem jedem Anwalt (m/w) obliegende einseitige Interessenvertretung des Mandanten fälschlich als Auftrag deuten, im Namen anderer auf Kollegen und deren Mandanten verbal ohne Sinn und Verstand einzudreschen. Ebenfalls der „Pflege“ bedürften die Kollegen (m/w), die ihre Berufung nicht darin sehen, Mandanten zu beraten, sondern die in ihrer bizarren Paragraphenwelt völlig losgelöst arbeiten, wirtschaftlich nichts bewegen, es wohl aber schaffen, den bereits bestehenden neue hinzuzufügen. Die Dankbarkeit des Publikums dafür wäre den Kammern ebenso sicher wie für die Zulassung vo mehr Humor. Der DAV geht mit seinen teils sehr innovativen Annoncen den richtigen Weg.

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