Unterschrift ist Unterschrift und nicht Überschrift, und erst recht nicht „Oberschrift“ – Formgültigkeit eines Testaments

Download PDF

Die deutsche Sprache ist schön und eindeutig. Wenn etwas zur Wirksamkeit unterschrieben sein muss, dann ist das Wort „unter“ wörtlich zu verstehen. Die Unterschrift muss „unter“ dem Text stehen.

Ein Testament ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn es vom Testierenden eigenhändig „unterschrieben“ wurde (§ 2247 BGB). Auch dabei ist „Unterschreiben“ im klassischen Wortsinne zu verstehen, die Unterschrift muss also auch hier „unter“ dem Text stehen und diesen abschließen. Wird die „Unterschrift“ an eine andere Stelle des Textes gesetzt, z.B. an den Anfang, wird ein Testament im Regelfall unwirksam sein.

Nur bei besonderen Umständen kann ein Testament, bei dem die Unterschrift nicht unter, sondern über den Text des Testamentes gesetzt wurde, wirksam sein. Eine solche Ausnahme und damit ein wirksames Testament hatte das Oberlandesgericht Celle (OLG) in seinem Beschluss vom 06.06.2011 angenommen (Aktenzeichen: 6 W 101/11). Dort hatte der Testierende keinen Platz mehr für die Unterschrift, weil das Blatt vollständig beschrieben war. Also entschied er sich für die „Überschrift„. Das OLG entschied, dass das Testament trotz fehlender Unterschrift (und tatsächlicher Überschrift über dem Testamentstext) wirksam ist, weil

„am Ende des Testamentstextes kein Platz mehr für die Unterschrift“

war.

Da die Sache immerhin bis zum OLG ging, kann jedem Testierenden nur empfohlen werden, den sichersten Weg zu gehen und die Variante der „Unterschrift“ zu wählen. Für Anwälte heißt dies: immer das Original zeigen, besser noch zu Aufbewahrung geben lassen. Nur dann ist sichergestellt, dass die Beratung auch zu einem formwirksamen Testament geführt hat.

Wenn wir Sie über neue posts in unserem blog informieren sollen, tragen Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse in unseren Verteiler ein: >> hier eintragen!


JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Kommentar abgeben:

Sie müssen angemeldet sein um Kommentare abgeben zu können.