Reform des Punktesystems in Flensburg

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Statt der ein bis sieben Punkte wird es künftig nur noch bis zu drei Punkte geben. Einen Punkt gibt es für schwere Verstöße, dazu gehört auch das Telefonieren mit dem Mobiltelefon am Steuer, oder das unzulässige Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges. Zwei Punkte gibt es für besonders schwere Verstöße. Dazu gehört das Überfahren roter Ampeln. Drei Punkte gibt es für Straftaten. Dazu gehören die Unfallflucht und die Trunkenheit am Steuer.

Ebenfalls neu sind die Verjährungsvorschriften. Jeder Eintrag verjährt für sich, und nicht, wie heute, in Summe. Schwere Verstöße verjähren nach zweieinhalb Jahren, besonders schwere Verstöße nach fünf Jahren. Straftaten verjähren erst nach zehn Jahren.

Besonders bitter: der Führerschein wird künftig schon nach acht statt bisher nach achtzehn Punkten entzogen. Bei vier Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung.

Soweit das neue Bußgeldsystem für Verstöße keine Punkte mehr vorsieht, werden die alten Punkte gelöscht. Alle anderen Punkte werden auf das neue System umgerechnet.

Die Neuregelung wird zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.

ws

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