Auf dem Oktoberfest fing es an… nimmt der „Wulff-Prozess“ denn kein Ende?

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Der Ex-Bundespräsident kommt wohl vorerst noch nicht zur Ruhe. Wie bereits vor Urteilsverkündung durch Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer angedeutet, legte die Staatsanwaltschaft Hannover nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beim Landgericht Hannover am vergangenen Mittwoch Revision gegen den Freispruch von Christian Wulff ein. Eine inhaltliche Begründung gab es bisher noch nicht, doch die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf:

Hintergrund war ein Prozess gegen den Ex-Bundespräsidenten, in dem die Staatsanwaltschaft ihm zur Last gelegt hatte, als Ministerpräsident von Niedersachsen Vorteile im Amt angenommen zu haben. Dabei handelt es sich um einen Wert von 720 €, der durch Hotel- und Bewirtungskosten im Rahmen eines Oktoberfestbesuches 2008 durch den befreundeten Filmfinancier David Groenewold beglichen wurde. Anschließend soll Christian Wulff ein Projekt Groenewolds bei dem Konzern Siemens beworben haben. Vor kurzem wurde er vom Landgericht Hannover freigesprochen.

Der dritte Staatssenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat nun zu entscheiden, ob der Korruptionsprozess gegen Wulff erneut aufgerollt wird. Nachzuweisen sind durch die Staatsanwaltschaft mögliche Verfahrensfehler des Landgerichts Hannover, damit die Revision Aussicht auf Erfolg hat. Wulffs Verteidiger sehen diesen Argumenten gelassen entgegen. Die Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel halten einen Erfolg der Revision für unwahrscheinlich.

JB

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