Archiv für 2016

Rechtsanwälte sind gar nicht so……sondern noch viel schlimmer

Sonntag, 14. Februar 2016
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RichterEin Hund kam in eine Metzgerei und stahl einen Braten. Glücklicherweise erkannte der Metzger den Hund als den seines Nachbarn, eines Anwalts. Der Metzger rief den Anwalt an und sagte: „Wenn Dein Hund einen Braten aus meiner Metzgerei stiehlt, dann bist doch wohl für den Schaden verantwortlich, oder?“ Der Anwalt erwiderte: „Natürlich. Wie hoch ist der Schaden?“ „45,00 €“, sagte der Metzger. Der Anwalt versprach sofortige Erledigung ohne Rechtsstreit und einigte sich auf Zahlung von 45,00 €. Am nächsten Tag erhielt der Metzger von dem Anwalt ein Schreiben, in dem ihn der Anwalt aufforderte, 128,74 Euro zu zahlen. Beigefügt war eine Rechnung über „Beratung wegen Schadensersatz, Gegenstandswert 45,00 €,“ über 173,74 €, mit der der Anwalt eine Geschäftsgebühr nach VV 2300, eine Einigungsgebühr nach VV 1000, und Schreibauslagen sowie die USt berechnete. Weiter beigefügt war eine Aufrechnungerklärung, in der der Anwalt gegen den Anspruch des Metzgers i.H.v. 45,00 € sein Honorar i.H.v. 173,74 € aufrechnete und 128,74 € als seine Restforderung auswies.

Der neue Mandant sitzt beim Anwalt und fragt ihn, was es ihn kostet, wenn er dem Anwalt drei Fragen stellt. Der Anwalt antwortet: „Für Sie 3.500,00 € zuzüglich Umsatzsteuer“. Entsetzt erwidert der neue Mandant „Ist das nicht etwas viel für drei Fragen?“, worauf der Anwalt ungerührt antwortet: „ich meine nein. Und wie lautet Ihre letzte Frage?
ws

beA – das besondere elektronische Anwaltspostfach – startet nicht zum 01.01.2016 – woran liegt das?

Sonntag, 14. Februar 2016
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91007 Linus fliege orange_1Wer das schon seit einigen Jahren vorhandene EGVP – elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach – für die Kommunikation mit Gerichten nutzt oder, besser gesagt, nutzen möchte, weiß, dass diesem System eine sehr gute Idee zu Grunde liegt. Es sollte im Rechtsbereich die Papierwelt in eine digitale Welt führen. In der Praxis ist daraus ebenso wenig geworden wie die Versuche, mündliche Verhandlungen per Videokonferenz zu führen. Allein das zuletzt genannte Projekt ist an einer konstanten Verweigerungshaltung der überwiegenden Mehrzahl der Gerichte gescheitert, für die es eben einfacher ist, die Parteien anreisen zu lassen, statt sich mit Technik zu belasten.
Wir mussten feststellen, dass sich das EGVP schon allein deshalb nicht richtig hat durchsetzen können, weil viele Gerichte über dieses System schlicht und ergreifend nicht erreicht werden konnten. Die Gerichte haben sich dem System einfach verweigert. Der Verbreitung des Systems ebenfalls nicht förderlich war, dass es doch deutlich zeitaufwendiger ist, ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, statt es einfach zu unterzeichnen und per Telefax zu versenden. Die Steinzeittechnik schlägt die Moderne; ein katastrophaler Befund für unser Rechtssystem. Das EGVP selbst ist dabei durchaus benutzerfreundlich und einfach zu verstehen. Denn es ist im Grunde genommen einfach eine Plattform, um Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und dann, praktisch wie eine E-Mail, zu versenden. Auch der support ist hervorragend. Wenn es, was nicht selten war, Probleme mit dem System gab, dann war der support immer schnell und kompetent zur Stelle.

Eigentlich hätte man erwarten können, dass die Väter des zum 1.1.2016 startenden besonderen elektronischen Anwaltspostfachs aus den Fehlern und der mangelnden Akzeptanz des EGVP gelernt haben sollten. Grundsätzlich ist es daher sehr zu begrüßen, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sich vor etwa 2 Jahren darum bemüht hat, den gesetzlichen Auftrag, ein solches System für alle Rechtsanwälte zu entwickeln und einzuführen, zu erhalten. So sollte sichergestellt werden, dass die Anwälte auch wirklich ein System erhalten, dass ihren Ansprüchen genügt.

Ich habe zu diesem Thema an einer Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Hamm im Jahr 2014 teilgenommen. Dort erläuterte eine Referentin der BRAK, was man von Seiten der BRAK alles unternommen habe, damit dieses System wirklich die Anforderungen der Rechtsanwaltschaft erfülle und pünktlich zum 1.1.2016 an den Start gehen könne. Dort war von Lastenheften und Projektplänen die Rede, die man erstellt habe, um ein wirklich sehr gutes System zu erhalten.

Vor kurzem musste jetzt die BRAK den Rückzug antreten und mitteilen, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach doch nicht zum 1.1.2016, sondern später (Zeitpunkt unbekannt) kommen wird. In den Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer Dezember 2015 auf Seite 265 teilt die Kammer jetzt mit, dass System könne nicht wie geplant zum 1.1.2016 eingeführt werden, weil die hohen Anforderungen, die die Kammer an die Nutzerfreundlichkeit gestellt hätte, von dem System noch nicht erfüllt würden. 2 Jahre seien eben doch eine kurze Zeit für ein solches Großprojekt. Das beauftragte Unternehmen Atos werde jetzt einen „neuen Projektplan vorlegen, aus dem sich dann auch ein neuer Starttermin ergeben wird.“

Diese Aussagen der BRAK sind doch einigermaßen überraschend. Denn wenn es für dieses Projekt vom Start bis zum Ziel 2 Jahre Zeit gab, und wenn die Kammer einen ordentlichen Projektplan und ein ordentliches Lastenheft gehabt hatte, dann ist es nicht verständlich, warum die fristgerechte Einführung des Systems zum 1.1.2016 ausgerechnet an den angeblich nicht erreichten Anforderungen an die Nutzerfreundlichkeit gescheitert sein sollte.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach hat aber noch eine weitere Schwachstelle: Ein solches Postfach richtet die BRAK nur für Rechtsanwälte ein, die natürliche Personen sind. Wer aber seinen Beruf in einer Partnerschaft oder in einer GmbH oder einer AG ausübt, der erhält kein Postfach für die Partnerschaft, GmbH oder AG. Hier erhält jeder Anwalt sein eigenes Anwaltspostfach, auch wenn er es gar nicht nutzt. In unserer Gesellschaft ergibt sich damit die unsinnige Konsequenz, dass unsere GmbH über kein Anwaltspostfach verfügt, wohl aber der Autor als natürliche Person. Der aber vermag mit dem für ihn einzurichtenden Postfach nichts anzufangen, weil er als Einzelanwalt – verständlicherweise – nahezu gar nicht mehr aktiv ist. Seine anwaltliche Tätigkeit übt der Autor als angestellter Geschäftsführer der Rechtsanwalts-GmbH aus.

Wir dürfen also weiter gespannt sein, wie das besondere elektronische Anwaltspostfach bei seinem Start wirklich aussehen wird. Die Rechtsanwaltskammer jedenfalls hat die Erwartungshaltung der Anwaltschaft, was die Nutzerfreundlichkeit des Systems angeht, noch einmal deutlich nach oben geschraubt.

Eins allerdings lässt sich an dem System jedenfalls schon jetzt nicht mehr korrigieren: Die völlig misslungene Abkürzung für das System mit „beA“. Wie wäre es stattdessen mit „BEAP“ oder „beap“ oder „BAP“?

ws

Veranstaltung mit ECOVIS Schütter & Partner zum Thema Unternehmensnachfolge am 9. Februar 2016 in Osnabrück war ein voller Erfolg

Sonntag, 14. Februar 2016
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91007 Linus fliege orange_1Die exklusive Veranstaltung am 9. Februar 2016 in Osnabrück mit ECOVIS Schütter & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Thema Unternehmensnachfolge war ein voller Erfolg. Nach der Begrüßung und der Begründung des Themas durch WP StB Holger Schütter trug WP StB Stephan Jäkel zu den wirtschaftlichen Aspekten des Themas und Gestaltungsvarianten vor. Im Anschluss daran erläuterte Prof. Dr. Sturm, wie einfach es ist, bei dem Thema Fehler zu machen. Sein kurzweiliger Vortrag zeigte einige Beispiele für „Pleiten, Pech und Pannen“ auf. Insbesondere das Thema Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge des geschiedenen Ehegatten nach vorher verstorbenen gemeinsamen Kindern, sowie der Erhalt des Vermögens in Familienhand waren für viele Gäste interessante Themen. Die Referenten hatten bewusst darauf verzichtet, das auditorium mit Paragraphen zu langweilen. Es ging ihnen vielmehr darum, das Thema mit all seinen praktischen Seiten und Tücken darzustellen. Als Quintessenz bleibt festzuhalten: Unternehmer können gar nicht früh genug damit anfangen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Im Anschluss an die Vorträge folgten eine Diskussionsrunde und ein Ausklang mit sehr schön ausgewählten Kleingkeiten, diversen Getränken und interessanten Einzelgesprächen. Die letzten Gäste gingen erst kurz nach 23.00 Uhr. Fazit von Holger Schütter, Stephan Jäkel und Prof. Dr. Wolfgang Sturm: eine gelungene Veranstaltung, der weitere Veranstaltungen zu interessanten Themen folgen werden.
ws