Archiv für die Kategorie 'Pferderecht'

Die geplante Pferdesteuer auf dem Prüfstand – Gier frißt Hirn auf

Freitag, 06. April 2012
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Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, wenn es um das Erfinden neuer Steuern geht. Die Hundesteuer ist bestens bekant. Was liegt da also näher, als nach dem Motto „copy paste“ nach dem gleichen Strickmuster schnell eine Pferdesteuer zu erfinden und schwupps, bei einem Steuersatz von 200 € je Pferd und Jahr zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: die Einnahmen erhöhen sich dauerhaft, und der für die Hundesteuer zuständige Bearbeiter ist ausgelastet.

Dabei wird es in der Praxis für die Gemeinden zur Nagelprobe kommen, wenn die ersten Bescheide versandt worden sind. Wir haben es uns auf die Fahne geschrieben, in jedem Fall die Satzungen der Gemeinden, die die Grundlage für die Pferdesteuer bilden, vor den Verwaltungsgerichten zu Fall zu bringen.

Es ist der völlig falsche Ansatz, die Einnahmen zu erhöhen. Viel sinnvoller ist es, bei den Ausgaben anzusetzen. Aber da kämen vermutlich unerfreuliche Wahrheiten an das Licht, die aus politischen Gründen nicht öffentlich werden sollen. Bisher wurde in Deutschland leider noch jedes Problem mit Geld gelöst, selbst wenn man es sich leihen musste. Dass dies nicht zur Verantwortung erzieht, liegt auf der Hand. Dass dies auch kein Zukunftsmodell ist, wusste bisher schon jeder, der denken konnte. Wer hatte schon ernsthaft daran geglaubt, dass die Rente sicher ist, wie man es uns weismachen wollte ? Vielleicht der freundliche dreinblickende kleine Herr Blüm, der es sicher nicht böse gemeint hatte. Er konnte vermutlich einfach nicht rechnen. Wenn wir uns jetzt aber an großen Rettungsaktionen beteiligen, dann wird uns auch eine Pferdesteuer nicht mehr helfen.    

Der Deutsche Pferderechtstag hat daher Ende März 2012 eine einstimmige Resolution beschlossen, der Pferdesteuer mit ganzem Engagement entgegenzutreten.

Der räuberische Staat – Umsatzsteuer auf Pferde steigt ab 1. Juli 2012 von 7 auf 19 %

Freitag, 06. April 2012
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Vorgaben der EU setzen Staaten dann besonders gerne um, wenn sie Geld in die Kassen spülen. Da kommt eine Empfehlung der EU, die Umsatzsteuer für Pferde von 7 auf 19 % zu erhöhen, gerade recht. Wer da meint, die Erhöhung sei sinnvoll, weil systemgerecht, der mag mir das jetzige System einmal erläutern. Lebensmittel werden mit 7 % belegt, der Verzehr derselben „an Ort und Stelle“ kostet aber 19 %. Grund für die Differenzierung ? Und der Verwaltungsaufwand, um das im Einzelfall zu prüfen ? völlig unverhältnismäßig.

Es ist zu fürchten, dass diese Steuererhöhung nur eine von vielen ist, die in diesem räuberischen Staat noch kommen werden. Am Ende wird der Steuerzahler merken, dass er es ist, der die falschen Entscheidung der Politiker, gleich welcher Couleur, zu zahlen hat.

Hochmut kommt vor dem Fall – über rechtlich grobmotorische Kollegen, die sich auf ihre vermeintliche Kenntnis im Pferderecht ganz zu Unrecht etwas einbilden (von Recht aber keinen „Plan“ haben)

Donnerstag, 09. Februar 2012
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Das Pferderecht gibt es als Rechtsgebiet gar nicht. Es gehört zum Schuldrecht BT, Kaufrecht. Geschickt wird es aber von einer relativ kleinen Gruppe als solches vermarktet. Auffallend ist, dass dieses Gebiet häufig von Kollegen (m/w) „beackert“ wird, die (vielleicht) reiten und mit Pferden umgehen können, die aber nur über einen, sagen wir es einmal freundlich, nur sehr grobmotorischen Zugang zum Recht verfügen. Sie sind es offenbar gewohnt, sich mehr mit der Lautstärke ihrer Stimme als mit der (fehlenden) Überzeugungskraft der Argumente durchzusetzen, frei nach dem Motto „besser stark behaupten als schwach begründen„. Dass diese Spezies nicht von der Beratung und davon, den Mandanten eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung ohne einen langwierigen Rechtsstreit mit erheblichem Risiko zu empfehlen, sondern vom Streit lebt, verwundert nicht. Geht die 1. Instanz verloren, so what ? schnell ist erklärt, dass der Richter doof ist (denn der / die hat ja von Pferderecht keine Ahnung!). Und in der 2. kann man noch höhere Gebühren verdienen. Man kennt den Fall ja bestens; also mehr Geld für weniger Arbeit, die Gebührenordnung, Sie verstehen schon. Einem vor dem Berufungsgericht erfahrenen Kollegen die Sache zu geben oder mit ihm zusammenarbeiten ? um Gottes willen ! sind Sie wahnsinnig ? es geht doch nicht um den Mandanten, es geht um das eigenen Portemonnaie. Und der Kollege könnte die eigenen Fehler aufdecken!

Und dazu noch diese Reputation; auch das Aufplustern ist dieser  Spezies offenbar in die Wiege gelegt und gehört zum selbstverständlichen Erscheinungsbild. Die (vermeintlich) sichere Erkenntnis, einem kleinen Zirkel anzugehören, der Widerworte („bei der Reputation„) als Majestätsbeleidigung empfinden darf und muss, führt zu einer vollkommenen Selbstüberschätzung. Aber ernsthaft, kann man einen Kollegen noch für voll nehmen, der nach einem vom Tierazt handfest diagnostizierten  Mangel allen Ernstes (ohne jede Begründung) behauptet, sein Mandant stehe als Verkäufer (Unternehmer) für diesen Mangel auch in den ersten 6 Monaten nicht ein. Da hat man den Eindruck,  dass (neben anderen Dingen wie Höflichkeit und Umgangsformen) die Schuldrechtsreform an dem Kollegen vorbeigegangen ist. Ach ja, auch das hätte ich fest vergessen: wenn man schon den eigenen Mandanten nicht zu einem Rechtsstreit bringen kann, dann muss man eben den anderen zum Rechtsstreit prvozieren und es geht das gleiche Spiel los wie oben (Bingo!!) Auch das passt zu einer Spezies, die in einer anderen Welt lebt, offenbar auch in einer „Pferderechtswelt“, in der man an ein anderes Recht glaubt als an das, was wirklich gilt. Es wird Zeit, auch in diesem Bereich alte Zöpfe abzuschneiden: adelante !!

Pferde werden teurer – Pferdefleisch wahrscheinlich nicht

Montag, 30. Januar 2012
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Pferde werden bald teurer, denn der bisher ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Pferde von 7 % soll auf den Regelsteuersatz von 19 % angehoben werden. Ab 1. Juli 2012 soll, wenn das am 25. Januar 2012 von CSU und CDU eingebrachte Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden wird, auf „sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden“, der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% erhoben werden. Diese Anhebung werden auch die übrigen Parteien nicht verhindern können. Denn die Gesetzesänderung ist zwingend notwendig, da die EU-Kommission wegen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Pferde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben und Recht bekommen hat (EuGH – Urteil vom 03.03.2011, Aktenzeichen: C-41/09 ). Nach dem EuGH ist die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nur dann zulässig, „soweit das einzelne Tier zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln oder zum Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist“.

Der Preis für Pferdefleisch dürfte damit gleichbleiben, was aber wohl nur den Liebhaber echten rheinischen Sauerbratens erfreuen dürfte.