Archiv für die Kategorie 'Corona und die Folgen'

Corona und die massiven wirtschaftlichen Folgen – unser Beratungsangebot für Sie

Freitag, 20. März 2020
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91007 Linus fliege orange_1Corona legt nicht nur das öffentliche und das private Leben nahezu volllständig lahm. ab dem 23.03.2020 muss man mit bundesweiten Ausgangssperren wie in anderen Ländern rechnen. Corona führt auch zu massiven wirtschaftlichen Belastungen. Das ist schon jetzt zu erkennen und wird sich in der Zukunft nach unserer Einschätzung noch dramatisch entwickeln. Unternehmer, die ihre Geschäfte schließen müssen, sind ebenso davon betroffen wie andere, die noch arbeiten können, die aber dennoch massive Umsatzrückgänge haben. Es wird infolge dee Maßnahmen zu Corona zu einer Welle an Insolvenzen und wirtschaftlichen Schieflagen kommen. Bundes- und Landesregierungen verkünden zwar unbürokratische und umfassende Hilfe. Stand heute, 20.03.2020, sieht die Wirklichkeit aber anders aus. Bislang gibt es im Wesentlichen nur das Versprechen zinsloser Darlehen. Die Voraussetzungen dafür aber prüfen Banken vor Ort. Nach unseren Informationen sind zwar alle bemüht, dennoch ist der Prozess zäh. Außerdem werden viele Unternehmen keinen Kredidt erhalten. Und die Unternehmen, die Kredite erhalten, wird der Kredit nur den Zeitpunkt der Insolvenz in die Zukunft verlegen. Im Kern helfen zinslose Kredite – nicht zuletzt angesichts der ohnehin niedrigen Zinsen – den betroffenen Unternehmen nicht. Denn die Kredite ersetzen keine Einnahmen, sonden müssen zurückgezahlt werden. Und Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (insb. § 56 IFSG) erhalten u.a. nur infizierte Personen.

All das gerift viel zu kurz. Für die kommende Woche ab dem 23.03.2020 sollen neue Maßnahmen verkündet werden. Wir empfehlen aktuell, gegen behördliche Maßnahmen, die zu wirtschaftlichen Nachteilen führen, Rechtsbehelfe / Rechtsmittel einlegen, um alle Optionen zu offen zu halten. Wir gehen davon aus, dass die beschlossenen Maßnahmen nur ein Tropfen auf den heußen Stein sein werden. Wir als Rechtsanwaltsgesellschaft werden Ihre Interessen konsequent vertreten, um alle nur denkbaren Ansprüche durchzusetzen. Wir werden dabei alle nur denkbaren Anspruchsgrundlagen berücksichtigen. Dabei werden auch Ansprüche nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB (sog. „Amtshaftung“) zu prüfen sein. Diese Ansprüche setzen voraus, dass sich die Betroffenen zunächst gegen die staatlichen Zwangsmaßnahmen wehren. Wer das unterlässt, verliert allein aus diesem Grund seine etwaigen Ansprüche auf Amtshaftung (§ 839 Abs. 3 BGB). Die Aussage: „dulde und liquidiere“, gilt hier gerade nicht,

Wenn Sie als Unternehmer massiv wirtschaftlich von Corona betroffen sind, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie und werden alles daran setzen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir zeigen Ihnen nicht nur die dafür notwendigen Schritte auf und beraten Sie, wir begleiten Sie bei der Umsetzung der mit Ihnen abgestimmten Strategie und stimmen uns laufend eng mit Ihnen ab. Wir sind am Markt fur unser konsequentes Handeln, die hohe Qualität der Arbeit, die Sorgfalt und die Zuverlässigkeit bekannt. Wir sind der Vertreter Ihrer Inreressen und setzen mit Ihnen Ihre Ansprüche durch.
ws

Corona, Justiz und die Technik – zu erwartende Veränderungen

Donnerstag, 19. März 2020
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91010_WS schwarz weißCorona lähmt nicht nur das Leben in Deutschland und der Welt und wird wirtschaftlich massive Schäden hinterlassen, auch die Justiz ist massiv betroffen. In heller Panik sagen Finanzbehörden Termine wie Schlussbesprechungen ab, Richter befinden sich im „home-office“. Gerichte sind für Besucher geschlossen, es sollen nur noch dringende Verhandlungen stattfinden (FAZ vom 18.03.2020, Seite 16 unten „Corona und Justitia“).

Hier rächt sich, dass sich Justiz und Behörden seit Jahrzehnten leider erfolgreich gegen neue Technik gewehrt haben und noch immer so arbeiten wie vor 50 Jahren. Es ist für einen Richter in Neuruppin viel einfacher, eine Partei nebst Anwalt an einem Tage 900 km fahren zu lassen als die Verhandlung per Videokonferenz zu führen, was seit nunmehr fast 20 Jahren möglich und zulässig ist. Das war angesichts der Klimadebatte schon vor Corona erstaunlich, hat aber niemanden wirklich interessiert.

Schaut man sich die Liste der Gerichte und Behörden in Deutschland an, die per Videokonferenz verhandeln können: https://justiz.de/verzeichnis/zwi_videokonferenz/videokonferenzanlagen.pdf;jsessionid=71E924684D7A44209482657D0AEA46EE (wir haben die Erfahrung gemacht, dass längst nicht alle das auch wollen), dann ist die Zahl erschreckend gering. Eine Ausnahme bilden einige Finanzgerichte, allen voran das in Münster, das schon kurz nach der Jahrtausendwende dank weitsichtiger Präsidenten dieses Thema energisch vorangetrieben hat, leider ohne große Akzeptanz bei den Finanzbehörden und leider auch  bei den Anwälten (die auch nicht als besonders technikaffin gelten, sondern lieber in den alten Strukturen verharren).

Die Technikfeindlichkeit zeigte sich auch an dem mittlerweile eingestellten EGVP, das seit Anfang 2000 als Vorläufer des beA lief. Dieses von der Idee her sinnvolle System war – typisch für solche Systeme (wie auch dass beA) – leider nicht intuitiv zu bedienen. Man musste sich in die Systematik, die nicht Anwender, sondern Techniker sicherlich sehr durchdacht ersonnen hatten, mühsam durcharbeiten. Der „Tod“ des Systems war dann die „Kapitulationserklärung“ des Finanzgerichts Münster vor wenigen Jahren in einer Pressemitteilung, dass Anwälte und Steuerberater bitte nicht mehr dieses System, sondern das gute alte Telefax nutzen sollten. Auch wenn man es belächelt, das Telefax ist simpel, intuitiv und: es kostet wenig Zeit und ist nicht störanfällig. Es braucht keine Datenleitungen, es reicht ein simpler Telefonanschluss.

Dennoch ist das Telefax nicht das Zukunftsmodell. Das wird die Videokonferenz sein und andere Systen, die es auch größeren Gruppen („Teams“) ermöglochen, gleichtzeitig zu kommunizieren. Das geht auch mit „Teams“, das Teil von Microsoft Office 365 ist. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass diese System eine Menge Zeit für Reisen sparen und die Teilnehmer sich zudem sehr diszipliniert verhalten. Das gilt auch für die Videokonferenz, vor der leider noch immer zuviele Menschen in der Justiz zurückschrecken.

Das wird sich jetzt sicher durch Corona ändern. Traurig, aber wahr.
ws