Archiv für die Kategorie 'Staat und Politik'

Aufruf an Steuerberater und Rechtsanwälte: haben auch Sie schon einmal mit übergriffigen Steuerfahndern, Betriebsprüfern oder anderen Finanzbeamten zu tun gehabt? Berichten Sie uns bitte davon. Wir sammeln diese Vorfälle und versuchen dazu beizutragen, übergriffigen Beamten Einhalt zu gebieten.

Montag, 01. April 2024
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Gemeinsam mit einer auf Strafrecht spezialisierten Kollegin haben wir vor dem Landgericht Bielefeld (Az: 9 KLs2/19) den Geschäftsführer einer GmbH in einem gegen ihn Steuerstrafverfahren vor einer Haftstrafe bewahrt. Der Prozess war auf insgesamt rund 30 Verhandlungstage angesetzt. Schon nach wenigen Verhandlungstagen vertrat das Landgericht die Auffassung, dass der Vorsatz einer Steuerhinterziehung nicht nachgewiesen werden könne. Über das Verfahren wurde in der Presse berichtet. In dem Zusammenhang gab es eine Vielzahl von Durchsuchungen. Landwirte und auch der angeklagte Geschäftsführer mussten es hinnehmen, in erheblichem Maße kriminalisiert zu werden.

Auch wenn die Sache für den Geschäftsführer glimpflich abging: die von ihm vertretene GmbH ist vom Markt verschwunden. Sie musste wegen der behaupteten Steuerforderungen der Finanzverwaltung Insolvenz anmelden. Nach Klageerhebung vor das Finanzgericht in Münster steht mittlerweile fest, dass die Steuern zum weitaus überwiegenden Teil (75%) rechtswidrig festgesetzt worden waren. Eine Entschuldigung gab es weder von der Staatsanwaltschaft noch von der Steuerfahndung noch von der Finanzverwaltung. Auch wenn die Atmosphäre in dem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Münster mit der zuständigen Finanzverwaltung sehr gut war, so ist doch nicht zu verkennen, dass durch staatliches Handeln ein massiver Schaden zu beklagen ist.

Auslöser der vielen steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren waren ein übereifriger Betriebsprüfer, der bei seiner Vernehmung vor dem Landgericht in Bielefeld, Strafkammer, einen sehr schlechten Eindruck hinterließ, und ein vom anscheinend Verfolgungseifer geplagter Steuerfahnder. Wir meinen, dass diese Sache ein Beispiel für nicht hinnehmbares übergriffiges Handeln von Beamten darstellt, die ihre Machtbefugnisse nach unserer Auffassung überschreiten.

Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO).

Dass die Finanzbehörden diese Aufgabe auch erfüllen, ist im Interesse eines jeden ehrlichen Steuerzahlers. Selbstverständlich gehört es daher auch zu den Aufgaben, Steuerhinterziehungen aufzudecken und zu verfolgen.

All das aber hat im Rahmen der geltenden Gesetze zu erfolgen und nicht durch übergriffiges Verhalten. In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck eben nicht die Mittel. Aus unserer Praxis sind uns Sprüche von Steuerfahndern wie: „U-Haft schafft Rechtskraft“ zugetragen worden.

Es ist unser Ziel, aus der Praxis heraus von Steuerberatern und Rechtsanwälten konkrete Beispiele für übergriffiges Verhalten von Steuerfahndern, Betriebsprüfer und anderen Finanzbeamten zu sammeln, zu systematisieren, auszuwerten und dazu beizutragen, dass übergriffigem Verhalten ein Ende gesetzt wird. Die Verantwortlichen müssen auch zur Verantwortung gezogen werden. Wenn Sie also zu diesem Thema etwas beitragen können, sind wir Ihnen dankbar.

Aus unserer eigenen Praxis wissen wir, dass Steuerfahnder und Betriebsprüfer auch nicht davor zurückschrecken, die Berater von Mandanten zu versuchen zu kriminalisieren und zu versuchen, sie einzuschüchtern. Auch das ist in einem Rechtsstreit nicht hinnehmbar.

Die Bananenrepublik Mecklemburg-Vorpommern mit ihrer Königin Manuela Schwesig – Steuerhinteziehung?

Mittwoch, 01. März 2023
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91010_WS schwarz weißSeit Tagen gibt es, nachdem es um die Klimastiftung von Mecklenburg-Vorpommern still geworden war, jetzt im Februar 2023 weitere Schlagzeilen. Es geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. In diesem Zusammenhang haben die Ministerpräsidentin Schwesig und der Finanzminister Geue wieder einmal „absolute Transparenz“ versprochen. Was dann aber geliefert wird, würde jeder Bananenrepublik und jeder Schmierenkomödie zur Ehre gereichen. Von Transparenz – wieder einmal  – keine Spur.

Während die Klimastiftung von Mecklenburg-Vorpommern auf Ihrer Internetseite https://klimastiftung-mv.de/ als sehr um Umweltschutz und Klima bemühte Stiftung auftritt, bestreitet heute niemand mehr ernsthaft, dass die Ministerpräsidentin Schleswig die Idee gehabt hatte, die von den USA gegen Russland verhängten Sanktionen im Zusammenhang mit dem Projekt Nordstream 2  aktiv mit eben dieser Stiftung zu umgehen. Frau Schwesig als Geschäftsbesorger für Russland und Putin.

Die nicht gemeinnützige Stiftung wurde von der russischen Firma Nordstream mit 20,0 Mio. EUR ausgestattet. Da diesem Geld keine Leistungen der Stiftung gegenüberstanden, musste darauf Schenkungsteuer i.H.v. 50 % bezahlt werden. Es hat den Eindruck, als hätten die Gründer der Stiftung dieses Thema nicht auf dem Schirm gehabt.

Streit gibt es jetzt darüber, ob die Steuererklärung, teils wird auch von mehreren Steuererklärungen berichtet, fristgerecht eingereicht worden ist. Der Öffentlichkeit wird in diesem Zusammenhang jetzt die abenteuerliche Geschichte einer Finanzbeamtin präsentiert, die die Steuererklärung der Stiftung angeblich aus Panik vor persönlichen Konsequenzen in einem Kamin verbrannt haben soll. (https://www.rnd.de/politik/steuererklaerung-verbrannt-finanzbeamtin-soll-dokument-von-klimastiftung-mv-aus-panik-verbrannt-HKPYLRKDM5B53J3B7IGNZOYMMU.html)

Hier fragt sich der Steuerbürger und auch der Rechtsanwalt, wie die Verantwortlichen in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich meinen, mit dem Recht umgehen zu dürfen. Wir haben dazu eine sehr klare Meinung: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Wir haben daher schon im letzten Jahr die Konsequenzen aus den Veröffentlichungen gezogen und haben Strafanzeige u.a. gegen die Ministerpräsidenten erstattet.
ws

Warten bringt nix – es drohen Steuererhöhungen und neue Steuern / Vermögensabgaben

Samstag, 28. August 2021
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91010_WS schwarz weiß

Alle Jahre wieder sehen Wähler erstaunt, dass Politiker vor den Wahlen ihre mehr oder weniger guten Ideen zur Zukunft unseres Landes ausbreiten. Dabei sind die Politiker bemüht, ihr Klientel zu mobilisieren, indem sie deren Wünsche bedient. Ein immer wieder beliebtes Thema sind die Steuern. Besonders beliebt ist es bei vielen Wählern, wenn lautstark Steuererhöhungen bei den Steuern gefordert werden, die das eigene Klientel nicht zu zahlen hat. Das ist bei der Erbschaftsteuer so, aber auch bei der Vermögensteuer, die es aktuell zwar nicht gibt, deren Einführung von vielen Politkern auf den Tisch gebracht wird.

Wer bislang geglaubt hat, dass das bürgerliche Lager das unüberwindliche Bollwerk gegen solche Überlegungen darstellt, der befindet sich, wenn er sich das Thema genau ansieht, im Irrtum. So war auch von Friedrich Merz im Handelsblatt vom 21.05.2021 zu lesen:

„Ich stehe einer höheren Erbschaftsteuer offen gegenüber. In der Folge einer Reihe von Verfassungsgerichtsurteilen müsse ein beträchtlicher Erbschaftsteil für Familien steuerfrei bleiben. Wenn das darüber hinausgehende Vermögen mit niedrigen Steuersätzen breiter besteuert werden soll, kann man darüber reden.“

Wir müssen uns also darauf einstellen, dass die neue Regierung, wie auch immer sie aussieht, nicht zuletzt wegen der Belastungen durch COVID 19 und der Flutkatastrophe, an der Steuerschraube drehen wird. Daher werden wir mit Erhöhungen der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer rechnen müssen. Bei der Einkommensteuer könnte es z.B. sein, dass die Spekulationsfrist von 10 Jahren ganz abgeschafft wird.

Was heißt das? Das heißt, dass insbesondere das Übertragen von Vermögen auf die Kinder gar nicht früh genug erfolgen kann. Denn wir müssen hier nicht nur Änderungen des ErbStG zum Nachteil der Bürger fürchten (z.B. könnten die Freibeträge nur noch alle 20 statt bisher 10 Jahre „erneuert“ werden), sondern mit höheren Steuern aus tatsächlichen Gründen rechnen. Ich nenne hier nur die in den letzten 5 Jahren massiv gestiegenen Werte für Grundbesitz.

Das bedeutet: Warten bringt nix, jeder Steuerpflichtige muss das Thema der Vermögensnachfolge aktiv angehen, um Steuern, die ganz legal nicht gezahlt werden müssen, auch wirklich nicht zu zahlen. Dazu gehört es insbesondere, dieses Thema durchdacht und zügig anzugehen.
ws

 

Das „Handy“ im Straßenverkehr – Digitalisierung und Recht erfordern neue Wortschöpfungen: OLG Hamm entdeckt „Negativfunktion“ eines iphone – ein Beitrag zur Digitalisierung in der Welt der Juristen

Freitag, 13. Oktober 2017
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imagesDem OLG Hamm ist die Schöpfung des Wortes „Negativfunktion“ eines „Handys„, hier eines iphone, zu verdanken (Beschluss OLG Hamm vom 29.12.2016, 1 RBs 170/17- juris). Was hat das OLG zu dieser Wortschöpfung veranlasst? Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss (§ 23 Abs. 1a StVO). Zu der Frage, was denn ein „Benutzen“ in diesem Sinne ist, gibt es eine unfassbare Masse an Entscheidungen. So ist bereits entschieden ist, das sowohl das Ein- als auch das Ausschalten eines „Handys“ ein Bennutzen ist. In dem von dem OLG zu entscheidenden Verfahren ging es aber darum, dass der Betroffene bei seinem iphone nur den „home-button“ gedrückt haben wollte, um sicherzustellen, dass das „Handy“ ausgeschaltet war. Das OLG sah auch diese Handlung als Benutzen im Sinne der StVO an. Das OLG wörtlich:

Auch bei der von dem Betroffenen nach seiner Einlassung durchgeführten Kontrolle des „Ausgeschaltetseins“ handelt es sich um eine Benutzung des Mobiltelefones. Der Home-Button des Mobiltelefones dient in eingeschaltetem Zustand in seiner bestimmungsgemäßen aktiven Funktion unter anderem dazu, das mit einem verdunkelten Bildschirm im Ruhezustand befindliche Telefon „aufzuwecken“ und die Bildschirmanzeige zu aktivieren. Gleichzeitig ermöglicht er dadurch eine Kontrolle, ob das Handy ein- oder ausgeschaltet ist. Dementsprechend ist er mithin zur Erfüllung dieser letztgenannten ebenfalls bestimmungsgemäßen Nutzungsfunktion auch in ausgeschaltetem Zustand in der Lage, da der weiterhin verdunkelt bleibende Bildschirm die zuverlässige Information liefert, dass das Gerät tatsächlich ausgeschaltet ist. Es handelt sich letztlich um eine Art „Negativfunktion“ des ausgeschalteten Gerätes, deren Abruf allerdings nach Bewertung des Senats ohne Weiteres als Benutzung des Mobiltelefones bzw. seiner Funktionen anzusehen ist.“

Es liegt dem Verfasser als Wirtschaftsjurist und Steuerrechtler fern, die Entscheidung des OLG inhaltlich zu bewerten. Bemerkenswert ist aber an der Entscheidung und an unserem Recht folgendes:

  1. Es sollte außer Frage stehen, dass das Autofahren die volle Aufmerksamkeit des Fahrers erfordert. Warum es so viele Entscheidungen über eine Selbstverständlichkeit gibt („Finger weg vom „Handy“), ist schon frappierend.
  2. Das Urteil zeigt aber auch, wie schwer sich das Recht mit der Digitalisierung und den immer kürzeren Innovationszyklen tut. Das erste iphone kam 2007 auf den Markt, das sind gerade einmal 10 Jahre bis heute. Die Entwicklung der Welt ist durch die Digitalisierung seitdem bis heute extrem rasant verlaufen. All das läuft am Recht und an den Gerichten (ebenso wie an der Politik) weitgehend vorbei. So ist das ca.  Anfang 2000 eingerichtete EGVP leider ein Mega-Flop. Es wird bald abgeschaltet. Warum: Gerichte und Behörden haben es einfach boykottiert. Welchen Sinn ergibt eine solche Plattform auch, wenn man darüber nur ganz wenige Gerichte erreicht, weil die meisten sich dem System einfach nicht angeschlossen haben. Erst jetzt kommt so langsam das, was in der Industrie seit vielen Jahren Standard ist: die papierlose Kommunikation. Verpflichtend aber erst für alle Gerichte 2022. Heute läuft in unserem Büro die Kommunikation zu 95% per E-Mail, die restlichen 5% sind die Post von den Gerichten, die immer noch mit einfacher und beglaubigter Kopie arbeiten. Selbst von Kollegen erhalten wir Telefaxe nebst 2 Kopien. Allein daran kann man ersehen, wie sehr die Justiz mit allen Beteiligten anachronistisch arbeitet und „hinter dem Mond lebt“. Das gleiche gilt für die Gerichtsverhandlungen. Als Prozessbevollmächtigter muss man immer noch zur mündlichen Verhandlung persönlich. Dabei gibt es seit vielen Jahren die Möglichkeit der Videokonferenz auch in Gerichtsverfahren (z.B. § 128a ZPO). Aber auch da spielen die meisten Gerichte einfach nicht mit. Hinzu kommt, dass die Technik für die meisten Anwälte zu teuer ist und es bei Gerichten keinen einheitlichen Standard gibt. Während allerorten Skype, facetime oder whatsapp dafür genutzt werden kann, geht das bei der Kommunikation mit Gerichten nicht.

Mein Fazit: solange wir genug Muße haben, durch Gerichte mit hohem personellen und zeitlichen Einsatz neue Begriffe wie „Negativfunktion“ zu schöpfen und banale Dinge zu entscheiden statt das Rechtswesen zur Entlastung aller durchgreifend zu digitalisieren, müssen wir uns nicht wundern, wenn die am Recht Beteiligten so wahrgenommen werden, dass sie der Digitalisierung um Lichtjahre hinterher hinken.

ws

 

 

Falsche Reaktionen auf krasse Missstände im Steuerrecht – sind Anwälte bald verpflichtet, ihre Beratung offenzulegen?

Montag, 26. Juni 2017
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91010_WS schwarz weißEs war kein Aprilscherz, als das Landesministerium der Finanzen Magdeburg in seiner Pressemitteilung Nr.: 019/2017 am 27. April 2017 kämpferisch verkündete: “Kampf gegen Steuersünder wird intensiviert! Finanzminister bereiten Gesetz vor zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungsmodellen“.

http://www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2017/2017_342anlage1.pdf.

Verwundert liest man, dass Anwälte gesetzlich verpflichtet werden sollen, „kreative Steuergestaltungsberatungen“ zu melden. In der Pressemitteilung wird auf die Panama Papers und auf Steuerschäden durch „cum – ex – Geschäfte“ verwiesen.
Man muss kein Jurist sein, um die Brisanz dieses Vorschlages zu erkennen. Nach geltendem Recht machen sich Anwälte strafbar, die gegen ihre Pflicht zur Verschwiegenheit verstoßen. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Anwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist. Dazu gehört selbst die Tatsache, ob eine Person Mandant des Anwalts ist oder nicht. Die jetzt vorgesehene Pflicht für Anwälte, Behörden Details aus einer Beratung zu offenbaren, wäre ein erheblicher Verstoß gegen diese Pflicht.

Ich bin nicht nur gespannt, wie das Ministerium den Tatbestand des Gesetzes fassen wird und ob ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht eine Ordnungswidrigkeit oder ein Straftatbestand ist. Die weitere spannende Frage wird sein, wie das Gesetz praktisch umgesetzt werden soll. Das Gesetz müsste die Möglichkeit vorsehen, sämtliches Akten eines Anwalts daraufhin prüfen zu dürfen, ob seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Spätestens hier stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Zu Recht weist das Ministerium in seiner Pressemitteilung auf erhebliche Missstände im Steuerrecht bin. Allein der Steuerschaden aus den cum-ex Geschäften wird auf über 30 Mrd. Steuern geschätzt.

Das ist zu Recht massiv kritisiert worden. Dafür jetzt aber die Anwaltschaft in die Pflicht zu nehmen, verstellt den Blick darauf, dass dieses Thema in Ministerien und in der Politik verschlafen worden ist, wie in dem genannten Artikel in der Zeit nachzulesen ist. Wie sehen in einer Finanzbehörde die inneren Kontrollsysteme aus, wenn eine Steuer mehrfach erstattet wird?

Dass es mit diesem System nicht zum Besten steht, zeigen – unfassbar – auch die noch immer funktionierenden Umsatzsteuerkarusselle, deren Schema seit vielen Jahren, gar Jahrzenhnten, bekannt ist. Vorsteuern werden (oft mehrfach) erstattet, die Umsatzsteuer aber nicht gezahlt. Von einer effektiven Bekämpfung dieser massiven Art der Steuerhinterziehung ist nichts bekannt. Dabei würde es sich lohnen, hier deutlich intensiver zu prüfen. Der Steuerschaden allein durch die Umsatzsteuerkarusselle wird auf 15 Mrd. € p.a. geschätzt (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/schaden-von-15-milliarden-euro-im-jahr-der-umsatzsteuerbetrug-greift-um-sich-11106067.html).

Ich habe den Eindruck, dass von diesen hausgemachten Problemen abgelenkt werden soll, indem jetzt auf die Berufsgruppe der Anwälte eingeprügelt und diese als die vermeintliche Wurzel des Übels identifiziert wird. Die Energie, die in den Gesetzesentwurf gesteckt wird, wäre besser zur Bekämpfung der nur hier aufgezeigten beiden Missbräuche besser eingesetzt.

Der BFH hat mehrfach entschieden, dass Steuergestaltung nicht verboten ist. Niemand muss Sachverhalte so gestalten, dass eine möglichst hohe Steuer anfällt. Unter mehreren zulässigen Gestaltungen darf der Steuerpflichtige die Gestaltung wählen, die die geringste Steuerbelastung mit sich bringt. Die zulässige Steuergestaltung findet ihre Grenze dort, wo die Strafbarkeit beginnt, oder wo Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts missbraucht werden (§ 42 AO).

Es bleibt daher festzuhalten:

  1. Steuergestaltung ist nicht verboten, sondern erlaubt.
  2. Steuergestaltung wird durch ein kompliziertes Steuerrecht, das zudem unsystematisch Anreize schafft, geradezu provoziert. Hier ist der Gesetzgeber seit Jahrzehnten aufgefordert, Abhilfe zu schaffen.
  3. Wer als Anwalt einem Mandanten zur Steuerhinterziehungen rät, ist als Anstifter strafbar. Wer eine legale Steuergestaltung berät, handelt dagegen pflichtgemäß.
  4. Wer als Anwalt seinem Mandanten in einem steuerrechtlichen Mandat zu einer Gestaltung nicht den steuerlich günstigsten Weg aufzeigt, ist dem Mandanten wegen Beratungsfehlers zum Schadensersatz verpflichtet.
  5. Mißbrauchsbekämpfung ist Sache der Behörden und der Gerichte, nicht der Anwaltschaft.

Es bleibt bei dem Vorstoß des Ministeriums aus Sachsen-Anhalt bei mir der Eindruck, dass hier durch Aktionismus von internen Missständen in Behörden und Politik abgelenkt werden soll. Das aber darf nicht auf dem Rücken der Anwaltschaft erfolgen. In der Öffentlichkeit wird so ein falsches Bild von der Arbeit der Anwaltschaft gezeichnet.
ws

Das „Hubschraubergeld“ nimmt Fahrt auf – die Auszahlung durch Finanzämter gegen Vorlage der steuerlichen Identifikationsnummer läuft heute an

Freitag, 01. April 2016
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Hubschraubergeld IViele konnten gar nicht glauben, was sie vor einigen Tagen im Handelsblatt und in anderen Wirtschaftszeitungen gelesen hatten: Die europäische Zentralbank (EZB) hatte angeordnet, dass die Staaten in der EU so genanntes „Hubschraubergeld“ zur Ankurbelung der Wirtschaft verteilen sollen. Der Begriff „Hubschraubergeld“ bringt das Dahinterstehende bildlich sehr gut auf den Punkt: das Geld soll, so die Vorstellung der EU, praktisch wie von einem Hubschrauber aus abgeworfen flächendeckend in den Ländern der EU verteilt werden. Was erst jetzt bekannt geworden ist: das Hubschraubergeld kommt nicht nur Unternehmen zugute, auch Privatpersonen haben Anspruch darauf. Allerdings wird es, verständlicherweise, wegen der Verteilungsgerechtigkeit nicht einfach von Hubschraubern abgeworfen. Die Verteilung haben in Deutschland die jeweils örtlich zuständigen Finanzämter übernommen. Dort erhält jeder Bürger gegen Nennung seiner steuerlichen Identifikationsnummer den ihm zustehenden Anteil am Hubschraubergeld. Die Verteilung ist bereits heute angelaufen. Wegen des zu erwartenden großen Andrangs am heutigen Tage weisen die Finanzämter darauf hin, dass mit Wartezeiten zu rechnen ist. Wer ohne Personalausweis und ohne steuerliche Identifikationsnummer im Finanzamt erscheint, wird unverrichteter Dinge umkehren müssen.

Die Höhe des jeweils ausgezahlten Hubschraubergeldes richtet sich nach den steuerrechtlichen Merkmalen eines jeden Bürgers, in jedem Fall aber sind das mindestens 500,00 € pro Person, für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder gibt es 250,00 €. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich allerdings für seine Bürger ein ganz besonderes Bonbon einfallen lassen: das Land hat 5 % des gesamten Hubschraubergeldes in einem besonderen fordert Fördertopf gebündelt. Diesen Fördertopf hat der Finanzminister des Landes in 1000 Lose von je 25.000,00 € aufgeteilt. Diese Lose sind bereits heute unter notarieller Aufsicht gezogen worden. In der Lostrommel befanden sich die steuerlichen Identifikationsnummern aller Steuerbürger. In den Genuss der Auszahlung des zusätzlichen, erheblichen Hubschraubergeldes durch das Losverfahren kommt aber nur, wer heute bei dem für ihn zuständigen Finanzamt erscheint. Nach Ablauf des heutigen Tages werden die Gewinne an den jeweils nächst Platzierten weitergegeben. Wie aus gut unterrichteten Kreisen der Finanzverwaltung zu erfahren war, haben Bürger schon jetzt Klagen gegen diese von Ihnen als ungerecht empfundene Verteilung des Hubschraubergeldes angekündigt.

Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen verspricht sich von der Verteilung des Hubschraubergeldes eine extreme Förderung des privaten Konsums und damit einen gesamtwirtschaftlichen erheblichen Aufschwung im Lande. Wir sehen die Angelegenheit eher kritisch und meinen, dass es nicht der richtige Zeitpunkt ist, Geld gleichsam mit der Gießkanne unter das Volk zu bringen.

ws

WM 2006 – DFB–Korruption, Steuerhinterziehung, über Theo Zwanziger, falsche Fuffziger, eine Laienspielschar und die Fehlleistungen der Anwälte der Protagonisten

Dienstag, 03. November 2015
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91010_WS schwarz weißEs ist manchmal erstaunlich, wie einfach die Welt  doch funktioniert. Für mich jedenfalls steht „nach allem was man so lesen und hören kann“ (Rolf Breuer, Deutsche Bank) fest, dass es bei dem vom Spiegel losgetretenen WM – Skandal um Themen geht, die nicht einmal Kindergartenniveau erreichen. Herr Zwanziger macht Herrn Niersbach fertig, koste es, was es wolle, selbst um den Preis des eigenen Kopfes. Ob Zwanziger untergeht und als Depp des Jahres in die Annalen eingeht ist ihm offenbar gleichgültig, Hauptsache, er hat Niersbach fertiggemacht.

Und das ist ihm gelungen. Denken wir allein an diese Pressekonferenz von Niersbach. Der Mann demontierte sich von jetzt auf gleich in erschreckend kurzer Zeit. Da stürzt ein über Jahre gepflegtes Bild eines Profis in wenigen Augenblicken komplett und unwiederbringlich in sich zusammen. Wie soll so jemand professionell sein. Dass er das nicht kann, hat er ohne Not eindrucksvoll bewiesen. Was ist der DFB eigentlich für ein Haufen, der seinen Präsidenten einfach in so eine wichtige Pressekonferenz entlässt, als würde er dort eine Tüte Brötchen kaufen. Mal sehen, was ich denke, wenn ich höre, was ich rede. Das war der Antrieb von Niersbach. Warum ist eine solche Niete Präsident des DFB? Oder ist er nur der einäugige, der unter den Blinden der König ist?  Traurig wär’s, ich fürchte, es ist wahr.

Und Zwanziger? Doch nur ein falscher Fuffziger? Auch sein Handeln ist nicht von sinnvoller Strategie geprägt, es sei, denn, man hält das Ziel, Niersbach ohne Rücksicht auf sich selbst abzuschießen, für eine sinnvolle Strategie.

Dass Emotionen schwer zu kontrollieren ist, ist bekannt. Daher sollte man einen guten Berater haben, der die Dinge mit Abstand und ohne Emotionen betrachtet. Haben Niersbach und Zwanziger solche Berater?

Niersbach offenbar nicht, denn eine solche Selbstzerstörung in einer Pressekonferenz hätte kein guter Berater zugelassen.

Und Zwanziger? Sein Anwalt Metz macht einen eher bodenständigen Eindruck, passend zu Zwanziger. Aber was machen Metz und die Berater von Niersbach. Während Zwanziger sich wie von Sinnen auf Niersbach wirft, und die beiden eine Schlammschlacht vom Feinsten öffentlich zelebrieren, ist wohl keiner der Berater auf die Idee gekommen, mal die Frage zu stellen, ob die Buchung der Zahlung von 6,7 Mio. € für einen der Streithammel oder für alle ganz andere Probleme als ihre Sandkastenspiele mit ich bringen könnte. Die Öffentlichkeit mag der Vorstoß der Staatsanwaltschaft erstaunt haben, dabei ist das Vorgehen alles andere als erstaunlich. Wer als Unternehmer eine Zahlung (falsch) als steuerlich abzugsfähig deklariert, obwohl sie das nicht ist, der ist gut beraten, das nicht in der Presse breit zu treten. Und genau das hat Zwanziger getan.

Dass er das selbst wegen seines Ziels – Niersbach muss weg – nicht realisiert hat, ist für einen promovierten Juristen (Verwaltungsrecht) schon bedenklich. Das aber Rechtsanwalt Metz diesen sehr einfachen Zusammenhang nicht durchschaut hat, ist ja schon eine mehr als fahrlässige Pflichtverletzung des Anwaltsvertrages.

Und Niersbach? Große Namen beraten den DFB, aber auch hier ist niemandem in den Sinn gekommen, das aus dem Sachverhalt unangenehme steuer (strafrecht) liche Folgen resultieren können? Kann das wirklich sein?

Man möchte den Akteuren am liebsten zurufen: macht nur weiter, ihr bekommt den Fußball noch kaputt. Wir jedenfalls dürfen auf weitere Auftritte in diesem Theater gespannt sein.

Was dabei auf der Strecke bleibt? Das Leben. Wer glaubt denn ernsthaft, dass man ein WM bekommt, weil man anständig ist? Es liegt auf der Hand, dass bei solchen Entscheidungen nicht nur eine Hand aufgehalten wird. Nicht dass wir uns falsch verstehen: Korruption ist ein no-go. Wir dürfen aber nicht verkennen, dass sie dennoch zum Leben gehört. Komischerweise habe ich den Eindruck, dass die Ansprüche an „Sauberkeit“ insbesondere bei uns in Deutschland hochgehalten werden. Schauen Sie sich um: Preisabsprachen bei Gips, Beton, Bier u.a.  Andere Länder können die „manus manum lavat“ Mentalität eher akzeptieren. Was uns fehlt, ist die Leichtigkeit, die einige unserer europäischen Nachbarn haben, und die wir an ihnen so sehr schätzen.

ws

 

 

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Zahlen, die uns zu denken geben (sollten) – Quelle: brandeins 09 2015, Seite 8

Samstag, 29. August 2015
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rnd_logo_facebookVeranlagte Einkommensteuer in Deutschland im Jahr 2015: 19,3 Mrd. €
Zinsausgaben Deutschland im Jahr 2015: 25,6 Mrd. €
„Raus aus den Schulden“

Zeit, die ein Büroangestellter im Laufe seines Arbeitslebens vor dem Bildschirm sitzt, in Jahren: 9,1
„Länger als die Schule“

Jährlich weggeworfene Lebensmittel weltweit, in Mio. Tonnen: 1.300
Davon in Industrieländern: 670
Davon in Entwicklungsländern: 630
„was ist zu tun?“

Umfang der Erde in km: 40.075
Strecke des indischen Straßennetzes in km: 4.700.000
„Verdammt lang“

ws

Über die (Un)Logik des Referendums am 5. Juli 2015 in Griechenland

Sonntag, 05. Juli 2015
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91007 Linus fliege orange_1Betrachtet man das Referendum in Griechenland mit den Methoden der Logik, dann erhält man folgende Ergebnisse: (1) Das griechische Volk stimmt über die Annahme eines Angebotes ab, für das die Annahmefrist bereits abgelaufen. (2) Die Regierung, die dem Volk rät, das Angebot abzulehnen (mit „Nein“ zu stimmen), und die das Vertrauen und die Akzeptanz bei den Verhandlungspartnern verspielt hat, will gestärkt in weitere Verhandlungen eintreten. Was aber gibt es zu verhandeln, wenn die Regierung sich vom Volk nur hat bestätigen lassen, dass man das Angebot für nicht akzeptabel hält? Ein „Nein“ als Ergebnis des Referendums zementiert bestenfalls die bereits bekannte Ablehnung, es stärkt aber nicht die Regierung. Denn die Regierung repräsentierte auch schon bisher das griechische Volk. (3) Mit einen „Nein“ sind keine neuen Vorschläge verbunden. (4) Wer genau wissen will, worüber er abstimmt, der muss die auf dem Stimmzettel nur sehr rudimentär bestimmten EU-Papiere lesen, die für die meisten Menschen schon gar nicht verstehbar sind. Und selbst wenn: siehe (1).  (5) Und zum Schluss ganz einfach: wer die Konditionen eines Kredits oder einer Hilfe nicht akzeptiert, der muss sich auch nicht wundern, wenn er keine Gelder mehr bekommt.

Ganz gleich, wie die Sache am 5. Juli 2015 ausgeht, Griechenland wird schweren Zeiten entgegengehen. Nicht nur der Staat wird zahlungsunfähig bleiben, die Banken werden zusammenbrechen. Bei allem Respekt vor dem Bemühen der griechischen Regierung: sie hat sich nach meiner Meinung verzockt.

ws

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Griechenland vor dem Referendum am 5. Juli 2015 – ketzerische und offene Gedanken eines Nicht – Ökonomen

Freitag, 03. Juli 2015
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91010_WS schwarz weißIch habe das „Griechenland – Thema“ immer am Rande verfolgt. Ich habe mich darüber gewundert, dass man so lange und – in meiner Wahrnehmung aus der Presse – unstrukturiert und ziellos, man könnte meinen, es ginge nur um Zeitgewinn, aber wofür? – ohne Ergebnis verhandeln kann. Nachdem sich die Situation in den letzten Wochen zuspitzte, habe ich versucht, mich ein bisschen intensiver mit dem Thema zu befassen und es zu verstehen. Dazu habe ich mir nicht wenige dieser Talkrunden im Fernsehen angesehen. Wenn ich ehrlich bin, habe ich das eine oder andere, was Ökonomen dort zum Besten gegeben haben, nicht verstanden. Das beunruhigt mich aber auch nicht, weil es auch solche Veranstaltungen gab, wo hochdekorierte Ökonomen sich, vereinfacht gesagt, wechselseitig bezichtigten, Unsinn zu verbreiten.

So ganz verstehen kann ich den Aufstand, der um das Thema gemacht wird, noch immer nicht. Für Griechenland als Staat mag das Thema sicherlich von existenzieller Bedeutung sein, für die übrigen Länder der EU ist die Bedeutung dagegen bei weitem nicht so groß, wie die mediale Aufmerksamkeit es vermuten lassen sollte. Und für den Rest der Welt ist Griechenland nach meiner Einschätzung völlig unbedeutend.

Das Bizarre an dem Thema ist nach meiner Einschätzung nicht so sehr das eigentliche Problem. Denn das Problem einer Verschuldung und das Problem, die Wirtschaft aufzubauen, ist Sache eines jeden Nationalstaates. Warum dabei andere Staaten oder die EU helfen sollten, erschließt sich mir nicht. Ich habe mein Büro auch alleine aufgebaut, ich habe mich dabei nicht verschuldet. Auch Staaten ist es unbenommen, Darlehen aufzunehmen, um Ausgaben zahlen zu können. Dieses Modell ergibt aber nur Sinn, wenn die Aussicht besteht, dass diese Darlehen auch zurückgezahlt werden können. Ohne diese Aussicht wird ein Staat ebensowenig wie eine andere Person einen Geldgeber finden, der bereit ist, ihn zu unterstützen. Alles andere sind politische Hilfsaktionen, die wohlüberlegt sein wollen.

Die Hilfsbereitschaft der EU-Länder ist nach meinem Verständnis bei dieser Ausgangslage riesengroß. Es gibt einen Schuldner, für den es nach meiner Wahrnehmung selbstverständlich ist, dass er in der Vergangenheit sehr großzügig mit Geld bedient worden ist, und der sich jetzt so aufführt, als sei es eine Frechheit, die Unterstützungsleistungen einfach einzustellen. Die Maßnahmen, die die Geldgeber von Griechenland fordern, kenne ich im Einzelnen nicht. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass es hier darum geht, dass die Geldgeber Griechenland ein bestimmtes Paket diktieren möchten. Ich kann mir vorstellen, dass die Geldgeber selbstverständlich auch bereit sein dürften, ein von Griechenland vorgelegtes tragfähiges Konzept als Grundlage für weitere Kredite zu akzeptieren.

Hatte ich zu Anfang noch gedacht, dass die handelnden Personen der Regierung in Griechenland intelligente und strategisch handelnde Köpfe und geschickte Verhandler sind, so ist diese Vorstellung mittlerweile dem Eindruck gewichen, dass hier bloß eitle und sich selbst überschätzende Machtmenschen am Werk sind, die nur wissen was Sie nicht wollen, die aber leider nicht sagen können oder wollen, was denn Ihrer Meinung nach geschehen sollte.
Unterdessen verwundert derzeit noch, wie ruhig es in Griechenland ist. Ich fürchte aber, je länger die Zeit andauert, dass die Menschen kein Bargeld von den Banken gehalten, desto schlimmer wird es werden. Tiefgreifende Reformen sind im eigenen Interesse von Griechenland, nicht nur im Interesse der Geldgeber. Es geht auch nicht darum, dass Griechenland am Gängelbändchen der EU laufen oder gar erniedrigt werden soll. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass Geldgeber, wie andernorts auch üblich, ihr Geld gerne wieder zurückhaben möchten. Und wenn die Situation, die sie vorfinden, Ihnen diesen Glauben nicht gibt, dann werden sie kein Geld geben. Das geht jedem Unternehmen so, dass geht jeder Privatperson so. Es gibt für Staaten insoweit keine Sonderrechte, es sei denn, es handelt sich um einen humanitären Akt.
Ich bin gespannt, wie das Referendum ausgeht, und ich bin noch deutlich gespannter, was danach passieren wird. Das ist nach meiner Einschätzung viel spannender als der Ausgang des Referendums. Und die Börsen hat es nicht interessiert.
ws