Archiv für die Kategorie 'Staat und Politik'

Endlich: die Steuerreform 2011 vereinfacht mit § 9 a EStG das Steuerrecht durchgreifend und entlastet die Bürger – oder alles nur ein Witz ?

Freitag, 04. Februar 2011
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Wer die Diskussionen um den Arbeitnehmerpauschbetrag (pauschaler Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit) verfolgt hat, fragt sich zu recht, ob er träumt. Der Pauschbetrag wird von 920,00 EUR p.a. auf 1.000,00 EUR angehoben, also um 80,00 EUR: toll. Bei einem Steuersatz von 30 % sind das 24,00 EUR weniger Steuern p.a., also umgerechnet 2,00 EUR im Monat. Das ist eine sicher spürbare Entlastung; bekommt man dafür doch zwei Kugeln Eis beim Italiener. Die Diskussion darum und die Frage, ab wann die Neuregelung gilt, hat im Verhältnis dazu einen unangemessen großen Raum eingenommen. Doch das beste kommt zum Schluss: die Anhebung um 80,00 EUR gilt sogar schon ab dem 1.1.2011: auch toll. Doch im Steuerrecht gibt es keine Wohltat ohne Haken: wer gedacht hat, er könne schon Ostern die Ersparnis in der Eisdiele in Eiskugeln umsetzen, der sieht sich enttäuscht: die 80,00 EUR werden erst bei der letzten Gehaltsabrechnung des Jahres 2011 berücksichtigt. Die Wohltat der 24,00 EUR erreicht die Bedachten daher erst nach Weihnachten. Aber dann kann man das Geld ja gleich verböllern.

Ach ja, eins hätten wir doch fast vergessen: es gibt nicht wenige Arbeitnehmer, deren Werbungkosten über dem Bertrag von 1.000,00 EUR p.a. liegen. Für sie ist die „Reform“ ohne jedes Interesse, weil sie sich ganz einfach nicht auswirkt.

Wenn schon derartige Petitessen so breit diskutiert werden, dann scheint es wohl nicht viel wichtiges bei der Frage der Steuervereinfachung zu geben; schade.

DER SPIEGEL über zwangspensionierte Steuerfahnder: was war denn da los ?

Freitag, 28. Januar 2011
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Spiegel Nr. 4 / 24.01.2011, Seite 72: der Experte reibt sich verwundert die Augen: Steuerfahnder in Hessen wurden angeblich wegen zu großer Akribie in ihrer Arbeit zwangspensioniert (Zitat Spiegel: „Offenbar wolle man vermögende Steuerzahler und Banken in Hessen nicht zu sehr verschrecken“). Jetzt, vier Jahre nach der Entlassung, wenden sich die „Fahnder“ gegen die Entlassung. Begründung: sie litten nicht an „Anpassungsstörungen“ und auch nicht an „paranoid-querulatorische(n) Entwicklung“. Ein Fahnder, heute 49 Jahre alt,  hat laut Spiegel schon 55.000 EUR Schadensersatz errechnet. Spiegel: „langfristig rechnet er mit einer sechsstelligen Schadenssumme“. Das seien Einnahmenverluste aus der Zwangspensionierung.

Verwundert reibt sich der Experte die Augen: ein findiger Beamter wird entlassen, weil ein zweifelhaftes Gutachten ihm bestätigt, er sei ein Querulant. Erst später wehrt er sich dagegen und beginnt, den Schaden zu addieren: langfristig sechsstellig !! Es bleibt einmal die Frage, warum ein Fahnder, der seinen Beruf liebt, eine solch unglaubliche Aussage einfach hinnimmt. Was hat er zu verlieren, wenn er dagegen angeht ?

Dabei ist er nach dem Spiegel ein gefragter Mann: Zitat Spiegel: „Häufig suchen auch die Anwälte reicher Anleger seinen Rat, wenn sie Ärger mit der Steuer befürchten.“ Es ist zu vermuten, dass der Fahnder, was nach dem Steuerberatungsgesetz möglich ist, zulassungsfrei, also ohne die Steuerberaterprüfung, zum Steuerberater bestellt worden ist und seine Dienste nicht unentgeltlich erbringt, wenn die „Anwälte reicher Anleger seinen Rat, wenn sich Ärger mit der Steuer befürchten“, suchen. Da stellt sich doch die Frage des Zivilisten nach Vorteilsausgleichung !!  

Eindruck: die Nachricht hör‘ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.   
wir empfehlen: Strafanzeige gegen die verantwortlichen Politiker erstatten, die es verhindert haben, dass die Mehrsteuern festgesetzt und erhoben werden. Oder könnte es sein, dass die Fahnder bei ihrem Eifer tatsächlich über das Ziel hinausgeschossen sind ?

Schöne Bescherung – rechtsprechungsüberholende Gesetzgebung – oder: wenn das Recht nicht passt, wird es passend gemacht

Donnerstag, 16. Dezember 2010
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Kaum hat der BFH mit Urteil vom 15. Juni 2010 erkannt, dass Erstattungszinsen nicht der Einkommensteuer unterliegen, ändert der Gesetzgeber das Gesetz. Im Jahressteuergesetz 2010 ist geregelt, dass Erstattungszinsen steuerpflichtig sind. Das ganz soll rückwirkend für alle offenen Fälle gelten. Das Finanzgericht Münster verhandelt noch im Dezember 2010 den ersten Fall dazu. Das Gericht hat bei dem Kläger angefagt, ob nach neuem Recht entschieden werden soll. Der Kläger hat „ja“ gesagt. Wir werden über den Ausgang des Verfahrens berichten. 

Dies ist ein gutes Beispiel dafür, warum es in Deutschland nie ein einfaches Steuerrecht geben wird: als die Vollverzinsung eingeführt wurde, waren Nachzahlungszinsen abzugsfähig, Erstattungszinsen waren zu versteuern. Diese Logik folgte einem einfachen, jedermann einleuchtenden Prinzip. Später änderte der Gesetzgeber die „Spielreglen“ einseitig zu seinen Gunsten: der Abztug wurde gestrichen, die Pflicht zur Versteuerung bleibt erhalten. Der BFH beseitigte diese Ungerechtigkeit. Wenn der Gesetzgeber diese Ungerechtigtkeit wieder als Gesetz einführt, muss man sich nicht wundern, wenn Bürger dem Staat den Gehorsam verweigern.

Wieviel Schulden kann ein Land ertragen oder: wer soll das bezahlen ?

Samstag, 27. November 2010
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Wer sich über die bejubelte geringe Neuverschuldung freut, verkennt, dass wir uns in Deutschland nicht nur in einem Blind – sondern in einem Sinkflug befinden. Von Abbau der Schulden keine Spur. Jedes so handelnde Unternehmen wäre pleite, Geschäftsführer oder Vorstände längst entlassen. Wollte man alle Schulden Deutschlands tilgen, müsste jeder heute lebende Bundesbürger ab heute monatlich bis an sein Lebenende rund 350 Euro zahlen. Alternativ dazu könnten auch die staatlichen „Transferleistungen“ (was soll in diesem Zusammenhang der Begriff „Leistungen“) um 14 % gesenkt oder alle Steuern und Abgaben um 17 % erhöht werden.
(Zahlenquelle: Kölner Steuerdialog [KÖSDI] 10/2010)

Die Werbung (für einen Anbieter von Mobilfunktelefonie) gibt auf die Frage „Wer soll das bezahlen“ die Antwort: „Keiner soll das bezahlen“. Zu dem Schuldenberg müsste die Antwort lauten: „Keiner kann das bezahlen“.