Es war ein großer Tag für die Demokratie, für den Feminismus, und – laut Instagram – offenbar auch für die Blumenindustrie. Im Herbst 2025 postete Ricarda Lang, Ex-Bundesvorsitzende der Grünen und wiedergewählte Bundestagsabgeordnete, ein strahlendes Selfie vor der Humboldt-Universität zu Berlin, Blume in der Hand, Lächeln im Gesicht, Titel im Gepäck: Bachelor of Laws – LL.B. – stand fortan unter ihrem Namen (Tagesspiegel vom 23.09.2025 – https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/bachelor-in-jura-ricarda-lang-hat-nun-einen-uni-abschluss-14376467.html abgerufen am 05.05.2026 um 11:25 Uhr).
Die Botschaft war unmissverständlich. CSU-Chef Markus Söder hatte einst gespottet, sein Hund sei besser ausgebildet als die Grünen-Politikerin – worauf Lang nun mit müdem Lächeln und Augenzwinkern antwortete (Tagesspiegel vom 23.09.2025, a.a.O). Der akademische Titel als politische Waffe. Oder, juristisch gesprochen: als Beweismittel erster Güte.
Soweit, so gut. Glückwunsch zum LL.B, Bachelor of Laws.
Aber Moment mal – wo ist die Bachelorarbeit und worum ging es da?
Als wir uns an die Arbeit machten und den Glückwunsch etwas genauer unter die Lupe nahmen, stießen wir auf eine bemerkenswerte Besonderheit des LL.B der Frau Lang.
An der Humboldt-Universität zu Berlin verleiht die Fakultät den Bachelor of Laws auf Antrag, sobald alle Leistungen des Grund- und Hauptstudiums sowie eine Studienarbeit im Schwerpunktbereich erbracht wurden – nicht etwa eine klassische Bachelorarbeit, wie man sie aus anderen Fächern kennt. Eine Studienarbeit, wohlgemerkt: ein reguläres Seminarprodukt, das ohnehin im Rahmen des Schwerpunktstudiums anfällt (https://jurios.de/2024/09/19/der-schwerpunkt-deutsche-und-internationale-strafrechtspflege-hu-berlin/ abgerufen am 05.05.2026 um 11:28 Uhr).
Kurz gesagt: Wer an der HU Berlin Jura studiert und die vorgesehenen Leistungen erbringt, bekommt – auf Antrag – nebenbei einen Bachelor. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist keine Kritik am Modell. Das ist die Prüfungsordnung.
Für eine Politikerin, die ihren akademischen Abschluss öffentlichkeitswirksam als Qualifikationsnachweis ins Feld führt, erschien uns die Frage dennoch legitim: Welche Studienarbeit liegt dem Titel zugrunde und welche Qualität hat sie und wie lautete die Note? Was wurde darin untersucht? Immerhin hat Frau Lang selbst die Bühne gewählt.
Dreimal gefragt. Dreimal Stille.
Im März 2026 wandten wir uns erstmals per E-Mail an Frau Lang im Deutschen Bundestag. Wir baten höflich darum, uns die Bachelorarbeit als PDF zuzusenden – was, wie wir im Nachhinein wie beschrieben feststellten, gar nicht möglich war, denn eine solche gibt es gar nicht.
Als wir das durch eigene Recherche herausfanden, schrieben wir erneut – diesmal präziser: Wir baten um die Studienarbeit als PDF, die dem LL.B. zugrunde liegt, ein Zeugnis, wenn vorhanden, sowie um ein kurzes Statement zu dem Masterstudiengang an der Fernuni Hagen, den Frau Lang parallel zu ihrem Bundestagsmandat absolviert (https://www.t-online.de/unterhaltung/stars/id_101176552/ricarda-lang-berichtet-von-erster-jura-klausur-seit-acht-jahren.html abgerufen am 05.05.2026 um 11:30 Uhr).
Insgesamt schrieben wir dreimal. Die Antwort aus dem Bundestagsbüro der Abgeordneten Lang? Keine.
Kein „Nein“. Kein „Das ist vertraulich“. Nicht einmal ein automatisch generiertes „Ihre Anfrage wurde erhalten und wird bearbeitet”. Stilles, vollmundiges, parlamentarisch abgesichertes Schweigen. Das ist bei einer Person, die sonst so gerne redet, bemerkenswert.
Das kleine Paradoxon der großen Bühne
Nun muss man Ricarda Lang zugutehalten: Sie hat sich öffentlich dazu bekannt, dass sie sich selbst beweisen will, das Studium durchzuziehen – eine sympathische Aussage. Fleiß verdient Respekt, egal ob mit oder ohne Mandat. Wobei ihr das mit dem vor vielen Jahren begonnenen Studium der Rechtswissenschaften nicht gelungen ist. Das hat sie nicht mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen.
Und da ist zudem dieses kleine Paradoxon, das wir nicht ganz ignorieren können.
Frau Lang gehört zu jenen Politikern, denen man sicher nicht vorwerfen kann, das Scheinwerferlicht zu scheuen. Reden auf Parteitagen? Gerne. Talkshow-Auftritte? Jederzeit. Instagram-Posts über Jura-Klausuren und Selfies vor der Humboldt-Uni? Aber selbstverständlich. Als sie ihre erste Jura-Klausur seit acht Jahren ablegte, teilte sie prompt ein strahlendes Selfie auf X und rätselte öffentlich, ob „A einen Anspruch auf Zulassung zum Frühjahrsmarkt” hatte.
Und sie wünschte sich Ende März 2026, dass der Bundeskanzler ein statement zum „Fall Fernandes / Ulmen“ abgeben solle (https://www.welt.de/politik/deutschland/article69c229e9af187d606b810ccf/gewaltvorwuerfe-ricarda-lang-fordert-statement-von-bundeskanzler-merz-zum-fall-fernandes.html
abgerufen am 05.05.2026 um 11:35 Uhr).
Drei höfliche Anfragen von uns zu ihrer akademischen Qualifikation hingegen? Die wurden behandelt wie ein besonders langweiliger Begleitantrag im Ausschuss: ad acta gelegt, ohne Abstimmung.
Conclusio
Liebe Frau Lang, Sie haben den Bachelor of Laws, LL.B., erworben. Das ist schön. Studieren neben dem Mandat ist anstrengend – das erkennen wir an.
Ihren Master wollen Sie nun an der Fernuni Hagen machen, „damit Sie in Ihrer zukünftigen Berufsplanung weniger abhängig von der Politik” (Tagesspiegel vom 23.09.2025, a.a.O.) sind – ein kluger Gedanke.
Nur: Wer seinen akademischen Titel so sichtbar auf dem politischen und öffentlichen Marktplatz ausstellt, der darf sich nicht wundern, wenn jemand fragt, was genau sich dahinter verbirgt und was denn die Studienarbeit „kann“. Das nennt man – auch im Studiengang Rechtswissenschaft, in den Frau Lang viele Jahre hineingeschnuppert hat – Transparenz. Und die, so lernt man spätestens im Grundstudium, ist in einem Rechtsstaat keine Bitte, sondern ein Prinzip. Dies gilt umso mehr, als Frau Lang sich das auf ihrer homepage selbst auf die Fahne schreibt:
„Es ist mir wichtig, dass nicht nur meine Arbeit transparent ist. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, was ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verdiene und ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe“ (https://ricarda-lang.de/ueber-mich/transparenz/ abgerufen am 05.05.2026 um 11:40 Uhr).
Transparenz bei der Studienarbeit von Frau Lang ? Fehlanzeige; das wäre dann doch zuviel Transparenz, also besser nicht; oder ist es etwa doch die Angst vor eventueller Kritik, sollte die Studienarbeit nicht “so dolle” gewesen sein ? Aber vielleicht kommt die Antwort noch. Mit etwas Glück noch vor dem Masterabschluss.
Ebenfalls weng transparent ist das Studium / sind die Studien von Frau Ricarda Lang. Sie begann ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg.nach dem Abitur im Jahr 2012. Später (ohne exakt dokumentiertes Datum, etwa Mitte der 2010er Jahre) wechselte sie an die Humboldt-Universität zu Berlin, ebenfalls im Fach Rechtswissenschaften.
Ein präzises Semester oder Jahr für den Ortswechsel ist öffentlich nicht eindeutig fixiert. Klar ist jedoch: Ein Abschluss (erstes Staatsexamen) erfolgte nicht. Sollte sie seit 2012 bis Herbst 2025 studiert haben, wären das 13 Jahre, also 26 Semester ohne Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften.
Es mag natürlich sein, dass die an Frau Lang gerichtete Anfrage das gleiche Schicksal erleidet wie eine von 6.445 Personen unterschriebene Petition, mit der die Petenten Frau Baerbock dazu bringen wollten, ihre Masterarbeit zu veröffentlichen (https://www.openpetition.de/petition/online/annalena-baerbock-moege-ihre-masterarbeit-veroeffentlichen abgerufen am 05.05.2026 um 11:44 Uhr). Die Petition blieb ohne Erfolg, die Masterarbeit weiter unter Verschluß.
Zur Erinnerung: Frau Baerbock hatte sich selbst als „Völkerrechtlerin“ bezeichnet. Dabei verfügt sie über kein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften. Sie hat auch keine Bachelorthesis geschrieben. Sie hat an der London School of Economics studiert und dort einen Abschluss Master of Law (LL.M.) erworben. Ihre Masterthesis ist nicht öffentlich einsehbar. Sie hat diese bislang auch nicht veröffentlicht.
Last modified: 6. Mai 2026