Reform des Bundeselterngeld-und Elterngeldgesetz zum 01.01.2015: Das neue Jahr bringt auch neues für Eltern
Mittwoch, 28. Januar 2015Pünktlich zum Jahresbeginn wurde auch für Eltern eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verabschiedet (BEEG).
Seit 2007 haben Eltern einen Anspruch auf Elterngeld und können sich so nach der Geburt ganz dem Kind widmen. Ab 2015 können Eltern, welche in Teilzeit arbeiten, nun länger das Elterngeld in Anspruch nehmen. Zudem soll es nicht nur einen Partnerschaftsbonus geben, es soll auch in Zukunft die Elternzeit flexibler gestaltet werden können. Durch den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus, wenn sie vier aufeinanderfolgende Monate 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.
Erklärung der neuen Reformen: Eltern oder Alleinerziehende können auch ohne Teilzeitjob das jetzt sogenannte Basiselterngeld von nun 14 Monaten beziehen. Mütter und Väter, welche jedoch arbeiten gehen, beziehen das neue Elterngeld Plus. Bei dem Elterngeld Plus gibt es die Förderung für den doppelten Zeitraum, zwar entspricht auch hier die Höhe des Elterngeldes nur der des Basiselterngeldes, jedoch wird so gewährleistet, dass die Eltern nach der Geburt ihres Kindes arbeiten gehen können und trotzdem das gesamte Elterngeldbudget nutzen können. Durch das Elterngeld Plus werden die in Teilzeit arbeitenden Eltern besser vergütet als es durch die Regelung von 2007 der Fall war. Einen Haken hat jedoch diese neue Regelung, denn das Elterngeld Plus sowie der Partnerschaftsbonus findet erst für vom 01.07.2015 an geborene Kinder Anwendung.
Auch die Zwillings- und Mehrlingseltern erwartet eine Änderung durch das neue Gesetz. 2013 gab es durch einen Anspruch auf Elterngeld pro Kind, wenn sich beide Elterneile um die Betreuung der Kinder kümmerten, Urteil des Bundessozialgerichtes mit dem Az.: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12. Durch das neue Gesetz gibt es jedoch ab sofort pro Geburt nur einen Anspruch auf Elterngeld. Stattdessen wird ein Zuschlag für jedes Geschwisterkind von 300 Euro erstattet.
Flexiblere Elternzeit: Die Anmeldefrist der Elternzeit bei dem Arbeitgeber verlängert sich durch das neue Gesetzt zwar auf 13 Monate, jedoch muss die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr eingeholt werden. Eltern konnten bisher 12 Monate der insgesamt dreijährigen Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes legen, ab 2015 können 24 Monate der Elternzeit auf diesen Zeitraum verlegt werden.