Archiv für die Kategorie 'Philosophisches Nachdenkliches'

Wo kann man sich für solche Jobs bewerben? Umfrage nach Saudi-Arabien-Reise: Frauen würden Wulff gerne öfter im offiziellen Rahmen sehen; kehrt Bettina zurück?

Samstag, 31. Januar 2015
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Vor knapp zwei Wochen erst hatte Wulff bei der Berliner Mahnwache für die Terroropfer von Paris mit seinem Auftritt in der ersten Reihe Erstaunen ausgelöst. Nun vertrat der Bundespräsident a.D. Deutschland bei der Trauerfeier für den saudischen König Abdullah in Riad.

Wir fragen uns, wo man sich für solche Einsätze bewerben kann. Denn nach Focus online vom 30.01.2015 hat eine Umfrage ergeben, dass Frauen Wulff gerne öfter im offiziellen Rahmen sehen würden. Andererseits sind so kleine Reisen ja auch nicht zuviel verlangt, für den Ehrensold von 217 TEUR p.a.

Dabei ist ein wenig aus dem Fokus geraten, dass wir ja durchaus eine beachtlich Auswahl an Ex- Präsidenten und Ex – Außenministern gehabt hätten. Man hätte ja auch Hans-Dieter Genscher entsenden können oder altersentsprechend Walter Scheel (der hätte nur nicht „Hoch auf dem gelben Wagen“ singen dürfen) , oder Guido Westerwelle. Was also waren die Kriterien für die Wahl? Und muss so etwas nicht (europaweit) ausgeschrieben werden? Wie auch immer, wir werden uns jetzt einmal an Frau Dr. Merkel wenden. Denn die soll den Präsidenten a.D. ja entsandt haben. Wenn es stimmt, dass Bettina W. nur wegem der mit dem Amt verbundenen Reputation First Lady neben (besser bei oder mit) Wulff war, dann wäre jetzt, angesichts der Rehabilitation von Wulff, der Weg für die Rückkehr geebnet.

ws

Auf dem Oktoberfest fing es an… nimmt der „Wulff-Prozess“ denn kein Ende?

Donnerstag, 06. März 2014
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Der Ex-Bundespräsident kommt wohl vorerst noch nicht zur Ruhe. Wie bereits vor Urteilsverkündung durch Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer angedeutet, legte die Staatsanwaltschaft Hannover nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beim Landgericht Hannover am vergangenen Mittwoch Revision gegen den Freispruch von Christian Wulff ein. Eine inhaltliche Begründung gab es bisher noch nicht, doch die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf:

Hintergrund war ein Prozess gegen den Ex-Bundespräsidenten, in dem die Staatsanwaltschaft ihm zur Last gelegt hatte, als Ministerpräsident von Niedersachsen Vorteile im Amt angenommen zu haben. Dabei handelt es sich um einen Wert von 720 €, der durch Hotel- und Bewirtungskosten im Rahmen eines Oktoberfestbesuches 2008 durch den befreundeten Filmfinancier David Groenewold beglichen wurde. Anschließend soll Christian Wulff ein Projekt Groenewolds bei dem Konzern Siemens beworben haben. Vor kurzem wurde er vom Landgericht Hannover freigesprochen.

Der dritte Staatssenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat nun zu entscheiden, ob der Korruptionsprozess gegen Wulff erneut aufgerollt wird. Nachzuweisen sind durch die Staatsanwaltschaft mögliche Verfahrensfehler des Landgerichts Hannover, damit die Revision Aussicht auf Erfolg hat. Wulffs Verteidiger sehen diesen Argumenten gelassen entgegen. Die Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel halten einen Erfolg der Revision für unwahrscheinlich.

JB

Der „Fall“ Wulf – Ende einer Hetzjagd der Behörden, oder ist es mit dem Fall Edathy erst der Anfang?

Samstag, 01. März 2014
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Am 27. Februar 2014 ist – hoffentlich endgültig – mit dem Freispruch eine Hetzjagd der Behörden zu Ende gegangen. Hier soll nicht diskutiert werden, ob der Betrag von rd. 750 EUR den Aufwand wert war, oder ob Wulf nicht hätte zurücktreten müssen. Hier geht es um die rechtliche Dimension. Herrn Wulf jedenfalls ist es zu verdanken, dass die von vielen freiheitlichen Juristen mit Sorge betrachte „Freiheit“ der Ermittlungsbehörden kritisch in die Öffentlichkeit getragen wird. Es ist heute gängige Praxis, dass Steuerfahnder für Richter Haftbefehle vorformulieren und von ihnen ausstellen lassen. Verwundert nimmt man dann zur Kenntnis, dass der Richter „von Steuerrecht keine Ahnung hat“. Die Frage, wie er denn dann hat prüfen können, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls    vorlagen, kann man getrost so beantworten, dass er das wohl kaum konnte. Erschreckend daran: es interessiert niemanden und ist „normal“. Der Gedanke, dass Untersuchungshaft dann wohl nicht selten eine unzulässige Erzwingungshaft ist, liegt dann nicht fern.

Herrn Edathy kannte bis zu dem Eklat kaum jemand. Jetzt ist sein Ruf unrettbar verloren. Wenn man dann lesen muss, dass einem leitenden Staatsanwalt Lügen vorgeworfen werden, und der Vorwurf auch noch haltbar erscheint, dann ist das schon ein Stück aus dem Tollhaus.

Überhaupt kann man den Eindruck gewinnen, dass die Behörden den Datenschutz in diesem sensiblen Bereich der Ermittlungsverfahren nicht besonders ernst nehmen oder gar bewusst verletzen. Wie ist es sonst zu erklären, dass Selbstanzeigen, die dem strafrechtlich bewehrten Steuergeheimnis unterliegen, bekannt werden. Wir denken an Herrn Hoeneß, Frau Schwarzer, Herrn Linssen und viele andere, die zu Opfern dieser Kampagnen werden. Und bei Herrn Linssen wird die Presse auch nicht müde zu betonen, dass das Verfahren zwar eingestellt sei, aber man ja nicht wisse, ob nicht trotzdem etwas an den Vorwürfen dran sei. Unschuldsvermutung und Resozialisierung sind in den Bereichen, in denen sich die Presse und die von ihnen angestachelte Meute auf im Regelfall prominente Menschen stürzen, offenbar ein Fremdwort.

Und wenn der Spiegel in seiner Aussage der Allmacht der Staatsanwaltschaften in der Ausgaben vom 24.02.2014 den Titel und Hauptartikel widmet, dann muss es und allen Ernst mit dem Thema sein. Setzen wir ein Zeichen und nehmen wir die Behördenwillkür nicht mehr hin. Und das betrifft nicht nur Ermittlungsverfahren. Das beginnt bei Betriebsprüfern, die unfreundlich bis unverschämt auftreten und dann versuchen, die Steuerbürger zu faulen Kompromissen zu zwingen. Es geht hier um nicht weniger, als den Rechtsstaat herzustellen.
ws      

Des einen Freud, das andern Leid: Musikunterricht in Mietwohnung kostet die Mitbewohner Nerven, nach BGH (!!) kostet er den Musicus aber die Wohnung

Dienstag, 25. Juni 2013
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Musik ist (eigentlich) schön und daher zu Recht (grundsätzlich) ein Kulturgut. Das gilt aber nur dann, wenn man selbst musiziert oder die freie Wahl hat, wann man Musik hören will, und um welche Musik es sich dabei in welcher Lautstärke handelt. Wer sich aber auf das erste Staatsexamen im Fach Rechtswissenschaften oder auf einen wichtigen Termin vorbereitet, wird sicher nicht sehr erfreut darüber sein, dass in der über seinem Zimmer liegenden Wohnung nicht nur 2 Stunden (mehr oder weniger zusammenhängend) am Tag Klavier geübt wird, sondern die in der Wohnung lebenden Kinder offensichtlich einen großen Spaß daran haben, immer wieder einmal zwischendurch an das Klavier zu gehen und zwischen 5 und 20 s wie von Sinnen auf die Tastatur des Klavier einzuhämmern. Die Freude wächst ins exponentielle, wenn die darauf angesprochenen Eltern (Lehrer oder Sozialwissenschaftler) das Wirken ihrer Kinder für pädagogische besonders wertvoll und geradezu notwendig bewerten.

Hier ist juristischer Rat oft vergebens. Wer in Ruhe leben und vermeiden möchte, mit den Füßen voraus aus der Wohnung getragen zu werden, der ist gut beraten, sich rechtzeitig eine neue Bleibe zu suchen.

Das aber ist leider allen Menschen möglich. Das Musizieren in Häusern mit mehreren Wohnungen hat daher wiederholt die Gerichte beschäftigt. Wie bei fast allen Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten nehmen die Auseinandersetzungen in diesem Bereich sehr schnell heftige Züge an. Nicht selten gehen die Beteiligten auch physisch aufeinander los. Verständlich: geht es im Kern doch darum, das eigene Territorium zu verteidigen. Die Musizierenden halten mit der Musik die Fahne des Kulturgutes hoch und beschimpfen alle anderen schnell als Banausen, die von katzenartiger Violinenmusik geschundenen armen Mitbewohner dagegen sprechen von Lärm und Ruhestörung.

Der BGH entschied jetzt mit Urteil vom 10. April 2013 (VIII ZR 213 / 12, NJW 2013, 1806) kurzerhand, dass die Erteilung von Gitarrenunterricht in einer Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellt. Den Räumungsanspruch hielt der BGH für begründet. Das Argument des Mieters, es habe eine Pflicht des Vermieters bestanden, die Erlaubnis für den Gitarrenunterricht zu erteilen, überzeugte den BGH nicht. Eine daraus abgeleitete Pflicht des Vermieters, eine vertragswidrige Nutzung der Mieträume für den Gitarrenunterricht zu dulden, kommt nach dem BGH nur in Betracht, wenn von dem Gitarrenunterricht keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung. Diese Voraussetzung konnte der BGH im entschiedenen Fall nicht erkennen.

Die Mitmieter wird die Entscheidung freuen, bei dem Gitarrenspieler wird sie Katzenjammer verursacht haben.

ws

Offshore – leaks: Alter Wein in neuen Schläuchen – oder: wie dumm können Medien eigentlich sein?

Samstag, 06. April 2013
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Eins vorweg: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und wir alle müssen ein Interesse daran haben, dass jeder die von ihm geschuldeten Steuern zahlt. Was Journalisten im Zusammenhang mit auf offshore-leaks herausgefunden haben, bewegt die Gemüter der Menschen zu recht. Das Ganze wird durch eine sachlich völlig falsche Berichterstattung negativ beeinflusst. Bei jedem Leser muss eine solch inkompetente Berichterstattung zu dem Schluss führen: wer reich ist, ist ein Verbrecher. Dabei wird völlig ausgeblendet, dass es in Deutschland eine sehr strenge Steuergesetzgebung gibt, die das von den Medien suggierte einfache Verlagern von Einkünften in Steueroasen, um es nicht in Deutschland zu versteuern, unmöglich macht. Es ist daher reiner Aktionismus, wenn das Finanzministerium in Deutschland eine neue Steuerpolizei nach dem Vorbild des FBI fordert. Absoluter Blödsinn.

Das deutsche Steuerrecht ist seit dem Jahr 1970 u.a. mit dem Außensteuergesetz (AStG) ausgestattet. Die deutsche Finanzverwaltung interessiert sich danach, vereinfacht gesagt, überhaupt nicht dafür, wie das Steuerrecht anderer Staaten bestimmte Einkünfte besteuert. Wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (die Anforderungen dafür sind gering – siehe Boris Becker), der ist mit seinem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig, und zwar unabhängig  davon, ob er es hier oder in einer Steueroase erzielt. Die §§ 7 bis 14 ff. AStG verhindern zudem, dass Einkünfte über inaktive Gesellschaften in Steueroasen dem Zugriff des deutschen Rechts entzogen sind. Wer etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung und setzt sich dem Verdacht aus, nicht zu berichten, sondern billig zu polemisieren. Ausnahmen von diesem Welteinkommensprinzip gibt es nur in so genannten Doppelbesteuerungsabkommen. In diesen Abkommen verzichtet die Bundesrepublik Deutschland – nach international üblichen Standards – bewusst auf die Besteuerung bestimmter Einkünfte. Das aber ist kein Verlust, sondern trägt nur dem Umstand Rechnung, dass Einkünfte nicht in zwei Staaten – doppelt – besteuert werden dürfen.

Die von den Medien jetzt fast schon perfide einer breiten Öffentlichkeit suggerierte Möglichkeit insbesondere „reicher Personen“ (allein das ist offenbar schon etwas, wofür man sich schämen soll), durch die Verlagerung von Vermögen in Steueroasen in Deutschland legal Steuern sparen zu können, ist vereinfacht gesagt absoluter Blödsinn. Ein genauso großer Blödsinn ist es zu behaupten, dass trickreiche Anwälte (als Kriminelle) dazu beitragen würden, dass reiche Personen in Deutschland Steuern, die sie eigentlich zahlen müssten, nicht zahlen. Richtig ist vielmehr, dass auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes anerkannt ist, dass Steuerpflichtige ihre Lebensverhältnisse nicht so einrichten müssen, dass sie möglichst viel Steuern zahlen. Jeder Steuerpflichtigen ist im Rahmen der Rechtsordnung berechtigt, seine Verhältnisse so zu gestalten, dass er möglichst wenig Steuern bezahlt. Das macht auch hierzulande im Übrigen jeder Arbeitnehmer. Es ist daher fatal, wenn die Medien bei einer breiten Bevölkerung den Eindruck erwecken, dass es anstößig oder sogar kriminell sei, seine steuerlichen Verhältnisse möglichst günstig zu gestalten. Die Ursache für dieses Streben kann die öffentliche Hand schnell finden. Es sind Projekte wie der Flughafen Berlin und die dort gezeigte Inkompetenz, für die wir alle unsere Steuergelder hergeben. Den Medien, die einen solchen Unsinn verbreiten, sei empfohlen, sich zunächst einmal über die Rechtslage kundig zu machen, bevor über solche Themen mit erhobenem Zeigefinger geschrieben wird.

Bei einer solchen Art der Berichterstattung gerät auch schnell aus dem Blickfeld, dass die Finanzverwaltung in Deutschland nicht selten völlig unangemessen agiert. Vor gar nicht allzu langer Zeit musste der Bundesfinanzhof eine Prüfungsanordnung, gerichtet gegen einen Rechtsanwalt, aufheben. Grund: es war aktenkundig geworden ist, dass der Rechtsanwalt nur deshalb geprüft werden sollte, um Druck auf ihn auszuüben. Der Rechtsanwalt hatte nämlich einen Finanzbeamten gegen seinen Chef, den Vorsteher eines Finanzamtes, in einer dienstlichen Auseinandersetzung vertreten. Da sollte der Anwalt mal einfach „abgestraft“ werden. Es ist geradezu ungeheuerlich, so etwas, das eher in eine Bananenrepublik passt, lesen zu müssen.

Noch ungeheuerlicher wird es, wenn Steuerpflichtige mit ansehen müssen, wie die geballte Staatsmacht in Form der Steuerfahndung über sie herfällt und niemand sich für einen unangemessenen Einsatz entschuldigt. Wir denken hier auch an Herrn Zumwinkel, bei dessen Verhaftung die Presse schon vor Ort war. Herr Zumwinkel wird das sicher nicht initiiert haben. Offensichtlich soll hier der Zweck die Mittel heiligen. Das aber erinnert mich fatal an längst vergangene Zeiten, die hoffentlich niemand mehr haben möchte. Wer also gebietet diesem Treiben Einhalt?

ws

 

Gutes Benehmen ist Glückssache – Anwälte sind immer zu etwas nutze, und wenn sie nur als schlechtes Beispiel dienen – der schamlose Kollege vor dem LG Detmold II

Montag, 06. August 2012
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Wir hatten bereits darüber berichtet, dass ein Anwalt, nennen wir ihn Herrn H., den man nicht mehr als Kollegen bezeichnen möchte, in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Detmold in schamloser Weise und ohne Rücksicht auf das Gericht und den Terminkalender der übrigen am Prozess beteiligten Personen einen lange Zeit im Voraus angesetzten Termin torpediert hat. Unserer mehrfach über das Gericht an ihn gerichteten Bitte, die von ihm behauptete Terminkollision und den zeitlichen Ablauf nachzuweisen, hat der „nicht mehr Kollege“, wie zu erwarten war, nicht entsprochen. Stattdessen hat er lapidar mitgeteilt, dass sich seine Mandantin in Insolvenz befände und er das Mandat niedergelegt habe. Aha, das also war der Sinn der Taktik: der Mandant wollte kein Urteil kassieren.

Jede Rechtsanwältin / jeder Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege und sollte es als seine verdammte Pflicht betrachten, sich auch so zu verhalten, dass er den einem solchen Organ geschuldeten Respekt auch verdient. Wer aber als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin die einseitige Interessenvertretung der Mandanten meint, so interpretieren zu müssen, dass diese Interessenvertretung ohne Rücksicht auf Verluste erfolgt und der Zweck den Einsatz jedes Mittels bis hin zur Lüge heiligt, der erweist der gesamten Anwaltschaft einen Bärendienst. Denn, man kann es nicht anders sagen, mit einem derart schädigenden Verhalten läuft die ganze Anwaltschaft Gefahr, in den Dreck gezogen zu werden.

Wir als Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen erwarten  nicht nur von den Mandanten, sondern auch von den übrigen am Prozess Beteiligten, mit Anstand behandelt und respektiert zu werden. Trotz allem Engagement in der Sache sind dabei Spielregeln einzuhalten. Dazu gehört es zumindest, nicht zu lügen.

Das mit der Sache befasste Gericht soll zu Recht darauf vertrauen dürfen, dass Anträge auf Terminsverlegung wirklich nur dann gestellt werden, wenn die Terminkollision tatsächlich besteht. Wer als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin so derart einfache Regeln nicht einzuhalten im Stande ist oder, was noch schlimmer ist, sich bewusst darüber hinwegsetzt, der hat in unseren Augen jede Achtung verloren.

Ich störe mich immer wieder daran, wenn ich Richter oder Richterinnen sehe, die nachlässig oder ungepflegt angezogen sind, oder die meinen, sich mit aufgestützten Armen am Richtertisch herumlümmeln zu dürfen. Den Damen und Herren ist unverständlicherweise wohl überhaupt nicht bewusst, welchen Schaden das Ihnen anvertraute Amt durch diese Art des Auftritts nimmt. Dieses monitum gilt aber nicht nur für die Richterbank, sondern in gleicher Weise auch für die Anwaltschaft. Auch hier gelten einfache Regeln: Kleider machen Leute. Und höfliches Benehmen, gute Manieren und ein höflicher Umgangston erfordern keinen großen Aufwand. Man kann das zur Not auch als Erwachsener noch lernen. Flegelhaftes Benehmen allein ist jedenfalls kein Zeichen von Jugendlichkeit.

Die Technik macht es erst transparent: „Abschreiben“ war und ist Tendsportart; jetzt steht auch ein Lehrbuch über juristische Arbeitstechniken am Pranger

Freitag, 13. Juli 2012
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„Abschreiben“ war und ist nicht nur Volkssport. Auch Personen, die im Rampenlicht stehen, tun es. Zu Guttenberg ist darüber ebenso gestolpert wie das FDP – Model Silvana Koch-Mehrin. Gefühlt gewinnt man den Eindruck, dass das Abschreiben in den letzten zwei Jahren extrem zugenommen hat. Stimmt das aber wirklich?

Ich meine: es stimmt nicht. Es wurde schon immer abgeschrieben. Wer hat denn in den Schule nicht abgeschrieben? Und ich erinnere mich nur zu gut, dass eine Klausuraufgabe im Öffentlichen Recht lautete: „Schildern Sie die Geschichte Deutschlands von 1848 bis heute unter besonderer Berücksichtigung der herausragenden verfassungsrechtlichen Ereignisse in dieser Zeit.“   Gefühlt war ich der einzige, der die Unterlagen nicht auf den Tisch legen und abschreiben konnte, weil ich keine dabei hatte.

Der einzige Unterschied: der Schwindel fliegt häufiger auf. Das liegt auch, aber nicht nur, an den technischen Möglichkeiten, Texte „gegeneinander“ laufen zu lassen und so Plagiate erkennen zu können. Es liegt auch an nach meinem Verständnis anders nicht ausgelasteten Menschen, die es sich mit geradezu missionarischem Eifer zur (Lebens?)aufgabe gemacht haben, anderen Menschen Plagiate nachzuweisen.

Dabei gerät angesichts der geballten Macht der Medien und der allzu gerne plakativen Berichterstattung, die oft nicht einmal das vielzitierte „Bild- Zeitungs – Niveau“ erreicht, aus dem Blick, dass eine Doktorarbeit auch eine Fleißarbeit ist. Es geht um wissenschaftliches Arbeiten und das bedingt (selbstverständlich), dass der Doktorand auch den Meinungsstand zu seinem Thema umfassend darstellt. Dass er dabei korrekt vorgehen muss und sich nicht mit fremden Federn schmücken darf (sondern fremde Meinungen auch als solche kennzeichnen muss), ist ebenfalls banal. Insgesamt aber bin ich der Überzeugung, dass heute nicht mehr, sondern im Wesentlichen genau so viel oder wenig gemogelt wird wie früher.

Wenn es aber stimmt, was Ende Juni 2012 in den Medien zu lesen war, dann wäre das schon ein „dicker Hund“. Medien berichteten, dass „VroniPlag“ einen Skandal aufgedeckt habe.  Diesmal traf es die Herausgeber des juristischen Lehrbuchs „Juristische Arbeitstechniken und Methoden“. VroniPlag will festgestellt haben, dass in diesem Lehrbuch teilweise ganze Passagen aus anderen Quellen stammten, ohne dass die Herausgeber dies kenntlich gemacht hätten. Für ein Lehrbuch, das Juristen die richtige Arbeitstechniken beibringen will, ist das kein Aushängeschild, sondern ein klares Armutszeugnis, und für die Herausgeber unfassbar peinlich.

Das würde nur noch durch die Bestätigung getoppt, dass nicht nur „unsauber“ zitiert wurde, sondern dass die meisten „geklauten“ Passagen des Buches 1:1 aus Wikipedia übernommen wurden.

Statistisches über Sex und Rahmenbedingungen für Unternehmen

Samstag, 10. März 2012
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Was hat Sex mit Rahmenbedingungen für Unternehmen gemeinsam? nicht viel, aber über beide Themen gibt es Statistiken. Die kann man zwar nicht bei destatis nachlesen, wohl aber bei brand eins, statista.com. Dort finden wir zu Rahmenbedingen in Deutschland ein uneinheitliches Bild: Erfreuliches wie Erschreckendes:

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland dauert im Schnitt 4,5 Tage, EU-Durchschnitt sind 7,7 Tage, in Spanien brauht man 28,5 Tage.
Fazit: Hut ab.

Im Ranking der Möglichkeiten, Arbeitnehmer einzustellen (und wohl auch, Ihnen wieder kündigen zu können), finden wir uns auf Platz 158, die USA auf Platz 1. In der Schweiz gibt es übrigens kein Kündigungsschutzgesetz. Es gilt die Vertrag genannte Kündigungsfrist.
Fazit: Kündigungsschutz ist daher wohl doch eher eine Bremse ? gut gemeint ist eben doch oft nicht gut.

Schlecht sehen wir auch im Ranking beim Investorenschutz aus: nur Platz 93, auf Platz 1 Neuseeland, Platz 5 USA.
Fazit: wir müssen sicherer werden.

Erstaunlich: im Ranking der Gültigkeit von Verträgen finden wir uns als bis ins Letzte durchnormierte Gesellschaft nicht auf Platz 1 (da sehen wir Luxemburg), wir landen u,a, hinter Island auf Platz 7.
Erstaunlich: China liegt mit Platz 18 noch vor Großbritannien (Platz 23).
Fazit: bitte nicht noch mehr regeln, sondern vieles vereinfachen.


Zum Sex gibt es auch interessante Statistiken:

  • 80,9 % der Deutschen in langjährigen Beziehungen geben an, ihren Partner noch immer sexuell attraktiv zu finden, und
  • 76 % und damit fast ebenso viele Deutsche in langjährigen Beziehungen geben an, einen „Quickie“ rezivoll zu finden

Fazit: alte Liebe rostet nicht; erstaulich ist aber dennoch im Kontrast dazu die hohe Scheidungsquote.

Interessant, aber nicht wirklich überraschend auch die grundsätzliche Einstellung der Geschlechter zu Sex:

  • 75,5 % der Männer können sich eine Beziehung ohne Sex nicht vorstellen, während
  • 52,9 % der Frauen das bloße Kuscheln dem Sex vorziehen.

 Fazit: die Dissonanz erklärt die Scheidungsquote?

„sic tacuisses“: ein Satz macht reich: 4 Milliarden Chance durch schwatzhaften Vorstand Breuer – wer zahlts?

Sonntag, 04. März 2012
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Im Februar 2002 sagte der frühere Vorstand der Deutschen Bank in Bezug auf die Mediengruppe Kirch:
Was man alles lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder sogar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“

Dieser Satz dürfte als der wohl bislang teuerste in die Geschichte eingehen. Das vorläufige Ende vom Lied: eine jetzt seit über 10 Jahren laufende Klage von Kirch über rd. 4 Milliarden Euro gegen die Bank und ihren früheren Vorstand. Die Sache war aus den Medien wegen Euro-Krise und Wulff schon fast verschwunden, jetzt ist sie wieder da. Grund I: einen anscheinend fix und fertig ausgehandelten Vergleich über rd. 800 Mio. € hat die Bank in letzter Sekunde gestoppt. Grund II: eine die Bank und Breuer vertretende Kanzlei (Sernetz Schäfer) legte das Mandat der Bank wegen Interessenkollision nieder. Noch im Rennen sind Hengeler Müller und Gleiss Lutz.

Nach Juve u.a. soll der Grund für das Scheitern des Vergleich wohl darin liegen, dass sich Bank und Breuer intern nicht darüber einig geworden seien, wer welchen Anteil an der Vergleichssumme tragen wird. Ob die Bank Herrn Breuer den Streit verkündet hat, oder ob die Verjährung etwaiger Ansprüche aus anderen Gründen nicht eintreten kann, ist uns nicht bekannt.

Depesche quinta essentia – Ausgabe Nr. 06 ist am 30.09.2011 mit diesen Themen erschienen:

Montag, 26. September 2011
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ein Schwerpunkt ist die Vermögensnachfolge, hier zum einen ein Beitrag dazu, dass ein  Testament mehrere Varianten berücksichtigen sollte, z.B. dass die Kinder vor ihren Eltern oder die Ehefrau vor ihrem Ehegatten verstirbt. Das zweite Thema in diesem Zusammenhang ist dem Wechsel des ehelichen Güterstandes gewidmet. Das dritte Thema behandelt den „Notartourismus“ ins Ausland, das vierte befasst sich mit den für Unternehmen überraschenden Folgen der EuGH – Entscheidung zum Urlaubsanspruch Langzeitkranker.

Wer sich für den Bezug der Depesche noch nicht hat registrieren lassen, kann das auf unserer wesite unter dem Punkt „Depesche“ nachholen: 
www.random-coil.de