Archiv für 2019

random coil in Rechtsstreit über Gewerbemietvertrag für Mandanten erfolgreich

Freitag, 10. Mai 2019
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91007 Linus fliege orange_1Prof. Sturm ist es gelungen, zu 100 % Forderungen einer Mandanten aus einem Gewerbemietvertrag durchzusetzen und vor dem zuständigen Landgericht ein obsiegendes Urteil im sechsstelligen Bereich zu erhalten. Streitig war unter anderem die Kündigungsfrist. Während die Gegenseite die Auffassung vertrat, die Kündigungsfrist habe nur sechs Monate betragen, konnte sich Sturm mit seiner Auffassung, dass die Kündigungsfrist zwei Jahre lang war, durchsetzen. Außergerichtliche Vergleichsbemühungen waren gescheitert. Das Angebot der Gegenseite lag viel zu deutlich unter den Vorstellungen der Mandantin von Sturm. Nach Erlass des Urteils steht fest, dass es für die Gegenseite besser gewesen wäre, sich zu den angebotenen Bedingungen zu vergleichen.
ws

Die Höfeordnung, die Wirtschaftsfähigkeit und der verwaiste Hof

Freitag, 10. Mai 2019
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91007 Linus fliege orange_1Die Höfeordnung, die nur in bestimmten Teilen der Bundesrepublik gilt, enthält Sonderregeln zur Vererbung von Höfen. Hof im Sinne dieses Gesetzes ist eine im Gebiet der Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten (Ehegattenhof) steht oder zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehört, und die einen Wirtschaftswert von mindestens 10.000,00 € aufweist. der Zweck der Höfeordnung besteht darin, einer Zersplitterung des Hofes entgegenzuwirken, indem der Hof nicht auf eine Mehrheit von Erben, sondern immer nur auf eine Person, den Hoferben oder die Hoferbin, übergehen darf. für den Hoferben hat die Höfeordnung den Vorteil, dass die weichenden Erben nicht etwa nach dem Wert des Hofes, sondern zu einem deutlich geringeren Betrag abgefunden werden müssen. Der Gesetzgeber hat hier ganz klar den Erhalt des Hofes in seiner Gesamtheit den Vorrang gegeben vor einem gerechten Erbrecht.

Das Höferecht hat aber einige Pferdefüße.  Hoferbe kann grundsätzlich nur werden, wer wirtschaftsfähig ist. Wirtschaftsfähig ist, wer nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften (§ 6 Abs. 7 HöfeO). Die Wirtschaftsfähigkeit ist immer in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine landwirtschaftliche Ausbildung begründet die Vermutung der Wirtschaftsfähigkeit. Voraussetzung für die Wirtschaftsfähigkeit ist eine solche Ausbildung aber nicht. Grundsätzlich gilt: Wer nicht wirtschaftsfähig ist, kann nicht Hoferbe werden. Von diesem Grundsatz gibt es aber zwei wichtige Ausnahmen: die Wirtschaftsunfähigkeit steht der Einsetzung eines Abkömmlings als Hoferbe nicht entgegen, wenn keiner der Abkömmlinge wirtschaftsfähig ist (§ 7 Abs. 1 der HöfeO). Bei der weiteren Ausnahme steht die Wirtschaftsunfähigkeit der Einsetzung eines Hoferben dann nicht entgegen, wenn der Hof anderenfalls „verwaist“, wenn es also gar keinen wirtschaftsfähigen Nachfolger gäbe (§ 10 HöfeO). Dieser zugegebenermaßen seltene Fall tritt ein, wenn kein gesetzlicher Hoferbe im Sinne von § 5 der HöfeO vorhanden ist.
ws

BFH vom 10.01.2019: attac ist nicht gemeinnützig

Freitag, 10. Mai 2019
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91007 Linus fliege orange_1Mit Urteil vom 10.1.2019, V R 60/17, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass attac nicht gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts ist. In der Pressemitteilung des obersten deutschen Gerichts in Steuersachen heißt es:
„1. Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck i.S. von § 52 AO. Eine gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient.

2. Bei der Förderung der Volksbildung i.S. von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO hat sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung auf bildungspolitische Fragestellungen zu beschränken.

3. Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.

4. Bei der Prüfung der Ausschließlichkeit der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweckverfolgung und der tatsächlichen Geschäftsführung nach §§ 56, 63 AO kann zwischen der Körperschaft als „Träger“ eines „Netzwerks“ und den Tätigkeiten des unter dem gleichen Namen auftretenden „Netzwerks“ zu unterscheiden sein. Dabei sind alle Umstände einschließlich des Internetauftritts der Körperschaft zu berücksichtigen.“

attac ist der Überzeugung, dass die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen, die Förderung von Selbstbestimmung und Demokratie und der Schutz der Umwelt die vorrangigen Ziele von Politik und Wirtschaft sein sollten. Attac ist die Abkürzung für den französischen Ausdruck „Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der BürgerInnen“ (association pour une taxation des transactions financières pour l‘aide aux citoyens). Nach eigenen Angaben auf Ihrer Internetseite befasst attac sich mittlerweilemit der gesamten Bandbreite der Probleme neoliberale Globalisierung und versteht sich als Bildungsbewegung mit Aktionscharakter und Expertise.

Das Schicksal von attac, die Gemeinnützigkeit zu verlieren, wird dagegen die deutsche Umwelthilfe wohl nicht erteilen. Denn sie kann sich darauf berufen,wegen der Förderung des Umweltschutzes gemeinnützige Zwecke zu verfolgen (§ 52 Nr. 7 AO).
ws

random coil begleitet innovatives start-up in OWL

Freitag, 10. Mai 2019
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91007 Linus fliege orange_1random coil berät in OWL ein startup aus dem Bereich der Digitalisierung.
Prof. Sturm hat für random coil den Auftrag erhalten, in OWL ein startup aus dem Bereich der Digitalisierung zivil- und gesellschaftsrechtlich unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte (dies gemeinsam mit dem Steuerberater) zu begleiten und zu beraten. Die innovativen Gründer blicken zuversichtlich und hoffnungsfroh in die Zukunft.
ws