Von 17:21 Steuerrecht

Die Familien-GbR – Ein unterschätztes Multitalent für Vermögensaufbau, Steuern und Nachfolge

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist einer der simpelsten Gesellschaftstypen des deutschen Zivilrechts. Wenn sie innerhalb einer Familie genutzt wird – etwa zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern – entsteht die sogenannte Familien-GbR.
Was unspektakulär klingt, bietet in der Praxis erstaunliche Vorteile: steuerlich, wirtschaftlich und erbfolgetechnisch.

Wir zeigen, wie sich die Familien-GbR ideal für Immobilienbesitz und -übertragung eignet, und warum sie in keinem Familienvermögenskonzept fehlen sollte.

Was ist eine Familien-GbR?

Eine Familien-GbR ist eine einfache Personengesellschaft, an der nur Familienangehörige beteiligt sind. Ziel ist meist die gemeinsame Verwaltung von Vermögen, z. B. in Form von:

  • vermieteten Immobilien,
  • Kapitalanlagen,
  • Unternehmensbeteiligungen.

Ein schriftlicher GbR-Vertrag ist rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfehlenswert – insbesondere wegen erbrechtlicher und steuerlicher Gestaltung.

Beispiel: Immobilienbesitz in der Familien-GbR

Ausgangssituation:

  • Ehepaar Schmidt gründet mit ihren zwei Kindern eine Familien-GbR.
  • Die GbR erwirbt ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Leipzig zum Kaufpreis von 1.000.000 €.
  • Jährliche Mieteinnahmen: 100.000,00
  • Anteile: 10 % Ehefrau, 10 % Ehemann, je 40 % die Kinder.

Steuerliche Vorteile

1. Vermeidung der Erbschaftsteuer durch Schenkung von GbR-Anteilen

  • Eltern können steuerfrei bis zu 400.000 € je Kind alle zehn Jahre schenken.
  • Statt der Immobilie wird künftig nur der GbR-Anteil übertragen.
  • Ggf. kann auch ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbart werden (Einkünfte bleiben bei den Eltern).

2. Gestaltung der Abschreibung (AfA)

  • Die GbR kann das Gebäude linear mit 2 % pro Jahr abschreiben.
  • Die Anschaffungskosten (z. B. 800.000 € für Gebäudeanteil) werden auf alle Gesellschafter verteilt, sodass jeder seinen AfA-Anteil geltend machen kann.

3. Einkünfteverlagerung auf niedrig besteuerte Familienmitglieder

  • Einkünfte aus Vermietung fließen anteilig zu den Kindern, die ggf. unter dem Grundfreibetrag liegen.
  • So wird Einkommen effektiv „verlagert“, ohne Schenkung.
  • Unterhalt – aus versteuertem Geld – kann ganz oder teilweise entfallen.

4. Grunderwerbsteuerfreiheit bei Anteilsübertragung

  • Innerhalb der Familie kann durch geschickte Gestaltung oft eine grunderwerbsteuerfreie Übertragung der Anteile erfolgen (§ 3 Nr. 6 GrEStG).

Wirtschaftliche Vorteile

1. Bündelung von Familienvermögen

  • Die GbR bietet einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Verwaltung von Immobilien.
  • Entscheidungen (z. B. Renovierung, Verkauf) werden gemeinschaftlich getroffen, was professionell und kontrolliert wirkt.

2. Flexibilität bei Finanzierung

  • Banken sehen in GbRs mit Immobilienbesitz stabile Partner.
  • GbR-Anteile können ggf. sicherungsübereignet werden.

Erbrechtliche Vorteile

1. Vermeidung von Bruchteilsgemeinschaften

  • Ohne GbR entsteht beim Tod des Eigentümers eine Erbengemeinschaft – ein juristischer Zankapfel.
  • Mit der Familien-GbR bleiben die Anteile klar geregelt, der Gesellschaftsvertrag wirkt wie ein „erbrechtlicher Rahmenvertrag“.

2. Steueroptimierte Nachfolgeplanung

  • Durch schrittweise Schenkung von Anteilen kann die Immobilie steuerfrei oder -optimiert auf die nächste Generation übertragen werden – ohne Grundbuchumschreibung.

Fazit

Die Familien-GbR ist ein rechtlich einfaches, aber äußerst wirkungsvolles Instrument, um:

  • Immobilienvermögen strukturiert zu halten,
  • Erbschaftsteuer zu reduzieren oder zu vermeiden,
  • Einkommen steueroptimiert auf die Familie zu verteilen,
  • eine reibungslosere Nachfolge zu ermöglichen.

Gerade bei Immobilienvermögen bietet die Familien-GbR eine Kombination aus steuerlicher Intelligenz und wirtschaftlicher Kontrolle, die mit kaum einer anderen Struktur so einfach zu erreichen ist.

Wenn Sie Ihre eigene Familien-GbR planen oder bestehendes Immobilienvermögen sinnvoll strukturieren möchten, berät Sie random coil Prof. Dr. Sturm RA GmbH gerne individuell.

Last modified: 25. April 2025

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