Von 11:00 Steuerrecht

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesfinanzhofs​: zu hohe Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

Mit Beschluss vom 21. Februar 2025 (Az.: 1 BvR 2267/23) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einer Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) stattgegeben. Die Entscheidung betrifft die Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerrecht und stärkt das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG).​

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin begehrte die steuerliche Berücksichtigung eines Aufwands aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage. Nachdem das Finanzgericht ihre Klage abgewiesen hatte, legte sie beim BFH Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Sie machte geltend, dass die zugrunde liegende Norm des Einkommensteuergesetzes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Absatz 1 GG verstoße und die Rechtssache daher grundsätzliche Bedeutung habe. Der BFH wies die Beschwerde mit der Begründung zurück, die Beschwerdeführerin habe nicht hinreichend dargelegt, dass eine Entscheidung des BVerfG zu einer für sie vorteilhaften rückwirkenden Neuregelung oder zumindest zu einer Übergangsregelung führen würde.​

Entscheidung des BVerfG:

Das BVerfG stellte fest, dass der BFH die Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde überspannt habe. Es sei unzumutbar, von der Beschwerdeführerin zu verlangen, eine Prognose über zukünftige gesetzgeberische Entscheidungen oder die konkreten Folgen einer etwaigen Verfassungswidrigkeit der Norm abzugeben. Der BFH habe damit das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verletzt. Das BVerfG hob den Beschluss des BFH auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung über die Zulassung der Revision zurück.​

Bedeutung für die Praxis:

Diese Entscheidung des BVerfG hat erhebliche Auswirkungen auf die Anforderungen an die Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden im Steuerrecht. Sie stellt klar, dass von Beschwerdeführern keine Darlegungen zu hypothetischen zukünftigen Entwicklungen verlangt werden dürfen. Für Steuerpflichtige und ihre Berater bedeutet dies eine Erleichterung bei der Geltendmachung von Grundrechtsverletzungen im Rahmen von Nichtzulassungsbeschwerden.​

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung Nr. 28/2025 des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2025.​

Last modified: 4. April 2025

Close