Von 09:56 Familienrecht

Illoyale Vermögensverschiebungen bei Scheidung: Strafrechtliche Risiken nicht unterschätzen

Wir hatten in diesem Blog über den BGH-Beschluss vom 13.11.2024 (Az. XII ZB 558/23) zur Beweislastverteilung bei illoyalen Vermögens Verschiebungen berichtet. Das Thema hat aber noch eine andere Facette, nämlich die strafrechtliche. Diese Facette wollen wir heute in unserem kurzen Beitrag beleuchten und Ihnen unsere Unterstützung anbieten.

Wenn sich Eheleute trennen, geht es nicht nur um Gefühle – es geht oft auch um Geld. Der Gesetzgeber will dabei verhindern, dass ein Ehepartner heimlich Vermögen beiseiteschafft, um den anderen beim Zugewinnausgleich leer ausgehen zu lassen oder ihn, um das klar zu sagen, zu betrügen. Solche „illoyalen Vermögensverschiebungen“ können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen haben. Das hat der BGH in einem aktuellen Beschluss erneut klargestellt.

Was sind illoyale Vermögensverschiebungen?

Nach § 1375 Abs. 2 BGB werden bestimmte Vermögensminderungen beim Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt, wenn sie ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Grund und zum Nachteil des Ehepartners vorgenommen wurden. Beispiele sind:

  • Schenkungen an Familienangehörige oder Freunde
  • Verkauf von Vermögensgegenständen unter Wert
  • Überweisungen auf „Parkkonten“ im Ausland
  • Umwandlung von liquiden Mitteln in schwer greifbare Vermögenswerte

Entscheidend ist: Die Maßnahme dient allein dem Ziel, das ausgleichspflichtige Vermögen zu verkleinern.

Im Beschluss vom 13.11.2024 (XII ZB 558/23) betont der BGH, dass solche Maßnahmen nicht nur rückgängig gemacht oder fiktiv zugerechnet werden können – sie können auch strafbar sein.

Mögliche Straftatbestände im Überblick

Wenn ein Ehegatte im Zuge der Trennung versucht, Vermögen gezielt zu verschleiern, zu vernichten oder unter falschen Angaben zu übertragen, kommen folgende Straftatbestände in Betracht:

Betrug (§ 263 StGB)

Beispiel: Ein Ehegatte gibt falsche Vermögenswerte an oder lässt Vermögenswerte Weg, um den Zugewinnausgleich zu manipulieren.

Bankrott (§ 283 StGB)

Beispiel: Trotz drohender Schulden oder wirtschaftlicher Notlage werden Vermögenswerte verheimlicht.

Vermögensverschiebung bei drohender Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB)

Beispiel: Vermögen wird gezielt verschoben, um einer möglichen Vollstreckung zu entgehen.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Beispiel: Gefälschte Verträge oder Belege werden vorgelegt, um fiktive Schulden oder Verkäufe zu begründen.

Was sollten Betroffene tun?

Wenn Sie befürchten, dass Ihr (Ex-)Partner zu Ihrem NachteilVermögen verschwinden lässt:

  • Sammeln Sie Beweise (Kontoauszüge, Verträge, Überweisungen)
  • Lassen Sie das Vermögensverzeichnis anwaltlich prüfen
  • Informieren Sie das Familiengericht über auffällige Transaktionen
  • Erwägen Sie eine Strafanzeige, wenn ein Verdacht besteht

Fazit

Der BGH stärkt mit dem Beschluss vom 13.11.2024 die Rechte der wirtschaftlich benachteiligten Ehegatten. Wer in der Scheidung Vermögen illoyal beiseiteschafft, muss mit erheblichen zivilrechtlichen Nachteilen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Im Zweifel sollten sich Betroffene anwaltlich beraten lassen – nicht nur im Familienrecht, sondern auch im Strafrecht.

Last modified: 10. April 2025

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