Von 15:08 Staat und Politik

Recht und Gesetz im Koalitionsvertrag vom 09.04.2025

Die Koalition hat sich viel vorgenommen:

In den Randziffern 1865 bis 1877 des endverhandelten Koalitionsvertrages heißt es:

Gute Gesetzgebung 1865

Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht gemacht werden müssen, werden wir nicht machen. Gesetze, die ihren Zweck nicht oder nicht mehr erfüllen, werden wir streichen. Gute Gesetzgebung ist gründlich, integrativ und transparent. Unser Recht muss verständlich und digitaltauglich sein. Für uns gilt: Erst der Inhalt, dann die Paragrafen. Bereits in der Frühphase von Gesetzgebungsverfahren werden wir Praxischecks durchführen und Betroffene sowie Vollzugsexperten und -expertinnen aus Bund, Ländern und Kommunen mit angemessenen Fristen (in der Regel vier Wochen) beteiligen. Um den Wirkungsgrad von Gesetzen nachprüfbar zu machen, etablieren wir Erfolgsindikatoren, an deren Maßstab der spätere Gesetzesvollzug gemessen werden kann. Unsere Gesetzentwürfe enthalten eine Visualisierung von Organisationsstrukturen, Prozessabläufen und Wirkungsmodellen. Wir werden im Bundestag regelmäßig über die Umsetzung von geltenden Gesetzen beraten. Überbordende und wirkungslose Berichtspflichten werden wir streichen und wiederkehrende Berichte grundsätzlich der Diskontinuität unterstellen.“

Schauen wir mal, wann und wie den Worten Taten folgen.

Last modified: 10. April 2025

Close