Von 14:20 Steuerrecht

Wenn Betriebsprüfungen zum Fiasko für das Finanzamt werden: Warum ein Steueranwalt unverzichtbar ist!

Die Schlinge zieht sich zu – oder reißt sie?

Betriebsprüfungen sind für Unternehmen oft ein Albtraum: Aktenberge, inquisitorische Fragen, unterschwellige Drohungen mit Strafverfahren – und am Ende drohen ruinöse Nachzahlungen und Zinsen. Doch was passiert, wenn nicht der Steuerpflichtige, sondern das Finanzamt den entscheidenden Fehler macht? Und wer sorgt dafür, dass dieser Fehler entdeckt wird?

Ein Beispiel aus unserer Praxis zeigt dramatisch, wie mit viel Akribie ein einziger Moment über Sieg oder Niederlage entscheiden kann: Im Rahmen einer Außenprüfung erlässt das Finanzamt eine Prüfungsanordnung. Die Behörde wiegt sich in trügerischer Sicherheit: § 171 Abs. 4 AO werde den Eintritt der Festsetzungsverjährung schon hemmen. Doch ein folgenschwerer Irrtum bleibt im Finanzamt unbemerkt: Die Prüfungsanordnung war nicht wirksam! Die von der Betriebsprüfung erhofften Steuernachforderungen in Millionenhöhe? Werden einfach vonm Tisch gewischt, weil mangels wirksamer Prüfungsanordnung die Festsetzungsverjährung eingetreten war. Ein Donnerschlag für die Finanzverwaltung – und ein voller Sieg für den gut beratenen Steuerpflichtigen.

Verfahrensrecht, materielles Recht, Steuerstreit: Ohne den in der Praxis erfahrenen und ausgewiesenen Spezialisten riskieren Sie alles!

Das Beispiel zeigt: Wer sich im Steuerrecht nicht auf die richtige Strategie und das perfekte Timing verlässt, verliert. Steuerstreitigkeiten entscheiden sich nicht erst beim ersten Kontakt mit dem Prüfer – sie können sich über Jahre ziehen. Und genau hier zahlt sich Konsequenz und Hartnäckigkeit aus!

Prüfer machen häufig Fehler und ermitteln den Sachverhalt nicht richtig. Später vor dem Finanzgericht: ein Fiasko für die Behörden.

Selbst wenn eine Betriebsprüfung zunächst zu einem negativen Ergebnis führt, heißt das nicht, dass der Kampf verloren ist. Im Einspruchsverfahren und im Klageverfahren vor dem Finanzgericht können noch entscheidende Weichen gestellt werden. Oft ist es gerade die zweite und dritte Verteidigungslinie, die schließlich zum Sieg führt.

Ein spezialisierter Steueranwalt beherrscht das gesamte Spektrum: das Steuerrecht selbst, das Verfahrensrecht und die Taktik des Steuerstreits – von der Betriebsprüfung über Einspruch und Klage bis hin zum Bundesfinanzhof (BFH).

Gerade in kritischen Phasen – wenn Betriebsprüfer Druck aufbauen, wenn Fristen verstreichen, wenn Entscheidungen auf Messers Schneide stehen – brauchen Sie einen Partner, der sowohl diplomatisch als auch unerbittlich auftritt: „suaviter in modo, fortiter in re“ – mild in Ton, hart in der Sache.

Wir, die random coil Prof. Dr. Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, sind an Ihrer Seite. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Steuerstereit und im Umgang mit den Finanzbehörden einschließlich der Prüfungsfinanzämter.

Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Durchsetzungskraft von uns. Wir begleiten Sie sicher durch Betriebsprüfungen, setzen Ihre Rechte in Einspruchsverfahren durch, ziehen für Sie vor die Finanzgerichte und, wenn nötig, bis zum Bundesfinanzhof.

Wir haben schon oft bewiesen, dass wir mit akribischer Arbeit wie ein „Trüffelschwein“ die wertvollen streitentscheidenden Punkte „ausgebuddelt“ und unseren Mandanten zum Sieg verholfen haben.

Unser Versprechen: Sachlich. Strategisch. Unnachgiebig. Kommen Sie zu uns – bevor das Finanzamt Fakten schafft!

Last modified: 26. April 2025

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