Von 15:42 Steuerrecht

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern für wissenschaftliche Publikationen: BFH-Urteil vom 21.11.2024 (VI R 12/22) mit grundlegender Bedeutung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 21. November 2024 (Az. VI R 12/22) eine wegweisende Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Preisgeldern getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Forschungspreisgeld als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist, insbesondere im Hinblick auf die Veranlassung durch das Dienstverhältnis.

Hintergrund des Falls

Ein Hochschulprofessor erhielt im Jahr 2018 ein Preisgeld für seine Habilitationsschrift, die er überwiegend vor seiner Berufung an die Hochschule verfasst hatte. Das Finanzamt betrachtete das Preisgeld als steuerpflichtigen Arbeitslohn gemäß § 19 EStG. Der Professor argumentierte hingegen, dass das Preisgeld nicht im Zusammenhang mit seinem aktuellen Dienstverhältnis stehe.

Entscheidung des BFH

Der BFH stellte klar, dass ein Preisgeld nur dann als Arbeitslohn zu werten ist, wenn es für Leistungen gewährt wird, die im Rahmen des bestehenden Dienstverhältnisses erbracht wurden. Im vorliegenden Fall fehlte ein solcher Zusammenhang: Die Habilitationsschrift war größtenteils vor Beginn des Dienstverhältnisses entstanden, und das Preisgeld wurde nicht als Anerkennung für Dienste gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber verliehen.

Der BFH betonte, dass allein die Tatsache, dass die Habilitation für die berufliche Entwicklung förderlich sein könnte, nicht ausreicht, um einen steuerpflichtigen Arbeitslohn anzunehmen. Entscheidend ist, ob das Preisgeld mit Rücksicht auf das individuelle Dienstverhältnis gewährt wurde und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellt.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung des Zusammenhangs zwischen Preisgeldern und dem Dienstverhältnis. Für die steuerliche Behandlung von Preisgeldern ist entscheidend:

  • Zeitpunkt der Leistungserbringung: Wurde die ausgezeichnete Leistung im Rahmen des aktuellen Dienstverhältnisses erbracht?
  • Zweck der Preisverleihung: Dient das Preisgeld der Anerkennung von Diensten gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber?

Fehlt ein direkter Zusammenhang zum aktuellen Dienstverhältnis, kann das Preisgeld nicht steuerbar bleiben. Dies ist insbesondere für Wissenschaftler und andere Berufsgruppen relevant, die für Leistungen ausgezeichnet werden, die außerhalb ihres aktuellen Beschäftigungsverhältnisses erbracht wurden oder werden.

Das vollständige Urteil ist auf der homepage des Bundesfinanzhofs einsehbar: BFH-Urteil VI R 12/22.

Last modified: 5. Mai 2025

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