Wir hatten am 5. Mai 20225 über das Verfahren 1 BvR 1796/23 vor dem BVerfG berichtet. Es geht darum, ob das Amt eines Notars, wie heute, mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet. Gegen diese “Zwangspensionierung” hatte sich ein Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen gewehrt. Die Altersgrenze sei nicht mehr verhältnismäßig. Sie könne ihren ursprünglichen Zweck, im Interesse funktionstüchtiger Rechtspflege eine geordnete Altersstruktur des Notariats zu erreichen, nicht mehr erfüllen.
Man darf die Entscheidung des Gerichts mit Spannung erwarten. Ich würde eine nicht geringen Betrag darauf wetten, dass das Gericht die bestehende Regelung “kippt”.
Last modified: 2. September 2025