Nach Informationen aus Koalitionskreisen hat sich das Bundeskabinett in seiner gestrigen Sitzung auf ein überraschend weitreichendes Maßnahmenpaket zur steuerlichen Entbürokratisierung und Entlastung bestimmter Unternehmen gegen den Widerstand von Bärbel Bas verständigt. Das Vorhaben soll unter der Bezeichnung Steuervereinfachungs-Sofortgesetz 2026 (StVfSoG 2026) noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden.
Ziel des Gesetzes ist es, die steuerliche Deklarationspraxis, also die Steuererklärungen, „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen und die Zahl der Rückfragen, Nachreichungen und rein formaler Beanstandungen deutlich zu reduzieren. Aus dem Umfeld der Beratungen verlautet, man wolle „die Akzeptanz des Steuerrechts nicht länger systematisch durch Vollzugsästhetik beschädigen“. Außerdem wird die Vermutung eingeführt, dass Steuererklärungen grundsätzlich als richtig und vollständig anzusehen sind, wenn das Finanzamt nicht binnen eines Monats konkrete Fehler entdeckt. Davon verspricht sich die Koalition eine erhebliche Reduzierung der als unverhältnismäßig lang empfundenen Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen.
Und schließlich gibt es eine Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 5% für bestimmte Unternehmen.
Nach dem bislang bekannt gewordenen Eckpunktepapier sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:
1. Einführung eines steuerlichen Verständlichkeitsgrundsatzes
Steuerbescheide, BMF-Schreiben und amtliche Formulare sollen künftig so abgefasst werden, dass ein durchschnittlich gebildeter Bürger ihren wesentlichen Inhalt ohne fachliche Begleitung erfassen kann. Verwaltungsakte, die diesen Standard „evident verfehlen“, sollen nichtig im Sinne von § 125 Ab. 1 AO, also unwirksam sein.
2. Grundsatz: im Zweifel gilt die einfachere steuerliche Lösung
Bei mehreren vertretbaren Auslegungen von Gesetzen soll die Finanzverwaltung künftig derjenigen Auslegung den Vorzug geben, die für den Steuerpflichtigen administrativ einfacher handhabbar ist, und die zu einer geringeren Steuer führt. Das gilt aber nur, sofern dadurch keine „strukturell erhebliche Minderbesteuerung“ eintritt.
3. Begrenzung von Mitwirkungspflichten
Rückfragen der Finanzämter an die Steuerbürger sollen künftig nur noch zulässig sein, wenn sich die betreffende Information nicht bereits aus der Steuererklärung, den beigefügten Unterlagen, aus den der Verwaltung vorliegenden Vorjahresdaten oder einem Gesetz ergibt. Standardisierte Anforderungsschreiben ohne konkreten Erkenntnisgewinn sollen entfallen.
4. Seitenobergrenzen für Verwaltungsanweisungen
BMF-Schreiben (Schreiben des Bundesministers für Finanzen) und koordinierte Ländererlasse sollen im Regelfall eine Länge von 6 Seiten bei einer Schriftgöße von 12 pt nicht überschreiten. Längere Schreiben bedürfen einer gesonderten Begründung unter dem Gesichtspunkt der praktischen Zumutbarkeit und bedürfen der Zustimmung des zuständigen Referatsleiter im BMF.
5. Vermutungsregel zugunsten der Plausibilität
Hat ein Steuerpflichtiger einen Sachverhalt in sich widerspruchsfrei und nachvollziehbar dargelegt, soll bis zum Vorliegen konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte eine gesetzliche Vermutung für die Richtigkeit der Darstellung gelten (siehe auch erweiternd dazu Ziffer 8).
6. Einführung eines „formlosen Berichtigungsfensters“
Offenbare Versehen in Steuererklärungen sollen binnen sechs Monaten nach Abgabe ohne gesonderte Begründung und ohne negative Folgewirkungen berichtigt werden können. Das BMF soll dies intern als „Irrtumstoleranz im Massenverfahren“ bezeichnen.
7. Entlastung bei Klein- und Bagatellsachverhalten
Für bestimmte wiederkehrende Sachverhalte mit geringer fiskalischer Relevanz sei eine Bagatellgrenze vorgesehen, unterhalb derer die Finanzverwaltung auf vertiefte Prüfung und ergänzende Darlegung verzichten müsse. Um den Begriff „geringe fiskalische Relevanz“ enger einzugrenzen und final zu definieren, hat die Koalition eine Arbeitsgruppe von 24 Experten eingesetzt, die entsprechend den Sitzen der im Bundestag und im Bundesrat vertretenen Parteien paritätisch besetzt werden wird. Mitglieder der AfD werden der Arbeitsgruppe nicht angehören.
Besonders bemerkenswert ist ein weiterer Punkt des Entwurfs: Künftig soll eine Rückfrage der Verwaltung, deren Antwort sich bereits aus dem eingereichten Anlagensatz ergibt, aktenkundig als „vermeidbarer Verfahrensschritt“ vermerkt werden. Nach unbestätigten Angaben sei intern sogar erwogen worden, solche Vorgänge in die Belastungsstatistik der jeweiligen Dienststelle einzustellen. In Wiederholungsfällen wird die Pension des entsprechenden Beamten schrittweise gekürzt.
Ein Teilnehmer der Beratungen soll das Konzept mit den Worten zusammengefasst haben, der Staat müsse „zwischen Kontrolle und Lesefähigkeit künftig wieder eine tragfähige Balance finden“.
8. Vermutung der Richtigkeit der Steuererklärung
Bislang werden Steuererklärungen von den Finanzämtern immer sehr mißtrauisch geprüft, weil Finanzbeamte Bürgern gerne unterstellen, sie seien sowieso alle kriminell. Nach der geplanten Änderung gilt folgendes: es wird gesetzlich, aber widerlegbar vermutet, dass Steuererklärungen richtig und vollständig sind. Finanzbehörden können diese Vermutung widerlegen. Sie haben dafür aber nur vier Wochen Zeit. In dieser Frist müssen sie dem Steuerbürger nachweisen, was an der Steuererklärung genau falsch ist. Nach Ablauf der Frist gilt die Steuererklärung unanfechtbar als richtig und vollständig. Das Finanzamt ist dann verpflichtet, den Steuerbescheid innerhalb einer Woche zu erlassen.
9. Umsatzsteuer von 5% für bestimmte Berufsgruppen
Für besonders betreuungsintensive Unternehmen, zu denen Gastronomen, nicht aber Hotels, dafür aber Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare gehören, wird die Umsatzsteuer von 19% auf 5% reduziert.
Weitere tiefgreifende Reformvorschläge werden in den nächsten 2 Wochen erwartet. Dazu gehört auch die Reduzierung der Hundesteuer auf 50%, während eine flächendecke Erhebung der Katzensteuer in allen Kommunen beschlossene Sache zu sein scheint.
10. Verpflichtende Sprachkurse für Finsanzbeamte und Verbot des Genderns
Sprachkurse, in denen Finanzbeamte lernen, so verständlich zu sprechen, damit Bürger sie auch verstehen, werden im Umfang von 40 Stunden pro Jahr für jeden Beamten verpflichtend. Zunächst freiwillig sind dagegen Kurse, in denen Finanzbeamten die deutsche Sprache, ohne zu gendern, vermittelt werden soll.
Ein Ministerialbeamter, der nicht genannt sein wollte, ließ sich mit folgenden Worten zitieren: “ein Satz, der aus Subjekt, Prädikat und Objekt besteht, und dann auch noch genau in dieser Reihenfolge, und der verständlich ist, soll wieder zum Alltag gehören.”
Das couragierte Gesetzesvorhaben wird in Fachkreisen schon jetzt als die tiefgreifendste Annäherung zwischen Steuerrecht und Vernunft seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschkland beschrieben.
Aus Kreisen der SPD wurde bekannt, dass der Finanzminister Lars Klingbeil seinen Rücktritt angeboten hat. Auf ihn soll Saskia Esken folgen. Auch Annalena Baerbock hat aus New York Interesse bekundet, nachdem sie als Bundespräsidentin wohl doch nicht infrage kommt. Stattdessen ist Angela Merkel im Gespräch.
Last modified: 31. März 2026