Von 16:41 was uns an Zivilgerichten wundert, Zivilprozeßrecht

Das Landgericht Detmold – wie Gerichte arbeiten

Die Welt ändert sich in einer rasanten Geschwindigkeit. Auch die Arbeit in Steuerberatungskanzleien und Anwaltskanzleien hat sich in den letzten zehn Jahren grundlegend gewandelt. Als Stichworte seien nur die digitale Aktenführung, die Spracherkennung und juristische Informationssysteme sowie AI in Form von ChatGPT u.a. genannt. Kanzleien benötigen längst nicht mehr so viel Personal wie noch vor zehn Jahren, sie benötigen dafür aber sehr gut qualifiziertes Personal. Insbesondere standardisierte Rechtsdienstleistungen wie z.B. Entschädigungen nach der EU – Flugverspätungsverordnung bieten flighright.de und andere Anbieter gegen Erfolgsbeteiligung und für die Kunden ohne Kostenrisiko an. Das aber ist erst der Anfang.

Corona hat dazu beigetragen, die in der Justiz lange Zeit stiefmütterlich behandelte Videokonferenz mit Leben zu erfüllen. Das beA verpflichtet Anwälte seit dem 01.01.2022, mit Gerichten nur noch über diese Plattform zu kommunizieren. Schriftsätze können nicht mehr wirksam auf dem Postweg oder per Telefax eingereicht werden. Viele Gerichte haben mittlerweile nachgezogen und führen die Akten nur noch digital. Der deutsche Richterbund Landesverband Berlin forderte die Richterschaft im Oktober 2024 auf, sich der Herausforderung KI zu stellen (https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/justizthemen/justizthema/news/kuenstliche-intelligenz-im-gerichtssaal).

Erkennbar ist das in der Praxis der Gerichte noch nicht so wirklich. In unserer Kanzlei sind Verfahren bekannt, bei denen Termine von Gerichten mehrfach verlegt werden mussten, und bei denen Gerichte nicht auf die Idee kamen, bei den Verfahrensbeteiligten zuvor passende Termine abzufragen oder mehrere Termine vorzuschlagen. Das Oberlandesgericht Hamm ist hier deutlich weiter. Es schlägt den Verfahrensbeteiligten mehrere Termine vor und fordert die Beteiligten auf, innerhalb sehr kurzer Frist alle einzurichtenden Termine mitzuteilen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung. Höchst selten gibt es in der ersten Instanz vor der mündlichen Verhandlung Hinweise. Diese Hinweise gibt es bestenfalls in der mündlichen Verhandlung, nicht selten zur Überraschung der Parteien. Auch hier wäre es sinnvoll, wenn die Gerichte den Beteiligten ihre vorläufige Auffassung schon im Vorfeld der mündlichen Verhandlung zur gezielten Vorbereitung und mit dem Ziel kürzerer Verfahren mitteilen würden. Das würde Prozesse deutlich straffen. Allerdings würde das nach unserer Einschätzung für die Richterschaft auch eine deutliche Änderung der Arbeitsweise mit sich bringen. In diesem Bereich können wir eine Verbesserung noch nicht recht erkennen. Wir haben eher den Eindruck, dass hier in weiten Teilen noch so gearbeitet wird wie eh und je.

Last modified: 18. Februar 2025

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