Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist einer der simpelsten Gesellschaftstypen des deutschen Zivilrechts. Wenn sie innerhalb einer Familie genutzt wird – etwa zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern – entsteht die sogenannte Familien-GbR.
Was unspektakulär klingt, bietet in der Praxis erstaunliche Vorteile: steuerlich, wirtschaftlich und erbfolgetechnisch.
Wir zeigen, wie sich die Familien-GbR ideal für Immobilienbesitz und -übertragung eignet, und warum sie in keinem Familienvermögenskonzept fehlen sollte.
Was ist eine Familien-GbR?
Eine Familien-GbR ist eine einfache Personengesellschaft, an der nur Familienangehörige beteiligt sind. Ziel ist meist die gemeinsame Verwaltung von Vermögen, z. B. in Form von:
- vermieteten Immobilien,
- Kapitalanlagen,
- Unternehmensbeteiligungen.
Ein schriftlicher GbR-Vertrag ist rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfehlenswert – insbesondere wegen erbrechtlicher und steuerlicher Gestaltung.
Beispiel: Immobilienbesitz in der Familien-GbR
Ausgangssituation:
- Ehepaar Schmidt gründet mit ihren zwei Kindern eine Familien-GbR.
- Die GbR erwirbt ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Leipzig zum Kaufpreis von 1.000.000 €.
- Jährliche Mieteinnahmen: 100.000,00 €
- Anteile: 10 % Ehefrau, 10 % Ehemann, je 40 % die Kinder.
Steuerliche Vorteile
1. Vermeidung der Erbschaftsteuer durch Schenkung von GbR-Anteilen
- Eltern können steuerfrei bis zu 400.000 € je Kind alle zehn Jahre schenken.
- Statt der Immobilie wird künftig nur der GbR-Anteil übertragen.
- Ggf. kann auch ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbart werden (Einkünfte bleiben bei den Eltern).
2. Gestaltung der Abschreibung (AfA)
- Die GbR kann das Gebäude linear mit 2 % pro Jahr abschreiben.
- Die Anschaffungskosten (z. B. 800.000 € für Gebäudeanteil) werden auf alle Gesellschafter verteilt, sodass jeder seinen AfA-Anteil geltend machen kann.
3. Einkünfteverlagerung auf niedrig besteuerte Familienmitglieder
- Einkünfte aus Vermietung fließen anteilig zu den Kindern, die ggf. unter dem Grundfreibetrag liegen.
- So wird Einkommen effektiv „verlagert“, ohne Schenkung.
- Unterhalt – aus versteuertem Geld – kann ganz oder teilweise entfallen.
4. Grunderwerbsteuerfreiheit bei Anteilsübertragung
- Innerhalb der Familie kann durch geschickte Gestaltung oft eine grunderwerbsteuerfreie Übertragung der Anteile erfolgen (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
Wirtschaftliche Vorteile
1. Bündelung von Familienvermögen
- Die GbR bietet einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Verwaltung von Immobilien.
- Entscheidungen (z. B. Renovierung, Verkauf) werden gemeinschaftlich getroffen, was professionell und kontrolliert wirkt.
2. Flexibilität bei Finanzierung
- Banken sehen in GbRs mit Immobilienbesitz stabile Partner.
- GbR-Anteile können ggf. sicherungsübereignet werden.
Erbrechtliche Vorteile
1. Vermeidung von Bruchteilsgemeinschaften
- Ohne GbR entsteht beim Tod des Eigentümers eine Erbengemeinschaft – ein juristischer Zankapfel.
- Mit der Familien-GbR bleiben die Anteile klar geregelt, der Gesellschaftsvertrag wirkt wie ein „erbrechtlicher Rahmenvertrag“.
2. Steueroptimierte Nachfolgeplanung
- Durch schrittweise Schenkung von Anteilen kann die Immobilie steuerfrei oder -optimiert auf die nächste Generation übertragen werden – ohne Grundbuchumschreibung.
Fazit
Die Familien-GbR ist ein rechtlich einfaches, aber äußerst wirkungsvolles Instrument, um:
- Immobilienvermögen strukturiert zu halten,
- Erbschaftsteuer zu reduzieren oder zu vermeiden,
- Einkommen steueroptimiert auf die Familie zu verteilen,
- eine reibungslosere Nachfolge zu ermöglichen.
Gerade bei Immobilienvermögen bietet die Familien-GbR eine Kombination aus steuerlicher Intelligenz und wirtschaftlicher Kontrolle, die mit kaum einer anderen Struktur so einfach zu erreichen ist.
Wenn Sie Ihre eigene Familien-GbR planen oder bestehendes Immobilienvermögen sinnvoll strukturieren möchten, berät Sie random coil Prof. Dr. Sturm RA GmbH gerne individuell.
Last modified: 25. April 2025