„Die Ampel fährt unsere Wirtschaft an die Wand– und 2024 wird es nicht besser.“
Michael Hüther (Direktor, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 14.12.2023)
Daran fühlte ich mich erinnerte, als ich mir dieser Tage das „Reformkonzept“ der SPD zur Erbschaftsteuer angesehen habe. Klassenkampf pur. Die Botschaft ist so schlicht wie eingängig: „Wer Steuern zahlen kann, muss Steuern zahlen.“
Klingt nach Fairness, riecht aber verdächtig nach dem alten Reflex: Wenn das Geld nicht reicht, wird eben beim Steuerzahler nachgefasst.
Aber worüber reden wir hier eigentlich in Euro und Cent? Hier die nackten Zahlen
Im Jahr 2024 nahm der Fiskus 9,99 Mrd. Erbschaftsteuer ein.
Zum Vergleich:
Die Einahmen an Tabaksteuer betrugen 15,64 Mrd. Euro, die Versicherungssteuer 18,27 Mrd. Euro, die Abgeltungssteuer auf Zins – und Veräußerungserträge 19,27 Mrd. Euro, die Umsatzsteuer 302,14 Mrd. Euro, und der Solidaritätszuschlag („Soli“) 12,63 Mrd. Euro.
Quelle für alle Zahlen: BMF – Monatsbericht https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/01/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-2-steuereinnahmen-dezember-2024.html#doc437012bodyText3
Zu beachten ist, dass nur rund 10% der Steuerzahler noch den Soli zahlen und, dass die Erbschaftsteuer, gemessen an dem Wind, der um sie gemacht wird, unbedeutend ist
Frage: Warum also so viel Geschrei um wenig? Antwort: weil sich mit Steuern, die nur wenige (“die Reichen“) zahlen müssen, bei den meisten, so glaubt offenbar die SPD, „punkten“ lässt. Also eine reine „Neiddebatte“? Die Erbschaftsteuer soll Vermögen umverteilen. Aber das glaubt doch niemand ernsthaft, der sich die Ausgaben anschaut, für die die Steuern herhalten müssen.
Wer sich den Bundeshaushalt 2026 anschaut, merkt schnell – Das Geld ist nicht knapp. Es wird nur sehr ambitioniert ausgegeben. Pecunia non olet.
1. Was die SPD bei der Erbschaftsteuer konkret plant (Kurzfassung)
Nach den bisher bekannten Eckpunkten soll das System grundlegend umgebaut werden:
a) „Lebensfreibetrag“ statt Freibeträge alle 10 Jahre
Statt der bisherigen, regelmäßig erneut nutzbaren persönlichen Freibeträge (alle 10 Jahre) soll es einen einmaligen Lebensfreibetrag geben – rund 1 Mio. € (teilweise berichtet: 900.000 € innerhalb der Familie plus 100.000 € für entferntere Personen).
b) Betriebsvermögen: 5 Mio. € frei – danach wird es ernst
Für Unternehmensvererbungen soll es einen Freibetrag von 5 Mio. € geben. Darüber hinaus sollen höhere Vermögen stärker besteuert werden – mit Stundungsmöglichkeiten bis zu 20 Jahren, aber unter Wegfall bisheriger Verschonungsregeln.
c) Politische Rahmenerzählung: „Leistungsgerechtigkeit“
Die SPD argumentiert mit mehr Steuergerechtigkeit und dem Ziel, sehr große Vermögen stärker zu beteiligen.
Und ja: Karlsruhe (BVerfG) könnte 2026 ohnehin Bewegung in die Materie bringen. Die SPD will „vorbereitet sein“.
2. Der Trick mit der moralischen Überschrift
Das Konzept wird verkauft als Vereinfachung und Gerechtigkeit. Das ist kommunikativ stark.
In der Praxis lautet die Frage aber nicht: „Wer kann zahlen?“
Sondern: „Wer kann zahlen, ohne sein Unternehmen zu verkaufen?“
Denn bei Familienunternehmen ist Vermögen häufig gebunden: Maschinen, Immobilien, Vorräte, Beteiligungen. Cash liegt selten im Tresor. Das kritisieren nicht nur Unternehmerverbände, sondern auch Handwerk und Wirtschaftsinstitute.
Ein 20-jähriges Stundungsmodell ist dabei kein Geschenk, sondern kann sich als Dauerabzug erweisen: eine Steuer als jährliche Last, Jahr für Jahr – unabhängig von Konjunktur, Investitionsdruck oder Nachfolgeproblemen.
3. Der elephant in the room: Schulden ohne Ende – aber Steuern rauf?
Und jetzt kommt der Teil, bei dem man als Steuerzahler unweigerlich die Augenbraue hebt.
Der Bund plant für 2026 Ausgaben von rund 525 Mrd. €. Die Neuverschuldung liegt bei ca. 98 Mrd. € – ohne Sondervermögen. Rechnet man Sondervermögen ein, landet man bei etwa 180 Mrd. € neuer Schulden.
Parallel meldet das Statistische Bundesamt für 2025 ein gesamtstaatliches Defizit von 2,4 % des BIP.
Mit anderen Worten:
Der Staat ist nicht zu arm für solide Politik – er ist zu großzügig beim Verteilen.
Und da wirkt es mindestens sportlich, ausgerechnet bei der Erbschaftsteuer die nächste Stellschraube zu suchen.
4. Bevor man Erben schröpft: Vielleicht erst mal die Ausgabenseite entstauben?
Hier lohnt ein Blick auf den Bundesrechnungshof. Der hat in seinen „Bemerkungen 2025“ wieder einmal Beispiele geliefert, bei denen selbst hartgesottene Haushälter schlucken.
Eklatante Beispiele (aus der öffentlichen Berichterstattung zu BRH-Funden):
- Moselschleusen-Ausbau: 855 Mio. € – laut Bericht weder notwendig noch wirtschaftlich, weil der Güterverkehr gesunken sei.
- 17.000 Spezial-Smartphones für den Zoll: 35 Mio. € – beschafft, aber für den Zweck unbrauchbar.
Das sind keine „Peanuts“. Das ist Champions League der Fehlsteuerung.
Und ganz ehrlich:
Wer so arbeitet, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn er parallel nach „Steuergerechtigkeit“ ruft.
5. Warum die SPD-Pläne besonders die Unternehmensnachfolgen sprengen können
Die SPD setzt beim Betriebsvermögen faktisch eine neue Leitplanke: 5 Mio. € frei – darüber progressive Belastung.
Das klingt nach „nur die ganz Großen“. In der Realität gilt:
5 Mio. € Unternehmenswert sind im Mittelstand keine Fantasiezahl, sondern schnell erreicht – gerade bei Immobilienbestand, Produktionsbetrieben oder etablierten Dienstleistern.
Die Kritik: Das kann Nachfolger zwingen, Substanz zu veräußern, statt zu investieren.
Und damit wären wir beim klassischen Steuerparadox:
Man will „Gerechtigkeit“.
Man bekommt aber Verkauf, Zerschlagung oder Auslandsstrukturen.
Cui bono? Sicher nicht dem Standort.
6. Die Pointe: Erbschaftsteuer ist Ländersache – aber die politische Show läuft im Bund
Kleiner Realitätscheck am Rande:
Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu, nicht dem Bund.
Man kann das reformieren, ja.
Aber wer damit „die Bundesfinanzen retten“ will, betreibt eher politisches Messaging als Haushaltspolitik.
7. Unser Praxishinweis: Was Unternehmer und Familien jetzt tun sollten
Wenn solche Vorschläge ernst werden, zählen nicht Sonntagsreden, sondern Plan B, Plan C und Plan D:
- Nachfolge-Struktur prüfen (Testament/Gesellschaftsvertrag/Erbfolge verzahnen)
- Bewertungsrisiken (Unternehmenswert, Immobilien, stille Reserven) durchrechnen
- Liquiditätskonzept für den Erbfall aufstellen (Versicherung, Ausschüttungspolitik, Kaufpreisraten, Family-Buy-out)
- Schenkungen zu Lebzeiten strategisch planen – nicht hektisch, sondern sauber dokumentiert
- Stundungsfähigkeit und „Arbeitsplatzkriterien“ (wenn sie kommen) frühzeitig antizipieren
Oder, in lateinischer Kurzform: Primum non nocere. Erst nicht schaden – dann reformieren.
Schluss: Steuererhöhungen sind der (vermeintlich) einfache Weg. Solide Staatsführung ist der schwere.
Die SPD verkauft ihre Erbschaftsteuerpläne als Gerechtigkeitsprojekt. Schon das stimmt nicht. Wer einen Betrieb erbt, verfügt nicht automatisch über fungibles Vermögen. Und wenn das Unternehmen in die Pleite rauscht, gibt es die Erbschaftsteuer nicht zurück. Es gilt das strenge Stichtagsprinzip. Ganz anders aber sieht es aus, wenn man Kapitalvermögen oder Grundbesitz erben.
Außerdem:
Wer 2026 mit rund 180 Milliarden Euro Neuverschuldung plant,
und gleichzeitig bei der Ausgabendisziplin regelmäßig vom Rechnungshof rasiert wird,
sollte nicht als Erstes die Steuerbasis erweitern, sondern den eigenen Haushalt aufräumen.
Denn sonst bleibt es beim bekannten SPD-Workflow:
Spend first. Explain later. Tax always.
Last modified: 15. Januar 2026