Das Finanzamt Paderborn im Jahr 2013 – kriecht zu Kreuze, ihr subalternen Steuerpflichtigen – offenbar ist schon der Karneval ausgebrochen: und auch die Grundrechenarten wollen auch gelernt sein

Download PDF

Wer glaubt, dass sich die Verwaltung vom überbrachten Über-Unteordnungsverhältnis schon überall gelöst hat, den straft die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts Paderborn in ganz deutlicher Form Lügen. Hier lässt die Verwaltung den Bürger noch einmal richtig ordentlich strammstehen, und sei es noch so absurd.

Was war passiert? es geht um den Kauf einer Eigentumswohnung. Als Kaufpreis war eine Summe X vereinbart und im Vertrag genannt. Im Vertrag regelten die  Parteien gleich mit, dass Summe Y von dem Kaufpreis X auf die mitverkaufte Küche entfiel. Das Finanzamt Paderborn wollte zunächst die Grunderwerbsteuer (GrESt) auf die Summe X erheben. Grund: die Kaufpreise für Grundbesitz und Küche seien nicht gesondert ausgewiesen. Der Einwand der verblüfften Steuerpflichtigen, das lasse sich durch einfache Subtraktion ermitteln, beeindruckte die Verwaltung  nicht. Da fiel es schon das erste Mal schwer, ruhig zu bleiben.

Im weiteren Verlauf des Schriftwechsels (kein Witz!!) zog sich die Verwaltung auf den Standpunkt zurück, es seien für die Küche keine Einzelpreise angegeben. Warum dies überhaupt relevant sein sollte, und was damit überhaupt gemeint war (wollte die Verwaltung den Preis für jede Schublade extra?), überließ die Verwaltung dem rätselratenden Bürger.

Der aber hatte genug. Er konnte sich schon lebhaft den weiteren Schriftwechsel vorstellen. Er benannte die einschlägige Rechtsprechung  und bat um einen Grunderwerbsteuerbescheid, gegen den er Einspruch ankündigte. Bitte nicht vergessen: das Gezeter der Verwaltung führte zu einer Verzögerung der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Denn die Umschreibung erfolgt bekanntlich nur gegen Nachweis der Zahlung der GrESt.

Die Verwaltung erließ den Steuerbescheid. Für die Küche setzt es aber, wie nicht anders zu erwarten war, nicht etwa den zwischen den Parteien (es waren fremde Dritte) vereinbarten Preis für die Küche an, sondern einen knapp 60% darunter liegenden Betrag  mit dem Hinweis, der Wert der Küche werde auf 5000 € geschätzt. Was fehlte noch? Ach ja, die unvermeidbare Belehrung durch die Obrigkeit:

„Nicht die Vertragsparteien, sondern das Finanzamt hat die Angemessenheit der Kaufpreisaufteilung zu prüfen.“

Dass der Satz grammatisch falsch ist, sei vernachlässigt. Interessanter ist der Ton und das, was hinter diesem Satz steckt. Das, was die Parteien vereinbart haben, ist doch sowieso gelogen. Wir als Finanzamt wissen es besser und können, auch wenn gar nicht wissen, wie die Küche aussieht, und woraus die Küche besteht, ganz genau beurteilen, dass diese Küche 5.000 EUR wert ist. Da kann man nur sagen, Hut ab!! Da hat jemand den Beruf des Hellsehers verfehlt. Wen wundert es, wenn da auch bei dem Rechtsanwender ob dieser Unverschämtheiten nicht ein erhebliches Störgefühl übrigbliebe. Lebte man in einer Bananrepublik, wäre es einem egal. In einem Rechtsstaat aber haben solche Verwaltungsakte nichts zu suchen. Hier bleibt der Eindruck, dass in der Verwaltung ein Bearbeiter seinen Gefühlen und seiner schlechten Laune freien Lauf lassen kann. In einer unsagbanren Dreistigkeit geht man über die Vereinbarungen hinweg, die untereinander Fremde getroffen haben.

Das  Finanzamt Paderborn hat so zwar keinen Beitrag zur  Entwicklung des Steuerrechts geleistet, wohl aber einen solchen, der deutlich macht, woher die Staatsverdrossenheit kommt. Im Übrigen:  wir sprechen hier über eine Differenz von 350,00 EUR Steuern.

Es ist eben eine närrische Zeit.

Wenn wir Sie über neue posts in unserem blog informieren sollen, tragen Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse in unseren Verteiler ein: >> hier eintragen!


JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Kommentar abgeben:

Sie müssen angemeldet sein um Kommentare abgeben zu können.