Die Videokonferenz in der Gerichtspraxis – im Versuch steckengeblieben
Dem Gesetzgeber ist es nicht entgangen: die nach GVG eröffnete Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen durch Videokonferenzen zu ersetzen, ist bislang ein Rohrkrepierer. Das liegt nicht nur daran, dass es nur wenige Gerichte gibt, die die Technik haben. es liegt auch daran, dass für die Berater die Trauben hoch hängen. Während man über das internet kostenlos und problemlos eine Videokonferenz führen kann, scheint es bei den Gerichten verschiedene Systeme zu geben, die die Konferenzen teuer machen. Wenn das System des Beraters nicht zum System des Gerichts passt, heißt es: Pech gehabt und reisen. Das System des Finanzgerichts Münster hätte uns dazu gezwungen, mehrere Telefonleitungen mit einem Kostenaufwand von über 100 EUR je Monat zu unterhalten, wohlgemerkt ohne die Kosten für die Verbindung. Die zahlt der Mandant zwar zur Zeit mangels Regelung im GKG nicht, es ist aber eine Pauschale von 15 EUR für jede angefangene halbe Stunde im Gesetzentwurf vorgesehen ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701224.pdf).
Das alles ist angesichts des hohen Aufwandes, auch für die Umwelt, für vermeidbare Reisen nicht verständlich. Es bleibt zu hoffen, dass für Zwecke der Videokonferenz die günstige Technik verwendet werden kann, die schon heute in Privathaushalten Anwendung findet.