„Gelesen und gelacht“ – der neue praktische Stempel für den Posteingang spart viel Papier….

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Jetzt mache ich es wahr und werde ihn mir kaufen: den Stempel mit dem Aufdruck „Gelesen und Gelacht„, am besten in leuchtrot. Ihn können wir auf einen nicht unerheblichen Teil unserer Eingangspost aufbringen und die so gekennzeichnete Post ohne weiteren Kommentar an den Absender zurückschicken, wenngleich verbunden mit der Gefahr eines „Rüffels“ durch die zuständige Anwaltskammer. Aber mal ernsthaft, es ist doch nicht selten eine Zumutung, was an haarsträubender Post so ins Haus gelangt. Da fragt man sich, warum es einige Menschen nicht geschafft haben, im Rahmen ihres Studiums wenigstens nur die Grundregeln von Benehmen und Anstand gelernt zu haben. Die inhaltslose verbale Kraftmeierei (notabene: „die Stärke des Ausdrucks kompensiert die Schwäche des Arguments“ – nach Meinung der Urheber von Schriftsätzen ohne Argumente) ist gegen das mit Händen greifbare Unwissen sogar noch die harmlosere Variante. Wenn man aber einen Schriftsatz lesen muss, in dem auf abenteuerlichste Weise versucht wird, aus schwarz weiß zu machen und der Verfasser kein Problem damit hat, sich in ein und demselben Schriftsatz mehrfach zu widersprechen, dann ist es Zeit, den neu erworbenen Stempel zu verwenden: schnell auf den Schriftsatz an exponierter deutlich aufgetragen und an den Absender zurückgeschickt, sollte der Stempel seine Wirkung nicht verfehlen. Aber Vorsicht: Bumerang möglich !!

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