Gelesen und gelacht, der praktische Stempel zur Erledigung so mancher Eingangspost II („Haben Sie eigentlich einen Knall?“)

Download PDF

Die guten Manieren sterben aus; da wundert es nicht, wenn Rechtsanwälte im Umgang miteinander nicht zimperlich sind. Die Anwälte sind in dieser Hinsicht sogar privilegiert. Denn es ist ihnen erlaubt, als Vertreter der Interessen ihrer Mandanten die Dinge auch in drastischer Form auf den Punkt zu bringen. Es gibt aber Kollegen, die – vereinfacht gesagt – das Maß nicht halten können und einen derartigen Unsinn schreiben, dass man wirklich versucht ist, auf das eingegangene (oder ausgerdruckte) Schriftgut den Stempel „Gelesen und gelacht“ aufzubringen und an den Absender ohne weiteren Kommentar zu retournieren. Denn eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Elaboraten, die vor Worthülsen nur so strotzen, ist nicht möglich. Allein der Anstand hindert daran. 

Das Anwaltsgericht in Köln (10 EV 2/11) hat jetzt einen Kollegen gerüffelt, der nach Ansicht des Gerichts den Bogen überspannt hat. Er hat einen bei ihm eingegangenen Schriftsatz mit dem handschriftlichen Zusatz „Haben Sie eigentlich einen Knall“ versehen und ohne weiteren Kommentar an den Absender retourniert. Es mag sein, dass der Kollege die notwendige Etikette vermissen ließ. Die Entscheidung blendet aber leider das Verhalten des  Absenders viel zu weitgehend aus. Nach der Entscheidung war es so, dass der Absender dem gerüffelten Kollegen in seinem Schreiben unterschwellig strafbares Handeln vorwarf, indem er schrieb: „Ob der Inhalt ihres Schreibens eine Nötigung zu Lasten meiner Mandantin darstellt, möchte ich an dieser Stelle nicht vertiefen….“  Nach dem Sachverhalt bot das Verhalten des gerüffelten Kollegen für diesen Vorwurf aber keinen Anlass. Wir meinen daher, dass auch der Absender hätte gerüffelt werden müssen.

Es ist ein häufig beobachtbares Phänomen, dass die Qualität der Schriftsätze nicht sehr hoch ist, weil einige Anwälte sich bestenfalls oberflächlich mit den Mandaten befassen und, oft zu Lasten des eigenen Mandanten ihr Heil im Streit statt in der Lösung des Problems suchen. Oft soll dann die Stärke des Ausdrucks die Schwäche oder gar das Fehlen der Argumente überdecken. Da kann es dann schon lästig werden, wenn man in Zivilprozessen auf 30 und mehr Seiten umfassende Schriftsätze ohne Substanz, die „Besinnungsaufsätzen“ gleichen, erwidern muss. 

Im Übrigen gilt auch unter Anwälten die alte Weisheit: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück. Und wer ein kräftiges Echo nicht ertragen kann, der sollte selbst nicht so laut in den Wald schreien. Ach ja, wohlüberlegte Zurückhaltung zeugt nicht von Schwäche, sondern von der Stärke, sich nicht jedem Impuls hinzugeben, sondern zunächst einmal die Dinge zu Ende zu denken, um dann mit der richtigen Strategie an den Start zu gehen. Wer als Anwalt in erster Linie durch lautes „Auftreten“ auffällt, disqualifiziert sich selbst.

Wenn wir Sie über neue posts in unserem blog informieren sollen, tragen Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse in unseren Verteiler ein: >> hier eintragen!


JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Ein Kommentar zu “Gelesen und gelacht, der praktische Stempel zur Erledigung so mancher Eingangspost II („Haben Sie eigentlich einen Knall?“)”

  1. Wochenspiegel für die 36. KW, das war ein etwas ungewöhnlicher Eingangsstempel, ein Blog-Verbot und der Segen des Altkanzlers und das Urteil im Verfahren “Kachelmann” | Heymanns Strafrecht Online Blog
    September 18th, 2011 09:22
    1

    […] den Eingangsstempel “Haben Sie einen Knall”, […]

Kommentar abgeben:

Sie müssen angemeldet sein um Kommentare abgeben zu können.