Fail compilation by BFH – Statistisches allzu Statistisches – Quoten und Verfahrensdauern im Jahr 2011
Einen interessanten Einblick in die Welt des BFH im Jahr 2011 hat vor kurzem seine Pressestelle gegeben. Weiterhin erschreckend ist die hohe Zahl der unzulässigen Verfahren, die jedem Berater die Haare zu Berge stehen lassen müssen. Sage und schreibe 28,1 % der Verfahren vor dem BFH waren 2011 unzulässig. Der BFH nennt dieses Zahl „erfreulich niedrig„. Warum ? Weil, so der BFH „im Vorjahr mit 27,6 % unzulässigen Verfahren ein bis dahin nicht dagewesener Tiefstand erreicht“ worden war.
Erledigt hat der BFH im Jahr 2011 3.004 Verfahren, denen 3.000 neu eingegangene Verfahren gegenüber stehen. Von den Eingängen entfallen 688 auf Revisionen, 1.732 auf Nichtzulasssungsbeschwerden. Erfreulich: nur 127 der zur Zeit anhängigen Verfahren sind älter als zwei Jahre. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller Verfahren betrug 2011 acht Monate, bei Revisionen lag der Schnitt bei siebzehn Monaten, bei den Nichtzulassungsbeschwerden bei sechs Monaten. Das ist schneller als manches Finanzgericht (wobei es dort bekanntlich die Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensart nicht gibt).
Erfolgreich waren die Steuerpflichtigen in 20,5 % aller Verfahren. Bei den Revisionen ist die Quote mit 42,9 % deutlich höher. Das ist durch die vielen unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerden zu erklären. Bei dieser Verfahrensart lag die Erfolgsquote der Steuerpflichtigen bei ganz bescheidenen 15 %. Die Ursache dafür liegt nach unserer Einschätzung zum einen darin, dass diese Verfahrensart als sehr schwierig zu meistern gilt. Damit ist aber zugleich die weitere Ursache ausgemacht: ist die Aufgabe schwer, muss man ihr gewachsen sein. Die Leitlinie „Schuster, bleib bei Deinen Leisten„, halten viele Vertreter der Steuerpflichtigen nicht ein. Nichtzulasssungsbeschwerden werden noch immer häufig von Beratern eingelegt, denen die Qualifikation dazu fehlt. Das ist im Regelfall der Steuerberater, der das Verfahren vor dem Finanzgericht geführt hat. Hier ist noch ein großes Feld für Berater, die auf das Steuerrecht und das steuerliche Prozessrecht spezialisiert sind (wie wir).
Zu guter Letzt: der BFH rief 2011 das Bundesverfassungsgericht in nur fünf Verfahren an. Fazit: (für uns) nicht viel Neues aus München, wenn auch immer interessant zu lesen.