Unumstößlich: Bei Bewirtungsrechnung in Gaststätten muss der Name des Bewirtenden zwingend in der Rechnung enthalten sein
Der BFH bleibt hart: Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte muss die Gaststättenrechnung zwingend den Namen des Bewirtenden enthalten. Fehlt diese Angabe, ist ein Betriebsausgabenabzug nicht möglich. Das Urteil des BFH datiert vom 18. April 2012 (X R 57/09).
WS
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