Offshore – leaks: Alter Wein in neuen Schläuchen – oder: wie dumm können Medien eigentlich sein?

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Eins vorweg: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und wir alle müssen ein Interesse daran haben, dass jeder die von ihm geschuldeten Steuern zahlt. Was Journalisten im Zusammenhang mit auf offshore-leaks herausgefunden haben, bewegt die Gemüter der Menschen zu recht. Das Ganze wird durch eine sachlich völlig falsche Berichterstattung negativ beeinflusst. Bei jedem Leser muss eine solch inkompetente Berichterstattung zu dem Schluss führen: wer reich ist, ist ein Verbrecher. Dabei wird völlig ausgeblendet, dass es in Deutschland eine sehr strenge Steuergesetzgebung gibt, die das von den Medien suggierte einfache Verlagern von Einkünften in Steueroasen, um es nicht in Deutschland zu versteuern, unmöglich macht. Es ist daher reiner Aktionismus, wenn das Finanzministerium in Deutschland eine neue Steuerpolizei nach dem Vorbild des FBI fordert. Absoluter Blödsinn.

Das deutsche Steuerrecht ist seit dem Jahr 1970 u.a. mit dem Außensteuergesetz (AStG) ausgestattet. Die deutsche Finanzverwaltung interessiert sich danach, vereinfacht gesagt, überhaupt nicht dafür, wie das Steuerrecht anderer Staaten bestimmte Einkünfte besteuert. Wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (die Anforderungen dafür sind gering – siehe Boris Becker), der ist mit seinem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig, und zwar unabhängig  davon, ob er es hier oder in einer Steueroase erzielt. Die §§ 7 bis 14 ff. AStG verhindern zudem, dass Einkünfte über inaktive Gesellschaften in Steueroasen dem Zugriff des deutschen Rechts entzogen sind. Wer etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung und setzt sich dem Verdacht aus, nicht zu berichten, sondern billig zu polemisieren. Ausnahmen von diesem Welteinkommensprinzip gibt es nur in so genannten Doppelbesteuerungsabkommen. In diesen Abkommen verzichtet die Bundesrepublik Deutschland – nach international üblichen Standards – bewusst auf die Besteuerung bestimmter Einkünfte. Das aber ist kein Verlust, sondern trägt nur dem Umstand Rechnung, dass Einkünfte nicht in zwei Staaten – doppelt – besteuert werden dürfen.

Die von den Medien jetzt fast schon perfide einer breiten Öffentlichkeit suggerierte Möglichkeit insbesondere „reicher Personen“ (allein das ist offenbar schon etwas, wofür man sich schämen soll), durch die Verlagerung von Vermögen in Steueroasen in Deutschland legal Steuern sparen zu können, ist vereinfacht gesagt absoluter Blödsinn. Ein genauso großer Blödsinn ist es zu behaupten, dass trickreiche Anwälte (als Kriminelle) dazu beitragen würden, dass reiche Personen in Deutschland Steuern, die sie eigentlich zahlen müssten, nicht zahlen. Richtig ist vielmehr, dass auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes anerkannt ist, dass Steuerpflichtige ihre Lebensverhältnisse nicht so einrichten müssen, dass sie möglichst viel Steuern zahlen. Jeder Steuerpflichtigen ist im Rahmen der Rechtsordnung berechtigt, seine Verhältnisse so zu gestalten, dass er möglichst wenig Steuern bezahlt. Das macht auch hierzulande im Übrigen jeder Arbeitnehmer. Es ist daher fatal, wenn die Medien bei einer breiten Bevölkerung den Eindruck erwecken, dass es anstößig oder sogar kriminell sei, seine steuerlichen Verhältnisse möglichst günstig zu gestalten. Die Ursache für dieses Streben kann die öffentliche Hand schnell finden. Es sind Projekte wie der Flughafen Berlin und die dort gezeigte Inkompetenz, für die wir alle unsere Steuergelder hergeben. Den Medien, die einen solchen Unsinn verbreiten, sei empfohlen, sich zunächst einmal über die Rechtslage kundig zu machen, bevor über solche Themen mit erhobenem Zeigefinger geschrieben wird.

Bei einer solchen Art der Berichterstattung gerät auch schnell aus dem Blickfeld, dass die Finanzverwaltung in Deutschland nicht selten völlig unangemessen agiert. Vor gar nicht allzu langer Zeit musste der Bundesfinanzhof eine Prüfungsanordnung, gerichtet gegen einen Rechtsanwalt, aufheben. Grund: es war aktenkundig geworden ist, dass der Rechtsanwalt nur deshalb geprüft werden sollte, um Druck auf ihn auszuüben. Der Rechtsanwalt hatte nämlich einen Finanzbeamten gegen seinen Chef, den Vorsteher eines Finanzamtes, in einer dienstlichen Auseinandersetzung vertreten. Da sollte der Anwalt mal einfach „abgestraft“ werden. Es ist geradezu ungeheuerlich, so etwas, das eher in eine Bananenrepublik passt, lesen zu müssen.

Noch ungeheuerlicher wird es, wenn Steuerpflichtige mit ansehen müssen, wie die geballte Staatsmacht in Form der Steuerfahndung über sie herfällt und niemand sich für einen unangemessenen Einsatz entschuldigt. Wir denken hier auch an Herrn Zumwinkel, bei dessen Verhaftung die Presse schon vor Ort war. Herr Zumwinkel wird das sicher nicht initiiert haben. Offensichtlich soll hier der Zweck die Mittel heiligen. Das aber erinnert mich fatal an längst vergangene Zeiten, die hoffentlich niemand mehr haben möchte. Wer also gebietet diesem Treiben Einhalt?

ws

 

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