random coil führt Verfahren vor Finanzgericht Münster wegen Rückstellungen nach ElektroG – 10 K 3410 / 13 K,G

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Das ElektroG verpflichtet die Unternehmer, ähnlich wie bei Batterien lange bekannt, zur Rücknahme und Entsorgung von „Altgeräten“. Dazu gehören auch Energiesparlampen. Deren Entsorgung ist teuer. Die Finanzverwaltung möchte Rückstellungen dafür in der Steuerbilanz aber nicht zulassen. Wir führen jetzt wegen der damit im Zusammenhang stehenden Fragen einen Prozess vor dem Finanzgericht Münster. Neben der materiell-rechtlichen Frage der Rückstellung geht es in diesem Verfahren noch um weitere formell-rechtliche Fragen, aber auch darum, ob die vorhergehende Bp rechtswidrig bei Dritten ermittelt hat. Die Finanzverwaltung trägt in dem Verfahren mit einer unangebrachten Schärfe und Bissigkeit vor.

Das Pikante an dem Fall: fraglich ist auch, ob die Voraussetzungen des § 173 AO erfüllt sind. Bei Akteneinsicht haben wir festgestellt, dass die Finanzverwaltung aufgrund interner konkreter Vorgaben angehalten war, die Rückstellungen zu prüfen. Das hat das Finanzamt aber nicht getan. Jetzt wirft es dem Kläger vor, er habe den Sachverhalt „verschleiert“. Ebenso pikant: die zuständige Bearbeiterin hatte uns bereits zugesagt, die Änderungsbescheide nach Bp aufzuheben. Das will im Finanzamt niemand dokumentiert haben. Das macht aber nichts. Denn wir haben es dokumnetiert. Wir sind darauf gespannt, was die Beamtin als Zeugin aussagen wird.
ws

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