Dr. Wolfgang Sturm hält auf der GENIALE 2014 in Bielefeld für die FHDW eine Schnuppervorlesung zum Thema: „Spaß und Steuerrecht“
Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich. Für Praktiker ist es schwer sich vorzustellen, was am Steuerrecht spaßig sein soll. Bringt es doch meist eher Verdruß mit sich. Doch wer sich mal die Mühe macht, das Steuerrecht ein wenig mit Abstand zu betrachten, der stellt fest, dass es auch in in diesem Bereich spannende Themen gibt, und dass es bei aller Ernsthaftigkeit auch Spaß macht, sich mit diesen Themen zu befassen; denn wer weiß schon, dass die Currywurst an der Imbißbude nicht einem einheitlichen Umsatzsteuersatz unterliegt? und wer weiß auf Anhieb, ob die gewonnene Million bei Günter Jauch der Einkommensteuer unterliegt? Und dass selbst gesetzwidriges Handeln besteuert wird? Oder denken wir an die Sektsteuer, die vor langer Zeit (vor über 100 Jahren) zur Finanzierung der Marine des Kaisers gedacht war. Wir haben zwar schon lange keinen Kaiser mehr, die Steuer gibt es heute dennoch.
Diese und andere Themen hat Dr. Sturm am 11. August 2014 unterhaltsam vor einem sehr interessierten Publikum vorgetragen; es entwickelten sich bei vielen Themen teils lebhafte Diskussionen. Das zeigt: das Thema war gut gewählt, das Steuerrecht ist also doch nur vermeintlich eine trockene Materie. Und es ist gut bei der FHDW aufgehoben, die auf perfekte Weise Theorie und Praxis miteiandern verbindet.
ws