beA – das besondere elektronische Anwaltspostfach – ein erster Bericht aus der Praxis
Das liebevoll beA genannte besondere elektronische Anwaltspostfach ist seit kurzem in Betrieb. Die Benutzeroberfläche sieht intuitiv aus, sie ist es aber nicht. Insgesamt ist die Oberfläche nicht intuitiv. Für unsere Kanzlei ist das beA keine große Arbeitserleichterung, sondern eher eine Mehrbelastung. Das im Oktober jetzt endgültig abgeschaltete elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach (EGVP), das seit vielen Jahren im Einsatz ist, hatte zwar keine so schön aussehende Oberfläche wie das beA, es war aber sehr leicht zu bedienen. Das Verschicken von Schriftsätzen war kinderleicht, wenn man einmal die Systematik des Systems verstanden hatte.
Es ist für mich daher völlig unverständlich, warum man ein gut funktionierendes System nicht einfach übernimmt, sondern stattdessen mit einem erheblichen finanziellen Aufwand, den die Rechtsanwälte selbst zu bezahlen haben, ein neues, einfach nur schön aussehendes beA erfindet, das im Ergebnis nicht mehr kann als das EGVP.
Wir nutzen das beA zum einen über das Internet, zum anderen über die von uns eingesetzte Kanzleisoftware. Die zuletzt genannte Lösung ist leider auch nicht einfach, es bedarf mehrerer Schritte, um ein Dokument über das beA zu versenden. Auch bei der Kanzleisoftware ist die Bedienung leider nicht intuitiv.
Weiterer Kritikpunkt: es gibt keine Postfächer für Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH, sondern nur für Rechtsanwälte als natürliche Personen. Wir haben das schon vor Jahren moniert, passiert ist bisher leider nichts.Fazit bis heute: das beA ist kein großer Wurf, sondern bestätigt das Vorurteil, dass die Juristen der technischen Entwicklung hinterherlaufen, statt sich an die Spitze der Bewegung zu setzen.
ws