Neues Videokonferenzsystem der Anwalts-GmbH und des Notariates

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91010_WS schwarz weißFür unsere Kanzlei und das Notariat haben wir ein neues Videokonferenzsystem angeschafft. Ziel ist es, damit nicht nur die bald kommende Gründung von GmbHs per Videokonferenz für unsere Mandanten erledigen zu können, sondern auch, im anwaltlichen Bereich Fahrt- und Reisezeiten im Zusammenhang mit Rechtsstreiten vor den Gerichten zu reduzieren, letztlich auch im Interesse der Umwelt. Mit „Skype“ etc. ist es nicht getan. Die Gerichte fordern einen speziellen Standard. Leider haben wir bereits in der Vergangenheit bei einigen Gerichten die Erfahrung machen müssen, dass sie nicht bereit waren, per Videokonferenz zu verhandeln.

Das letzte negative Beispiel war das Landgericht Neuruppin, das es ablehnte, sich ein mobiles Videokonferenzsystem bei dem Brandenburgisches Oberlandesgericht zu leihen. Den Antrag, per Videokonferenz zu verhanden lehnte das LG Neuruppin ab. Es mutete uns zu, allein für An- und Abreise 10 Stunden auf uns zu nehmen.

Positiv erwähnen möchten wir das Finanzgericht in Münster, das seit vielen Jahren die Videokonferenz nutzt und damit offenbar gute Erfahrungen gemacht hat. Negativ dagegen fiel uns das Finanzgericht des Landes Sachsen- Anhalt in Dessau auf. Dieses Gericht verfügt nicht über eine Videokonferenzanlage und ließ uns – sinngemäß – in einer Verfügung des 4. Seantes wissen, wir müssten schon den Weg nach Dessau auf uns nehmen. Das bedeutet für unsere Mandantschaft und uns einen Zeitaufwand von 8 bis 10 Stunden alleine für An – und Abreise.

Hoffen wir, dass sich die Videokonferenz durchsetzen wird. Das Verhandeln per Videokonferenz sollte die Regel werden.

Wir stellen unser System interessierten Kollegen – gegen Entgelt – gerne zur Verfügung, um kostbare Zeit zu sparen.
ws

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