Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Fälligkeit von Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus GbR; Auseinandersetzungsbilanz nicht mehr notwendig.

Download PDF

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu Abfindungen im Gesellschaftsrecht geändert. Bislang war die Erstellung einer Abfindungsbilanz Voraussetzung für die Fälligkeit des Abfindungsanspruchs eines ausgeschiedenen Gesellschafters. Mit Urteilen vom 19. Juli 2010 (II ZR 57/09 und 58/09) hat der BGH diese Auffassung aufgegeben. Die Streitfälle betrafen geschlossene Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR.

Wenn wir Sie über neue posts in unserem blog informieren sollen, tragen Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse in unseren Verteiler ein: >> hier eintragen!


JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Die Kommentarfunktion zu diesem Beitrag wurde deaktiviert.