Vorsteuerabzug aus Beratungsrechnungen von Anwälten II – der „betreuende“ neugierige Finanzbeamte oder: es geht doch immer noch kurioser, als man denkt

Download PDF

Wir berichteten am 6. November 2011 von der uns doch erstaunlich neugierig erscheinenden Finanzverwaltung, die sich bei der Prüfung der Voraussetzungen der Tatbestandsmerkmale des Vorsteuerabzugs aus einer Beratungsrechung für Dinge interessierte, die rechtlich gar nicht relevant sind. Bei dem Verfassen des Artikels waren wir noch davon ausgegangen, dass  unsere weitere Bestätigung ausgereicht hätte, um den Vorteuerabzug zuzulassen. Heute mussten wir erfahren, dass es in Beörden noch immer Mitarbeiter gibt, für die Rechtsanwendung nicht das Maß der Dinge ist, sondern die Sachverhalte ermitteln möchten, die für die  zu prüfende Steuerrechtsfolge ohne jedes Interesse sind. So verlangt der Behördenmitarbeiter „Verträge“, wobei wir nicht wissen, ob er den Vertrag sehen möchte, den wir mit unserem Mandanten abgeschlossen haben (wofür ist der relevant ?) oder den Vertrag (die Verträge), den / die wir für unseren Mandanten beraten und erstellt haben. So genau weiß es der Herr offenbar selbst nicht, den er möchte „Verträge u.a.“ haben. Dass dabei Normen zitiert werden, die man nicht verstanden hat, versteht sich. Oder geht es einfach nur darum, Macht zu zeigen ? Oder möchte der Beamte die Verträge gar für den eigenen Gebrauch (ohne dafür ein Honorar zahlen zu müssen). Darauf könnte jedenfalls die Tatsache hindeuten, dass er nach eigener Aussage mehrere Steuerpflichte „betreut“ (Originalton !), die es nicht für nötig befunden hätten, einen Anwalt zu beauftragen. Na so etwas; wer einen Anwlat beauftragt, ist schon verdächtig. Das Ganze erinnert dann doch fatal an die vier längst überwunden geglaubten Grundregeln einer Behörde:

1. wir sind dafür nicht zuständig
2. das haben wir noch nie so gemacht
3. das haben wir schon immer so gemacht
4. wo kommen wir da hin ?

Wir werden jetzt einmal höflich bei der Behörde fragen, welche Unterlagen der Bearbeiter genau aus welchem Grund haben möchte. Wir berichten weiter !

Wenn wir Sie über neue posts in unserem blog informieren sollen, tragen Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse in unseren Verteiler ein: >> hier eintragen!


JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Kommentar abgeben:

Sie müssen angemeldet sein um Kommentare abgeben zu können.