Amtsgericht Münster: Marien-Statue kann auch Protestantin zugemutet werden
Eine (evangelische) Mieterin hatte die Miete gemindert, weil sie sich durch eine im Treppenhaus aufgestellte Madonna beeinträchtigt gefühlt hat.
Das Amtsgericht Münster entschied am 22.07.2003 (3 C 2122/03):
“Die Beklagte hat unberechtigt die Grundmiete für die von ihr bei der Klägerin angemietete Wohnung […] gemindert. Ein Recht zur Mietminderung steht der Beklagten nicht zu. Ein Recht zur Mietminderung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung beeinträchtigt ist. Dies ist durch die im Treppenhaus aufgestellte Madonna nicht gegeben.
Darüber hinaus ist auch nach evangelischem Glauben Jesus durch Maria geboren worden, so dass die Aufstellung der Madonna im Treppenhaus kein Umstand sein kann, der zu einem besonderen Schock führt. Subjektive Überempfindlichkeiten sind bei der Bewertung von Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen. […]”
ws/ng