Nicht nur im Straßenverkehr: der Samstag ist ein Werktag
Der „Werktag“ ist im Deutschen allgegenwärtig: Auf dem Fahrplan an der Bushaltestelle, in Verträgen oder an vielen Verkehrsschildern. Die genaue Definition des „Werktags“ sorgt dabei immer wieder für Missverständnisse. […] Der „Werktag“ wird häufig fälschlicherweise mit dem „Arbeitstag“ verwechselt. Die meisten Menschen arbeiten heute von Montag bis Freitag und gehen deshalb davon aus, dass der – für die meisten – arbeitsfreie Samstag kein Werktag ist. Doch das ist falsch. „Dass der Samstag fast immer zu den Werktagen zählt, wird immer wieder von Gerichten bestätigt“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
So entschied beispielsweise das OLG Hamm im Jahr 2001, der Samstag sei im „allgemeinen Sprachgebrauch“ auch heute noch ein Werktag (AZ: 2 Ss OWi 127/01). Der Begriff sei nicht mit „Arbeitstag“ gleichzusetzen, sondern vielmehr als Gegensatz zum Begriff „Sonn- und Feiertag“ zu verstehen. Der Kläger in diesem Fall war an einem Samstag an einer Stelle zu schnell gefahren, an der „werktags“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Als Begründung ziehen die Gerichte häufig eine Definition im Bundesurlaubsgesetz heran: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Eine der wenigen Ausnahmen von dieser Regel findet sich im Mietrecht. So ist die Wohnungsmiete laut BGB spätestens zum „dritten Werktag des Monats“ zu entrichten. Laut einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2010 werden Samstage dabei ausdrücklich nicht mitgezählt (AZ: VIII ZR 291/09). Die Begründung des BGH: Mieten werden in der Regel per Banküberweisung bezahlt – und Banken arbeiten nur von Montag bis Freitag. Mit dieser Regelung sollen Mieter vor den Folgen einer unverschuldet zu spät gezahlten Miete geschützt werden.
ws