Die Tücken der cloud–ein no go für Anwälte? Fraunhofer–Institut deckt erhebliche Schwachstellen auf

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Microsoft und Apple, aber auch andere Anbieter bemühen sich nach Kräften, dem Publikum die cloud schmackhaft zu machen. Es ist in der Tat verlockend: keine Speicherprobleme mehr, keine Hardwareprobleme mehr, keine Probleme mehr mit der Datensicherung. Alles kann man extern erledigen lassen. Wirklich alles? und gibt es wirklich keine Probleme mit der Datensicherheit? man darf schon als technischer Laie Zweifel anmelden. Erste Frage: wie sicher ist die cloud wirklich, insbesondere vor dem Zugriff Dritter? Zweite banale Frage: wer wartet die Systeme bei dem Anbieter und wie stelle ich sicher, dass die Mitarbeiter des Anbieters die Standards einhalten, denen ich selbst unterliege?

All diese Fragen stellen sich auch für Anwälte, aber auch für andere Berufsgruppen, die von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Wir meinen, dass die Verlockungen der cloud zwar groß sind, dass aber angesichts der geltenden Rechtslage Vorsicht geboten ist.

Das Fraunhofer-Institut hat die Anbieter von clouds in einer Studie unter die Lupe genommen. Die Studie „On the Security of Cloud Storage Services“ und kann u.a. unter www.spiegel-online.de eingesehen werden. Das Institut stelle in seiner Studie insbesondere bei manchem Anbieter erhebliche Datenschutzprobleme fest. Insbesondere bei der Technik besteht nach Meinung des Fraunhofer-Instituts noch Nachholbedarf. Insbesondere die Verschlüsselungsmethoden einzelner Anbieter müssten verbessert werden.

All das ist bedauerlich. Denn die Kommunikation über Telefon, Telefax, E-Mail und EGVP ist bekanntermaßen auch nicht sicher in dem Sinne, dass niemand auf die so übermittelten Informationen zugreifen könnte. Aber die einzig verbleibende Alternative, alles in Papierform auf dem Postweg zu übersenden, schützt auch nicht vor Mißbrauch, sie ist daher keine echte Alternative. Bis zur Lösung dieser Themen empfehlen wir für Anwälte die inhouse – Lösung.

Nicht verstanden haben wir, warum DATEV unglaubliche Mengen an Daten von Steuerberatern (deren Mandanten) verwalten darf, ohne dass eine Kammer daran etwas auszusetzen hätte.

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