Erstattungszinsen doch wieder zu versteuern ? Finanzgericht Münster hält Rückwirkung für zulässig; der BFH wird zu sprechen haben

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wir berichteten am 16.12.2010, dass das Finanzgericht Münster (FG) darüber zu entscheiden hatte, ob die rückwirkende Änderung des EStG, nach dem die von dem BFH aufgehobene Steuerpflicht von Erstattungszinsen wieder gelten sollte. Das FG hat am 16.12.2010 (5 K 3626/03 E) entschieden, dass die Rückwirkung nicht zu beanstanden ist. Die Revision dagegen ist bereits anhängig (8 R 1/11).

Bei dem BFH ist zu dieserFrage ein weiteres Revisionsverfahren (VIII R 36/10) anhängig. Es bleibt also spannend.

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