random coil vertritt Mandanten in einem NZB – Verfahren vor dem BFH

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In dem seit kurzem bei dem BFH anhängigen Verfahren geht es um verfahrensrechtliche Fragen aus der AO. Streitig ist bei einem Abrechnungsbescheid, ob das Zusenden einer ausdrücklich als bloße Kopie bezeichneten Kopie eines Steuerbescheides Bekanntgabemängel heilen kann. Die Finanzgerichte hatten sich schon mehrfach mit dem Thema zu befassen. Voraussetzzung für eine wirksame Bekanntgabe ist das Vorliegen eines Bekanntgabewillens. Liegt ein solcher Wille nicht (mehr) vor, kann eine Bekanntgabe nicht wirksam erfolgen. Besonderheit hier: im Streitfall hatte das FG Münster trotz von der Behörde ausdrücklich erklärten Fehlens eines Bekanntgabewillens einen „fortwirkenden“ Bekanntgabewillen der Behörde angenommen.

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